Staat muss Balearen und Kanaren mehr als 25 Millionen Euro zurückzahlen

Das spanische Finanzministerium wird den sieben kanarischen Inselverwaltungen und den Verwaltungsräten der Balearischen Inseln insgesamt 25,8 Millionen Euro zurückerstatten müssen, nachdem das Cabildo von Fuerteventura der staatlichen Institution eine Zahlungsaufforderung präsentiert hatte. In dieser äußerte man seine Uneinigkeit über die endgültige Abrechnung der jeweiligen Finanzierungsbeteiligungen für das Geschäftsjahr 2014. Für die Lokalregierung auf Fuerteventura bedeutet dies umgerechnet eine Rückerstattung von 75.000 Euro.

Erst kürzlich hatte die Generaldirektion für lokale und regionale Koordination einen erläuternden Vermerk vorgelegt, in dem man einen tatsächlichen Fehler bei der Kalkulation einräumt und sich verpflichtet, die betroffene Endabrechnung zu korrigieren sowie allen Verwaltungseinrichtungen die entsprechende Differenz gutzuschreiben. Finanziert werden soll dies durch Mittel aus dem allgemeinen Staatshaushalt für das Jahr 2017.

Bemerkt hatte die Unstimmigkeiten der Chef der Einheit für Haushaltsführung aus dem Cabildo von Fuerteventura, Miguel Socorro, nachdem ihm bei der Auswertung der Zahlen aufgefallen war, dass bei der Verbrauchssteuer auf Mineralöle rund 340 Millionen Euro zu Unrecht abgerechnet wurden, da sie aus der Rückerstattung der IVMDH-Sondersteuer („Impuesto sobre las Ventas Minoristas de Determinados Hidrocarburos“) stammten. Diese Steuer, die auch als „céntimo sanitario“ bekannt ist, wurde zwischen 2002 und 2012 auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralölprodukte, unter anderem Diesel, erhoben und im Nachhinein als nicht mit dem EU-Recht vereinbar erklärt. Der spanische Staat wurde daraufhin dazu verurteilt, die Steuer zu erstatten.

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