Antigua tritt für Senkung der Grundsteuer ein

Am 29.05.2014 wurde im Plenum der Gemeindeverwaltung von Antigua entschieden dem Finanzministerium und somit auch der spanischen Regierung aufgrund der deutlich besseren finanziellen Situation vieler Gemeinden eine Senkung der Grundsteuer (IBI) vorzuschlagen.

Auf den Kanaren muss für Immobilien und Baugrundstücke sämtlicher Art an die jeweilige Gemeinde eine Grundsteuer, der sogenannte „Impuesto de Bienes Inmuebles“ (IBI) abgetreten werden. Die Höhe dieser Grundsteuer entspricht einem gewissen Prozentsatz des Katasterwertes der Immobilie, der anhand des Boden- und Objektwertes berechnet wird und in der Regel einen Bruchteil des Marktwertes ausmacht. Genau dieser Prozentsatz, nach dem sich die Grundsteuerlast der Anwohner richtet, soll nun auf 0,45% herabgesetzt werden. Der Vorschlag, die Steuerlast zu reduzieren, soll nicht nur die Gemeinde Antigua betreffen, die ihr Defizit erfolgreich abbauen konnte, sondern auf alle Gemeinden angewandt werden, deren finanzielle Situation sich mittlerweile verbessert hat. Stellvertretender Bürgermeister von Antigua, David Alberto, setzte sich in der Plenumssitzung für einen solchen Antrag ein, indem er daran erinnerte, dass ein Beschluss der spanischen Regierung im Dezember 2011 die Steuersätze für die zu zahlende Grundsteuer für die Jahre 2013 und 2013 deutlich anhob. Im Falle von Antigua wurden 2013 sogar 0,60% erreicht, die auch bis heute erhoben werden, da ein späteres Gesetz diese Maßnahme für 2014 und 2015 verlängerte. All dies spreche dafür, den Prozentsatz des Katasterwertes auf 0,45% zu reduzieren und die Steuerlast für die Bewohner zu senken. Die Vereinbarung des Plenums soll nun nach Madrid übersandt werden, wo die Möglichkeit der Steuersenkung hoffentlich Anklang finden wird.

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