Mit den stärker werdenden Sommerwinden wird das Straßenbild auf Fuerteventura zunehmend von abenteuerlich beladenen Gefährten geprägt. Während sich auf den Dächern der „Surfmobile“ die Surfbords stapeln, sind die Innenräume der angemieteten Kleinwagen mit Masten, Gabelbäumen, Segeln und allem Sonstigen vollgestopft, was Windsurfer für ihr Vergnügen benötigen. Die gelegentlich noch im Fahrzeug zu beobachtende weibliche Begleitung muss mit dem spärlichen Platz auf dem Rücksitz hinter dem Fahrer Vorlieb nehmen, da der Beifahrersitz und die rechte Seite der Rückbank zum Durchladen des Materials benötigt werden.
Nicht selten fragt man sich, was bei wohl einer Vollbremsung mit der weit überschrittenen Dachlast passiert oder wie sich das im Innenraum des Fahrzeugs meist ungesicherte Material bei einer schnellen Kurvenfahrt oder bei einem seitlichen Aufprall verhält. Folglich kann man im Sommer gelegentlich beobachten, wie Surfer im Straßengraben die Überreste ihres vom Dach geflogenen Materials zusammensuchen.
Offenbar hat auch die Polizei erkannt, dass von der abenteuerlichen Überladung von Autodächern und nicht ausreichend gesichertem Surfmaterial nicht unerhebliche Gefahren ausgehen und führt verstärkt Schwerpunktkontrollen in der Nähe von beliebten Surfspots durch.
Uns hat zu dem Thema ein Leserbrief erreicht, der uns auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat. Ein Leserbrief mit ähnlichem Inhalt wurde kürzlich im Windsurfmagazin „surf“ abgedruckt.
Grundsätzlich müssen mit dem Auto transportierte Gegenstände so geladen und gesichert sein, dass sie den Fahrer in keiner Weise beeinträchtigen, nicht die Sicht einschränken und auch die anderen im Auto mitfahrenden Personen nicht gefährden. Dazu gehört auch, dass die Ladung auch im Inneren des Fahrzeugs gegen Verrutschen gesichert sein muss. Das provisorische Festzurren des Surfgepäcks mit den Sicherheitsgurten des Autos scheint dabei aus Sicht der Ordnungshüter nicht ausreichend zu sein, was verständlich ist, da die Sicherheitsgurte nur durch einen kräftigen Ruck blockieren und das langsame seitliche Verrutschen der Ladung z.B. bei einer Kurvenfahrt kaum verhindern können.
Wer eine mögliche Geldbuße vermeiden möchte, sollte also beim Beladen seines „Surfmobils“ einige Dinge berücksichtigen. Sperriges gehört so weit wie möglich aufs Dach, wobei zum einen die zulässige Traglast der Dachgepäckträger und das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs eingehalten werden muss, und der Dachgepäckträger die erforderliche Homologation für den Straßenverkehr haben muss.
Beim Beladen des Innenraums muss das Material festgezurrt werden und darf weder den Fahrer noch die Beifahrer in ihrer natürlichen Haltung berühren und natürlich auch nicht die Bedienung des Fahrzeugs beeinträchtigen (Schaltung, Handbremse etc.) oder die Sicht einschränken. Leider haben die Beamten einen gewissen Ermessensspielraum was die Beurteilung von „sicherer Beladung“ bzw. „Beeinträchtigung oder Gefährdung“ angeht. Eine Diskussion mit den Beamten dürfte daher zwecklos sein, denn ihr Wort zählt im Zweifel mehr, als das des Betroffenen.
Viele Touristen glauben, dass die Guardia Civil ein besonderes Auge auf ausländische Touristen wirft und diese „gezielt abzockt“. Spanische Touristen, ausländische Residente und Einheimische können sicher bestätigen, dass sie genauso belangt werden, wenn sie einen Verkehrsverstoß begehen! Die Beamten machen sicher keinen Unterschied zwischen Ausländern und Einheimischen.
Dennoch gibt es einen wichtigen Unterschied in der Behandlung von Inländern und Ausländern ohne festen Wohnsitz in Spanien, die einen Verkehrsverstoß begehen. Das Gesetz schreibt vor, dass nichtresidente Ausländer 50% des Bußgeldes sofort im Moment der Anzeige bezahlen müssen; ansonsten wird das Auto festgesetzt. Dies ist keine Willkür der Beamten oder gar „Erpressung“, wie sich manche Betroffene ereifern, sondern geltendes spanisches Recht.
Mit der sofortigen Zahlung von 50% des Bußgeldes erkennt der Fahrer seinen Verstoß übrigens nicht an. Ihm stehen selbstverständlich wie jedem spanischen Bürger die Mittel des spanischen Rechtssystems zur Verfügung und er kann Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch stattgegeben, bekommt er seine Zahlung zurück, verliert er das Verfahren, muss er die zweite Hälfte des Bußgeldes noch nachzahlen.
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