Verkehrsstrafen schaffen „gemeinnützige“ Arbeitskräfte

Die Zahl der Verkehrsstraftäter, die zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden sind, ist nach der letzten Reform des Verkehrsstrafrechts Ende 2010 deutlich angestiegen. Im Jahr 2007 waren in einer ersten Reform zahlreiche Straftatbestände aus dem Bereich des Straßenverkehrs in das spanische Strafgesetzbuch aufgenommen worden.

Dazu gehören extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, das Fahren ohne Führerschein, Gefährdung, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder die Verweigerung einer Alkoholkontrolle. Allerdings, so die Kritiker, war der Gesetzgeber bei dieser Version übers Ziel hinausgeschossen. Eigentlich sollten für alle Richter einheitliche Maßstäbe gesetzt werden, um bei gleicher Tat auch zur gleichen Strafe zu kommen. Doch das Gesetz sah nun praktisch keinerlei Ermessensspielraum für das Gericht vor. Der Richter musste einen überführten Täter praktisch immer zu einer Haftstrafe und Fahrverbot verurteilen. Die Konsequenz war, dass die Gefängnisse plötzlich von Verkehrsstraftätern überrollt wurden.

Im Jahr 2010 wurden die Normen überarbeitet, sodass Richter nun außer einer Haftstrafe auch eine Geldbuße oder die Ableistung gemeinnütziger Arbeit verhängen konnten.

Davon machen die Gerichte auch reichlich gebrauch.

Für verurteilte Verkehrsstraftäter auf Fuerteventura hat sich ab Februar 2013 erneut etwas geändert. Bis dahin wurden die Verurteilten vom „Dienst für die Verwaltung von Strafen und alternativen Maßnahmen“ der Haftanstalt von Lanzarote auf die Nachbarinsel zitiert, um dort die Einzelheiten für die Verbüßung ihrer alternativen Strafe festzulegen. Die Kosten für die Überfahrt nach Lanzarote mussten sie selbst tragen.

Eine Richterin auf Fuerteventura hat nun dafür gesorgt, dass die Verkehrssünder dafür nicht mehr nach Lanzarote reisen müssen. Das persönliche Gespräch wird durch eine Videokonferenzschaltung ermöglicht, an dem die Straftäter vom Gerichtsgebäude von Puerto del Rosario aus teilnehmen können. In diesen Gesprächen geht es in erster Linie darum, wo die Verurteilten ihre Strafe ableisten können und wie sie dies mit ihrem Arbeits- und Familienleben in Einklang bringen können.

Auch wenn die Zahl der verhängten „alternativen“ Strafen deutlich zugenommen hat, erfüllen längst nicht alle ihre Verpflichtungen und landen dann doch im Gefängnis.

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