Streit um Bau in El Cotillo: La Oliva muss keine Entschädigung zahlen

Ein neuer Schlussstrich im jahrelangen Streit zwischen der Baufirma „Oliva Océanidas“ und der Gemeindeverwaltung von La Oliva wurde gezogen. Der Streit basierte auf den entstandenen Kosten nach einem Baubewilligungspfusch, bei dem die Bauträgergesellschaft nach anfänglicher Erlaubnis der Gemeinde La Oliva, aber ohne erforderliche Zustimmung der Inselverwaltung von Fuerteventura (Cabildo) in El Cotillo insgesamt sechs Hotels bauen wollte und die Arbeit einstellen musste, da die Baugenehmigungen nachträglich annulliert wurden.

Die Annullierung des Bebauungsplans „SAU-8 Costa del Faro“ basierte in erster Linie auf der Tatsache, dass die Gemeindeverwaltung in La Oliva in der Bauzone unzulässige Bestimmungen erließ, die gegen kanarisches Recht verstoßen hätten. Der Bauplan sah eine 6-teilige Hotelanlage mit einer Gesamtkapazität von insgesamt 6000 Betten sowie einen Golfplatz zwischen Los Lagos in El Cotillo und dem Leuchtturm vor. Im Jahr 2011 musste La Oliva dem Unternehmen knapp 4 Millionen Euro zurückzahlen, in zwei weiteren Entschädigungsklagen ging die Firma jedoch leer aus. Der oberste Gerichtshof der Kanaren “TSJC” (Tribunal Superior de Justicia de Canarias) hat nun die letzte Klage der Baufirma abgelehnt.

Somit spart sich die Gemeinde eine Entschädigungssumme von fast 164 Millionen Euro, die laut „Oliva Océanidas“ entstanden ist, weil durch die Annullierung der Baugenehmigung ein immenser Geldbetrag, der bereits in den Bau des Hotelkomplexes gesteckt wurde, plötzlich verlorenging. Die Klage wurde abgelehnt, da das Gericht keinen „ursächlichen Zusammenhang“ zwischen der Handlung der Verwaltungen und dem Schaden der Baufirma sieht, der in jedem Fall auf eigenes Verschulden zurückzuführen ist. Die Firma sei sich dem Risiko bewusst gewesen, als sie das Bauprojekt begann, da noch viele verwaltungsrechtliche Fragen offen standen und die Bauarbeiten trotz der Annullierung der Genehmigungen weiterhin fortgesetzt wurden. Das Bauunternehmen hat nun 10 Tage Zeit, um gegen das Urteil Revision einzulegen.

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