Tribunal Supremo weist Beschwerde gegen Erdölbohrungen ab

Das höchste spanische Gericht, das Tribunal Supremo, hat die Beschwerde der Kanarischen Regierung und der Inselverwaltung von Lanzarote gegen das Urteil vom 04. Juni 2012 zurückgewiesen, in dem das Gericht festgestellt hatte, dass die Gründe, die zur Annullierung der Prospektionsgenehmigung von 2004 geführt hatten, jetzt nicht mehr bestünden.

Der spanische Ministerrat hatte am 16. März 2012 ein Dekret verabschiedet, mit dem der Energiekonzern Repsol und deren Partnern Woodside Energiy Iberia und RWE Dea AG die Genehmigung zu Explorationsbohrungen in 9 Gebieten im Atlantik zwischen Fuerteventura, Lanzarote und Marokko erteilt wurde.

In 2004 wurde diese Genehmigung durch einen Gerichtsbeschluss des Tribunal Supremo gekippt, da wesentliche gesetzlich vorgeschriebene Umweltschutzstudien zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht durchgeführt worden waren.

Die Kanarische Regierung und das Cabildo von Lanzarote hatten ihre Klage offenbar genauso begründet wie in 2004. Diesmal folgte das Tribunal Supremo der Argumentation jedoch nicht, da die Mängel bezüglich fehlender Umweltschutzstudien in der neuen Genehmigung nicht vorlägen.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten