Bürger aus Tindaya wegen illegalem Muschelfang angezeigt

Mitarbeiter der Steuer- und Grenzaufsichtsbehörde PAFIF auf Fuerteventura haben nach intensivierten Kontrollarbeiten zum Schutz gefährdeter Arten am 09.10.2016 Anzeige gegen einen Mann aus Tindaya erstattet, der in einem Rucksack zwei Kilogramm der heimischen Napfschnecke (Patella candei) mit sich trug. Dabei zählt gerade diese Halbmuschel zu den am stärksten geschützten Muschelarten, deren Fang strengstens verboten ist. Die illegale Beute wurde sichergestellt und konnte unbeschadet wieder ins Meer entlassen werden.

Auf den Wilderer kommt wegen dem Verstoß gegen das Kanarische Fischereigesetz 17/2003 gemäß Artikel 75 eine satte Geldstrafe zu. Auch ein komplettes Ausübungsverbot der Fischerei kann je nach Schwere des Verstoßes verhängt werden.

Ein Abkommen zwischen dem Vizeministeramt für Fischerei der Kanarischen Regierung und dem Cabildo (Inselverwaltung von Fuerteventura) zum Schutz gefährdeter Arten mit besonderem Augenmerk auf die vom Aussterben bedrohte „Patella candei“ hatte zu den verstärkten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen geführt. Diese sollen zur Erhaltung der Muschelbestände beitragen, die auf der Insel mittlerweile stark erschöpft sind.

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