Prozessauftakt gegen mutmaßlichen Playa-Blanca-Mörder

Am 28.01.2011 soll der Angeklagte Roberto D.A. seine angebliche Partnerin Esther Julia A. mit einem Ziegelstein erschlagen und ihr anschließend das Gesicht abgeschnitten haben, um ihre Identifizierung zu verhindern. Am 22.04.2013 wurde das Strafverfahren gegen ihn eröffnet, an dessen Ende im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft auf ihn zukommen könnten.

Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe. Zwar sei er mit dem Opfer in der besagten Nacht am Tatort, in einer verlassenen Strandbude in Playa Blanca bei Puerto del Rosario gewesen, aber er habe sie nur einmal mit einem Ziegelstein geschlagen, nachdem sie durchgedreht sei und ihn angegriffen habe. Danach habe er seine Sachen genommen und sei gegangen.

Der 48-jährige Angeklagte bezeichnete sich als friedliche Person, und obwohl er Vorstrafen habe, sei er selbst die einzige Person, die er im Laufe seines Lebens durch seinen Drogenkonsum geschädigt habe. Seit seinem dreizehnten Lebensjahr sei er drogenabhängig.

Am Tag der Tat sei er mit der Getöteten zusammengewesen und habe Wein und Drogen mit ihr konsumiert. Sie sei aber nicht seine Partnerin, sondern nur eine Freundin gewesen, mit der er auch sexuellen Kontakt hatte. Bei der polizeilichen Vernehmung soll er allerdings zuvor geäußert haben, dass das Opfer seine Partnerin war.

Die Leiche der Frau wurde zwei Tage nach der Tat von einem marokkanischen Jungen gefunden. Sie war entkleidet und ihre persönlichen Dinge waren nicht am Tatort. Dass diese später im Rucksack des Angeklagten gefunden wurden, begründete dieser damit, dass sie ihm diese immer gegeben hatten, wenn sie zusammen waren.

Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten dagegen für schuldig, seine Lebensgefährtin brutal getötet und dabei ihr Vertrauen und die Dunkelheit ausgenutzt zu haben. Die Intensität und Brutalität und die Anzahl der Schläge belegten in den Augen der Anklage eine außergewöhnliche Niedertracht in der Verübung der Tat.

Der Verteidiger plädierte auf unschuldig und beschrieb seinen Mandanten als krank infolge seiner Drogensucht.

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