Wenn Wohngebiete zum Jagdrevier werden

Wieder einmal tauchte ein Video auf, in dem ein Jäger nur wenige Meter von einem Wohngebiet im Zentrum der ländlichen Siedlung Tesejerague auf Beutezug geht. Auf den Aufnahmen ist zu hören, wie die betroffene Anwohnerin ihren Unmut zum Ausdruck bringt und nicht glauben kann, wie man in unmittelbarer Nähe einer Wohngegend, in der auch Kinder leben, Schüsse abgeben kann. Dabei hatten sich erst wenige Wochen zuvor Anwohner der Ortschaft Agua de Bueyes über mehrere Jäger beschwert, die in Richtung ihrer Häuser schießen, obwohl diese genau neben einem Sportplatz liegen, der täglich von Kindern genutzt wird.

Doch was sagt das Gesetz dazu: Wie nah darf ein Jäger an einem Wohngebiet schießen?

Laut aktueller Gesetzeslage gibt es gewisse Sicherheitszonen, in denen spezielle Maßnahmen zum Schutz der Personen und ihres Eigentums getroffen werden müssen. Zu diesen zählen:

  • öffentliche Straßen und Wege
  • öffentliche Seen und Gewässer
  • städtische und ländliche Bevölkerungszentren
  • Wohngebiete und deren unmittelbare Umgebung
  • von öffentlichen Forschungseinrichtungen genutzte Grundstücke
  • Orte mit häufiger Besucherfrequenz

In den besagten Gebieten ist jegliche Form der Jagd mithilfe von Waffen strengstens verboten. Außerdem darf außerhalb dieser Zonen auch nicht in deren Richtung geschossen werden. In den ersten beiden Fällen der oberen Auflistung entspricht die Grenze dieser Sicherheitszonen auch genau den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zur Nutzung des öffentlichen Eigentums und der dazugehörigen Wegerechte, wobei stets ein Mindestabstand von 50 Metern zu öffentlichen asphaltierten Wegen einzuhalten ist. In der Nähe von Bevölkerungszentren und Wohngebieten gilt hingegen ein Mindestabstand von 100 Metern in alle Richtungen, ebenso wie auch bei abgelegeneren Häusern, die nicht unmittelbar im Ortskern stehen. Die Grenzen dieser Sicherheitszonen werden dabei von den jeweils äußersten Wohngrundstücken gebildet.

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