Polizist aus Puerto del Rosario wegen rechtswidriger Festnahme aus Dienst entlassen

Der Oberste Gerichtshof in Madrid bestätigte nun das Urteil des Berufungsgerichts in Las Palmas, das sich gegen einen Beamten der Lokalpolizei aus Puerto del Rosario richtete und für ihn ein achtjähriges Berufsverbot im Polizeidienst forderte. Grund dafür seien erfundene Anschuldigungen und die widerrechtliche Festnahme eines Rechtsanwalts.

Am 24.05.2013 soll der Polizist von eben diesem Anwalt auf offener Straße dabei gesehen worden sein, wie er durch unerlaubte Manöver mit seinem Dienstmotorrad gegen die Verkehrsordnung verstoßen hatte. Nachdem der Anwalt ihm durch eine Geste zeigte, dass dies so nicht in Ordnung sei, beschimpfte ihn der Beamte nur als „Vollidioten“. Ein Fußgänger wurde Zeuge der Beleidigung und bot dem Anwalt seine Aussage an.

Unter diesen Umständen begab sich der Jurist zur Polizei, um eine Beschwerde gegen den Beamten vorzulegen, der seiner Meinung nach zur Rechenschaft gezogen werden sollte, da er in der Vergangenheit bereits des Öfteren wegen Verkehrsverstößen aufgefallen sei. Als er darauf wartete, seine Aussage zu machen, packte ihn der Beamte von hinten und teilte ihm mit, dass er festgenommen sei. Ein Polizeikollege griff ein und trennte die beiden, woraufhin der Beschuldigte ihn aufforderte aufzuhören und andeutete ihn schlagen zu wollen.

Infolgedessen wurde der Anwalt von der Gemeindepolizei vor Ort ins Präsidium der Nationalpolizei gebracht, wo gegen ihn der Vorwurf schwerwiegender Bedrohung und mangelnden Respekts gegenüber der staatlichen Autorität erhoben wurde. Das Gericht sprach den Anwalt schließlich aufgrund fehlender Beweise frei und zeigte bedingt durch die Aussagen des Mannes stattdessen den Polizisten wegen Falschanzeige und rechtswidriger Festnahme an.

Das Gericht in Las Palmas verurteilte ihn daraufhin zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 8.550 Euro und sprach zusätzlich ein achtjähriges Beschäftigungsverbot für den Polizeidienst sowie ein lebenslanges Berufsverbot für das Amt des Lokalpolizisten aus. Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof gestützt und die Tat als Racheakt eingestuft.

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