Guardia Civil klärt Diebstahlserie auf

Mit der Festnahme eines 41-jährigen Mannes, der bereits über zahlreiche Vorstrafen verfügt, konnte die Guardia Civil eine regelrechte Serie von Diebstählen aufklären. Dem Mann werden bis zu zehn Delikte vorgeworfen, die sich in einem Zeitraum von nur zwei Tagen angesammelt hatten. Nach zwei versuchten Autodiebstählen, die jedoch erfolglos blieben, entwendete der mutmaßliche Täter ein drittes Auto, das er schließlich zwei Tage später auch noch einen Abhang in La Pared hinunterstürzen ließ.

Kaum war das Fahrzeug weg, klaute er ganz in der Nähe ein weiteres Auto, in dem sich Modeschmuck im Wert von 5.000 Euro befand, den der Eigentümer in seinem Geschäft verkaufen wollte. Um die Suche nach dem gestohlenen Fahrzeug zu erschweren, hatte der Dieb sogar die Nummernschilder ausgetauscht und sich daher gleich zusätzlich wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht. Doch dies stellt nur ein Bruchteil der Straftaten dar, die sich zwischen dem 23. und 25.06.2017 ereignet hatten. Hinzu kamen weitere Fälle von Sachbeschädigung an Fahrzeugen und Wohnungen sowie versuchte Einbrüche.

Die Ermittlungen der Polizei begannen am 23.06.2017, nachdem bei der Guardia Civil in Gran Tarajal an nur einem Morgen zahlreiche Anzeigen gleichzeitig eingingen. Nach den zwei versuchten Autodiebstählen und dem erfolgreichen dritten Anlauf erfuhr die Polizei vor Ort noch am selben Vormittag von einem versuchten Einbruchsdiebstahl, bei dem der Täter jedoch von den Bewohnern überrascht wurde und flüchtete. Auch die Eingangstür einer weiteren Wohnung hatte er auf seinem Diebeszug beschädigt zurückgelassen.

Letztlich waren nicht viel Ermittlungsaufwand notwendig, um herauszufinden, dass ein- und derselbe Täter für all die gemeldeten Straftaten verantwortlich war. Die Vorgehensweise war dabei jedes Mal identisch. Durch die vielen Anzeigen und Hinweise von Augenzeugen konnte der 41-Jährige schließlich am 30.06.2017 festgenommen werden. Bis zu seiner Verhandlung wurde er zwar auf freien Fuß entlassen, muss jedoch am jeweils 1. und 15. des Monats vor Gericht erscheinen.

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