Fährverbindung zwischen Cádiz und Fuerteventura erneut in Gefahr

Das spanischen Innenministerium hat die Lizenz für die Fährverbindung zwischen dem südspanischen Cádiz und den kanarischen Inseln am 08.01.2014 neu ausgeschrieben. Schiffsverbindungen vom spanischen Festland sind die Lebensadern für die Kanaren, schließlich findet die gesamte Versorgung mit Waren auf dem Seeweg oder per Luftfracht statt.

Insofern ist es leicht nachzuvollziehen, dass eine solche Fährverbindung „im öffentlichen Interesse“ ist und die Fährgesellschaft, die den Zuschlag erhält, diese Strecke während der Dauer der Konzession mit einer vorgeschriebenen Mindestfrequenz aufrechterhalten muss.

Allerdings gibt es in der aktuellen Ausschreibung eine Neuerung.

Die Stopps auf Fuerteventura, Lanzarote und La Palma sind nach der neuen Interpretation des Verkehrsministeriums nicht mehr „im öffentlichen Interesse“, anders als Gran Canaria und Teneriffa, für die dieses öffentliche Interesse weiterhin besteht. Das bedeutet, dass die Fährgesellschaft, die die Ausschreibung gewinnt, nur noch Teneriffa und Gran Canaria ansteuern muss, und die übrigen Inseln ansteuern kann, wenn sie möchte, es also für sie wirtschaftlich rentabel ist.
Das Ausschreibungsverfahren wird vom Verkehrsministerium als „dringlich“ betrieben. Die Angebotsfrist endet am 20.01.2014. Die Konzession hat eine Dauer von 2 Jahren mit Option auf Verlängerung um weitere 2 Jahre und ein Budget von 3 Mio. Euro.

Der Präsident der Inselverwaltung von Fuerteventura (Cabildo) hat die Entscheidung des Verkehrsministeriums heftig kritisiert, und fordert eine Änderung der Ausschreibungsbedingungen bzw. eine Aussetzung des Verfahrens, bis auch die Verbindung nach Fuerteventura als „im öffentlichen Interesse“ eingestuft wird.

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