Häfen in Gran Tarajal und Morro Jable setzen auf modernes Sicherheitskonzept

Nach einer positiven Bewertung der jeweiligen Sicherheitspläne, die von den Hafenanlagen auf der Grundlage einer Risikoanalyse erstellt wurden, sehen die Häfen in Gran Tarajal und Morro Jable höheren Sicherheitsstandards ins Auge und nähern sich somit den Vorschriften des ISPS-Codes (International Ship Port and Facility Security Code) an. Diese Sicherheitsverordnung für Schiffe und Hafenanlagen, die nach den Terroranschlägen im September 2001 von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) getroffen wurde, umfasst international verbindliche Sicherheitsstandards zur Gefahrenabwehr und der Verhinderung vorsätzlicher rechtswidriger Handlungen.

Sobald die Sicherheitspläne beider Inselhäfen vom spanischen Verkehrsministerium genehmigt worden sind, können dann auch Kreuzfahrtschiffe zu den aufgestellten Bedingungen dort anlegen.

Obwohl Morro Jable der einzige Hafen auf Fuerteventura ist, der innerhalb des kanarischen Netzwerkes die Grundanforderungen für den ISPS-Code erfüllt, entschied sich die Hafenbehörde „Puertos Canarios“ dafür, den Sicherheitskodex auch für den Hafen in Gran Tarajal zu beantragen, um ihn damit als Anlegestelle für Kreuzfahrtschiffe interessanter zu machen. Die vorläufigen Sicherheitspläne umfassen eine Reihe von Maßnahmen, die in den Hafenanlagen umzusetzen sind, bis sie zur endgültigen Genehmigung an das Ministerium geschickt werden. Um dem ISPS-Code zu entsprechen müssen die Hafenanlagen in Morro Jable und Gran Tarajal zum Beispiel alle Eingänge mit Zugangskontrollen sichern, um das Gelände vor dem Zutritt von nicht autorisierten Personen und Fahrzeugen zu schützen. Momentan empfängt nur der Hauptstadthafen in Puerto del Rosario regelmäßig Kreuzfahrtschiffe, die auf Fuerteventura einen Zwischenstopp einlegen. Im Hafen von Gran Tarajal, den bisher nur wenige Schiffe als Anlegestelle anvisierten, ist die Ausführung des ISPS-Codes zwar nicht verpflichtend, jedoch bedeutet dieses internationale Sicherheitssiegel eine zusätzliche Maßnahme, die für mehr Sicherheit garantiert. So gehört zum Beispiel die blaue Umzäunung der Hafenanlage unter anderem zu den Voraussetzungen der Verordnung, um Kreuzfahrttouristen in Gefahrensituationen abschotten zu können.

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