Kanarischer Rechnungshof: „Konten einer Gemeinde nicht pfändbar“

Die Gemeindeverwaltung von La Oliva wurde vor einiger Zeit zur Rückzahlung von knapp vier Mio. Euro an das Unternehmen Oliva Oceánidas verurteilt. Bei dem Betrag handelt es sich um Gebühren nebst Zinsen für eine Baugenehmigung für den Bau von rund 6.000 Hotelbetten und einen Golfplatz. Die Bauprojekte konnten nicht realisiert werden, weil die Bebauungspläne später annulliert wurden. Aufgrund des Urteils gegen die Gemeinde hatte die erste Kammer des Gerichts von Puerto del Rosario die Pfändung der Gemeindekonten angeordnet.

Der Gemeinderat von La Oliva hat sich danach Hilfe suchend an den Kanarischen Rechnungshof (Audiencia de Cuentas de Canarias) gewendet, um ein Gutachten bezüglich der Pfändbarkeit von Konten einer Gemeinde zu erhalten. 

Der Kanarische Rechnungshof kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Konten einer Gebietskörperschaft nicht pfändbar sind.

Die Gemeinde hat gegen dieses Gutachten ans Gericht geschickt und gegen die Pfändung Einspruch eingelegt. Folglich wird die Angelegenheit die Gerichte sicher noch geraume Zeit beschäftigen.

Ob und wann die Firma, zu deren Gunsten zuvor ein Gericht entschieden hat, ihr Geld bekommt, steht in den Sternen.

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