„Nationales Interesse“ des Truppenübungsgeländes von Pájara impliziert dessen Erweiterung

Im Staatsanzeiger vom 30.03.2012 hat das spanische Verteidigungsministerium bekannt gegeben, dass es das Truppenübungsgelände von Pájara zu einem „Gebiet von Interesse für die nationale Verteidigung“ erklärt hat.

Diese Erklärung zum „Interesse für die nationale Verteidigung“ impliziert eine Erweiterung des Einflussbereichs des Militärs bzw. des Verteidigungsministeriums um einen Streifen von 2km Breite um die bisherigen Grenzen des Schießplatzes.

In der „Verordnung über Gebiete und Einrichtung von Interesse für die nationale Verteidigung“ aus dem Jahr 1975 ist festgelegt, das um diese Gebiete eine „entfernte Sicherheitszone“ mit einer Breite von 2.000m Metern einzuhalten ist. Im Falle des Schießplatzes von Pájara bedeutet dies, dass z.B. der Fußballplatz und der alte Ort La Pared (nicht die Urbanisation), Teile der Straße FV-617, Montaña de Cardón, Puerto Nuevo, Las Hermosas, Ugán, Fayagua, Chilegua, Pájara, La Solapa und die Playa de Garcey in diesen Schutzstreifen fallen. Bereits ohne diesen zusätzlichen Streifen umfasst das Truppenübungsgelände eine Fläche von 4.205Ha.

Durch die Lage in militärischem Gebiet gelten in diesem 2km breiten Schutzstreifen nun neue Regeln:

Jeder Verwaltungsakt sowie sämtliche Regulierungen oder Bauplanungen in dem Bereich müssen vom Verteidigungsministerium abgesegnet werden.

Eigentumsübertragungen sowie die Einräumung und Übertragung von Realrechten erfordern eine vorherige Genehmigung durch das Verteidigungsministerium, unabhängig von der Nationalität der beteiligten Personen.

Auch für sämtliche Bauaktivitäten, egal ob von Privatleuten oder der öffentlichen Hand, sowie für die Verpachtung von Weide-, Acker- oder Jagd-Gebieten ist in Zukunft die Genehmigung des Verteidigungsministeriums einzuholen.

Durch die Entscheidung will das Verteidigungsministerium offenbar das Fortbestehen des Truppenübungsplatzes gegen die immer lauter werdenden Bürgerproteste absichern, und einen Status-quo zementieren, der nicht mehr umzustoßen ist.

Das Plenum der Inselverwaltung von Fuerteventura hat bereits beschlossen, die notwenigen juristischen Schritte einzuleiten, um gegen das Dekret Widerspruch einzulegen, mit dem der spanische Ministerrat die Erklärung zum Interesse der nationalen Verteidigung durchgeführt hat. Ziel der Inselverwaltung und der Gemeinde von Pájara ist nicht nur, die Erklärung rückgängig zu machen, sondern vielmehr eine komplette Stilllegung des Truppenübungsgeländes zu erreichen.

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