Águeda Montelongo vom Vorwurf der Veruntreuung freigesprochen

Die Strafkammer des Obersten Kanarischen Gerichtshofs (TSJC) entschied im Fall der ehemaligen Tourismusbeauftragten Águeda Montelongo für einen Freispruch der PP-Abgeordneten. Auch zwei weitere Angeklagte, die zusammen mit der Politikerin aus Fuerteventura wegen der Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt sind, wurden freigesprochen.

Aufgrund der mutmaßlichen Unterschlagung öffentlicher Gelder der Inselverwaltung, mit denen der Anklage zufolge zahlreiche Ausgaben der eigenen Partei gezahlt worden sein sollen, forderten die Staatsanwälte bisher sogar bis zu fünf Jahre und acht Monate Haft für die Inselpolitikerin.

In ihrer Position als Vizepräsidentin des Tourismuspatronats soll sie mehrere Rechnungen der Einrichtung gefälscht haben, um somit beispielsweise die Kosten für Werbereisen zu decken.

In dem Urteil, das nun nach einer drei Monate andauernden Verhandlung öffentlich gemacht wurde, erkennt der Gerichtshof zwar an, dass diese Rechnungen gestellt wurden, jedoch nachträglich vom Tourismuspatronat wieder korrigiert wurden, nachdem der Fehler aufgefallen war. Infolgedessen sollten die entsprechenden Ausgaben auch von den betroffenen Politikern selbst beglichen werden.

Die Tatsache, dass diese Ausgaben auf den Vorschlag der beschuldigten Inselpolitikerin als vermeintliche Pressereisen abgeschrieben werden sollten, hält man für möglich und sogar wahrscheinlich. Dennoch habe diese Vermutung nicht zu einer Verurteilung ausgereicht.

Dem Urteil zufolge hatten Montelongo sowie der mitangeklagte Leiter des Tourismusverbandes José Luis Cabrera jedes Jahr Hunderte solcher Anträge in Verbindung mit Tourismuswerbung auf der Insel gestellt, somit routiniert gehandelt und wahrscheinlich auch bei den besagten drei Anträgen nicht wissentlich Ausgaben der PP decken wollen. Für die Unschuld würde außerdem der eher geringe Rechnungsbetrag von insgesamt 1.345 Euro sprechen.

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