Umweltvergehen sind keine Kavaliersdelikte

In der Nacht des 09.05.2013 haben Umweltbeamte der Inselverwaltung gemeinsam mit der Gemeindepolizei von Pájara drei Fischwilderer in flagranti erwischt und zur Anzeige gebracht.

Bei den drei jungen Männern soll es sich um Wiederholungstäter aus Puerto del Rosario handeln. Die Tatverdächtigen hatten 62kg Miesmuscheln (perna perna) gesammelt, für die in den Gewässern vor Fuerteventura schon seit 2004 ein striktes Sammelverbot besteht.

Die Verantwortliche des Umweltressorts des Cabildo (Inselverwaltung), Natalia Évora, gratulierte den Beamten zu ihrem Erfolg und betonte, dass sowohl die Mitarbeiter ihrer Behörde, als auch die Beamten der Gemeindepolizei und der Guardia Civil koordiniert zusammenarbeiten, um zu jeder Zeit und an jedem Ort diejenigen zu verfolgen, die sich an der Natur Fuerteventuras und an deren geschützten Arten vergreifen. „Diese illegalen Verhaltensweisen verhindern die Erholung der Art und die Chancen auf eine Aufhebung des Fangverbots“, erklärte Évora weiter.

Ebenfalls unter strengem Schutz stehen verschiedene Arten der Napfschnecke, die traditionell zum Speiseplan der Einwohner Fuerteventuras gehörten. Gänzlich verboten ist das Sammeln der endemischen Fuerteventura-Napfschnecke (Patella candei), weil diese akut vom Aussterben bedroht ist.

Das absolute Sammelverbot der „lapa blanca“ (Patella ulyssiponensis aspera) und der „lapa negra“ (Patella candei crenata) dagegen ist vor einiger Zeit etwas gelockert worden. Allerdings benötigen sowohl Berufsfischer als auch Freizeitfischer eine Lizenz, und es gibt Einschränkungen bezüglich Mengen, Jahreszeiten, Wochentagen und Fangzonen.

Ebenfalls streng verboten ist das Sammeln der meisten Krebs- und Krabbenarten als Angelköder. Diese Tiere verstecken sich unter Steinen im flachen Wasser, die bei Ebbe frei liegen und leicht zugänglich sind. Beim Umdrehen der Steine wird das empfindliche Ökosystem, das sich darunter befindet, zerstört.

Die drei Tatverdächtigen müssen sich im Falle einer Verurteilung auf drakonische Geldstrafen einstellen. Das Sammeln von Arten innerhalb der Schonzeit gilt als schwere Ordnungswidrigkeit und ist mit Bußgeldern zwischen 301€ und 60.000€ bedroht. Im Falle von Wiederholungstätern dürfte das Strafmaß sicher nicht mehr am untersten Ende angeordnet sein.

Wer bei seinem Umweltvergehen eine vom Aussterben bedrohte Art schädigt, muss mit noch weitaus höheren Bußgeldern rechnen. Ein solches Vergehen ist als „sehr schwer“ eingestuft und zieht ein Bußgeld von 200.000 bis 2 Mio. Euro nach sich. Das gilt beispielsweise, wenn man beim Sammeln von Fuerteventura-Napfschnecken erwischt wird.

Allerdings könnte ein solches Bußgeld auch leicht einen ahnungslosen Touristen treffen, der sich einen Geländewagen mietet, abseits der vorhandenen Wege querfeldein fährt und dabei entweder eine vom Aussterben bedrohte Pflanze platt walzt oder das Gelege einer bedrohten Vogelart zerstört.

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3 Kommentare

  1. Die Frage sei erlaubt, welchen Wert eine Strafe von vielen 1000€ besitzt, angesichts von jungen Männern, die gegebenenfalls erwerbslos sind.
    Was soll sich daran anschliessen: nichterwerbslebenslange Beugehaft?

Antworten

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