Wie ein Damoklesschwert hing die Schadenersatzforderung von knapp 82 Mio. Euro des Unternehmens Nombredo, S.L über der Gemeinde von La Oliva. Nombredo, S.L. hatte versucht, diese Summe von der Gemeinde einzuklagen, weil diese ihr die Bauabnahme für 748 Villen in Majanicho im Norden Fuerteventuras nach ihrer Auffassung unrechtmäßig verweigert hätte.
Das Urteil des Tribunal Superior de Justicia de Canarias, kurz TSJC, der höchsten in diesem Fall zuständigen Gerichtsinstanz, hat nun die Urteile der unteren Instanzen bestätigt: die Gemeinde muss nicht zahlen. Nach Auffassung des Gerichts hat die Gemeinde nichts falsch gemacht. Sie konnte die sogenannte „licencia de prímera occupación“, also die Bauabnahme, nicht bewilligen, weil laut Sachverständigengutachten die Arbeiten zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht abgeschlossen waren.
Das Urteil ist rechtskräftig und kann nicht angefochten werden. Nombredo, S.L. muss die Prozesskosten übernehmen.
Die Bürgermeisterin von La Oliva, Claudina Morales, musste sich wegen der angeblichen Verweigerung der Erteilung der Bauabnahme in 2008 wegen angeblichem Amtsmissbrauchs durch Unterlassen bereits vor einem Strafgericht verteidigen. Damals brachte sie zu ihrer Verteidigung vor, dass sie die Abnahmen nicht erteilen konnte, weil die entsprechenden juristischen Gutachten nicht vorlagen, und wie alle Vorwürfe einer strafbaren Handlung von sich.
Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/
Ersten Kommentar schreiben