Wiederaufnahme des Verfahrens um tödlichen Verkehrsunfall in Majanicho

Nachdem die Familien der Verkehrsopfer, die bei einem tragischen Unfall im September 2011 verunglückt waren, das Urteil des erstinstanzlichen Amtsgerichts in Puerto del Rosario angefochten haben, hat die zweite Kammer des Berufungsgerichts in Las Palmas das Verfahren nun wieder aufgenommen. Der schwere Verkehrsunfall ereignete sich damals während den Festlichkeiten der Romería, dem Pilgerfest zu Ehren der Schutzpatronin „Virgen de La Peña“, bei dem alljährlich ein Umzug von Antigua bis zur Kapelle in Vega de Río Palmas stattfindet.

Auf der Strecke von Lajares nach Majanicho hatte der Fahrer eine Gruppe von Fußgängern übersehen, die auf der Straße unterwegs war. Unter den fünf Opfern gab es zwei Todesfälle, darunter ein erst 17-jähriger Junge, der knapp zwei Wochen nach dem Unfall seinen Verletzungen erlag. Bei dem Fahrer handelte es sich um Cristóbal Calero Cabrera, Gemeinderatsmitglied von La Oliva, der nach der Einstellung des Strafverfahrens schließlich freigesprochen wurde. Das zugunsten des Unfallfahrers verlaufene Verfahren wurde von der „Audiencia Provincial“ jedoch nun wieder aufgenommen. Begründet wurde das Urteil damals mit der Tatsache, dass die Schuld durch das unerlaubte Spazieren auf der Fahrbahn eindeutig bei den Fußgängern und nicht beim Fahrer selbst läge.

In diesem Punkt stimmt das Berufungsgericht zwar teilweise mit dem Gericht erster Instanz überein, jedoch nicht mit der Meinung über die Rechtmäßigkeit der Fahrzeugbeleuchtung, mit dem der Mann in der Zone unterwegs war. Hier erkennt das Gericht eine leichte Fahrlässigkeit des Fahrers an, da dieser auf einer unbeleuchteten Straße ohne Fernlicht fuhr, was in jenem Fall zu einem besseren Sichtfeld geführt hätte und somit das Ausmaß des Unfalls möglicherweise nicht so verheerend wäre. Wie die Anwälte der vom Unfall betroffenen Familien mitteilten, wurde das anfängliche Urteil nun berichtigt und stattdessen den Familien das Recht zugesprochen, da die Schuld in Anbetracht der festgestellten Fahrlässigkeit beim Unfallfahrer liegt.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten