Gerade im September versuchen viele Wilderer durch die extremen Schwankungen zwischen Hoch- und Niedrigwasser an große Mengen Muscheln zu kommen, die entlang der schroffen Westküste Fuerteventuras zu finden sind. In diesen Wochen werden nämlich die sogenannten „mareas del pino“ erwartet, also die stark ausgeprägten Gezeitenunterschiede, bei denen sich Ebbe und Flut ungewöhnlich stark abwechseln. Eine besondere Sonne-Mond-Erde-Konstellation im Zusammenhang mit den Tagen des Äquinoktiums (Tag-und-Nacht-Gleiche) am kalendarischen Herbst- und Frühlingsanfang im März und September führt dabei zu den extremen Springtiden. Auf eine starke Flut mit meterhohen Wellen folgt also ein ungewöhnlich ruhiger Seegang an der oft so stürmischen Westküste.
Um gegen den illegalen Muschelfang vorzugehen, hat die Inselverwaltung (Cabildo) für den gesamten Monat eine spezielle Überwachungseinheit entlang der Westküste stationiert.
Nach der ersten Woche ging den Umweltschutzbeamten bereits eine üppige Ausbeute von knapp 350 Kilo Fisch und Meeresfrüchten ins Netz. Die Sammler haben dabei bei so ziemlich jeder gefangenen Art gegen das Gesetz verstoßen. Neben Miesmuscheln und Entenmuscheln, deren Fang auf der gesamten Insel untersagt ist, wurden unter anderem auch die vom Aussterben bedrohten Napfschnecken sichergestellt, die sich derzeit in der Schonzeit befinden und daher ebenfalls nicht gefangen werden dürfen. Diese beträchtliche Menge illegal gefischter Ware kam in nur drei aufeinanderfolgenden Tagen zusammen, in denen die Umweltschutzbeamten entlang den westlichen Küstengebieten ihre Runden drehten. Im Zuge dessen wurden insgesamt 23 Personen festgenommen, die sich als mutmaßliche Wilderer nun auf satte Strafen gefasst machen müssen.
Wird eine bestimmte Art während ihrer Schonzeit gefangen, so gilt dies auf den Kanaren als schwerwiegender Verstoß, der Bußgelder bis zu 60.000 Euro mit sich führen kann. Handelt es sich um eine Spezies, die vom Aussterben bedroht ist, werden sogar noch höhere Strafen angesetzt. Dies kann natürlich jedem Sammler blühen, der nicht ausreichend über die auf den Kanaren geltenden Fischereigesetze informiert ist. Denn für jede Insel gibt es bestimmte Regelungen, die nicht nur die geltenden Schonzeiten der verschiedenen Arten festlegen, sondern auch Auskunft über genehmigte Fanggebiete, Mindestgrößen sowie die maximal erlaubte Fangquote der Meerestierarten geben. Die Bestimmungen unterscheiden sich dabei grundsätzlich zwischen Berufs- und Hobbyfischern.
In den drei Tagen im September, an denen man auch die stärksten Gezeitenschwankungen erwartet hatte, wurden bei illegalem Muschelfang mehr Personen erwischt, als in den vergangenen zwei Monaten zusammen. Beweis genug, dass das Cabildo bei den „mareas del pino“ den richtigen Riecher hatte.
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