La Oliva verabschiedet Gemeindeverordnung zur Harmonisierung des Stadtbildes

Der Gemeinderat von La Oliva hat einstimmig eine Verordnung beschlossen, die die Fassaden- und Terrassengestaltung von Geschäften und die Nutzung von Terrassen und öffentlichen Bereichen für gewerbliche Zwecke regelt.

Ziel der Verordnung ist eine Harmonisierung und Verschönerung des Straßenbildes im Gemeindegebiet. Sie enthält Regelungen für Installationen und Möblierungen auf Terrassen, Kioske, Markisen, Hinweisschilder, Werbeelemente und Ähnliches. Dazu definiert der Text diverse Kriterien zur Fassadengestaltung der Geschäfte sowie eine für alle verbindliche Farbtabelle. Die Ladenbesitzer haben ein Jahr nach Inkrafttreten Zeit, um ihre Geschäfte an die neuen Vorschriften anzupassen.

Die Behörden erhoffen sich, dass das Stadtbild freundlicher und einladender wird und somit zu einer besseren Qualität und Wettbewerbsfähigkeit führt. Neu ist, dass auch Parkzonen, die an Fahrbahnen angrenzen, (natürlich nach Antrag und Genehmigung) grundsätzlich als Terrassenflächen genutzt werden können.

Die Verordnung gilt für das gesamte Gemeindegebiet von La Oliva mit Ausnahme der traditionellen, alten Ortskerne von Corralejo und El Cotillo.

Für den Fall von Zuwiderhandlungen enthält die Verordnung einen Bußgeldkatalog.

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