Berufungsgericht von Las Palmas spricht Unfallfahrer aus Majanicho frei

Nach viereinhalb Jahren Kampf der Angehörigen beider Unfallopfer aus dem tödlichen Verkehrsunglück in Majanicho 2011, löste das abschließende Urteil des Berufungsgerichts in Las Palmas nun große Bedrückung innerhalb der Familien aus.

Bei dem Unfall im September 2011 kamen zwei junge Menschen zu Tode und drei weitere wurden verletzt, nachdem sie auf der Stecke von Majanicho nach Lajares während eines Umzugs im Rahmen der Festlichkeiten der Romería von einem Fahrzeug erfasst wurden.

Da das unerlaubte Spazieren der Fußgänger auf der Fahrbahn einerseits sowie die Fahrlässigkeit des Unfallfahrers durch das Fahren ohne Fernlicht andererseits als Argumente beider Parteien von Anfang an einen Gerichtsstreit auslösten, wurde das Verfahren nach dem Urteil des erstinstanzlichen Gerichts vom Berufungsgericht in Las Palmas wieder aufgenommen.

Die erste Kammer der „Audiencia Provincial de Las Palmas“ wies nun die Urteilsanfechtung, die den Unfallfahrer Cristóbal Calero – ehemaliges Gemeinderatsmitglied von La Oliva – doch noch zu einer Verurteilung bringen sollte, als unbegründet zurück.

Zwar bestätigte das Gericht auch in zweiter Instanz den Unfallhergang sowie das 25%-ige Mitverschulden der Unfallopfer und die 75%-ige Schuld des Unfallfahrers. Doch das Gericht musste das novellierte Strafrecht aus dem Jahr 2015 anwenden, nach dem eine Verurteilung wegen der festgestellten leichten Fahrlässigkeit bei dem Vergehen nicht mehr möglich war. Die Entschärfung der Strafnormen musste zugunsten des Unfallfahrers angewendet werden. Im ersten Verfahren war der Fahrer noch nach dem alten Strafrecht zu einer Geldstrafe und zu 6 Monaten Fahrverbot verurteilt worden.

Die Prozesskosten sowie die Entschädigung an die Opfer muss er jedoch dennoch tragen, wobei letztere von der Versicherungsgesellschaft übernommen wird.

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