Kündigung wegen zerstörten Glaubens an den Weihnachtsmann

Weihnachtsmann b

Als eine Verkäuferin der spanischen Kaufhauskette El Corte Inglés auf Teneriffa am 12.12.2015 zu einem 7-jährigen Mädchen sagt: „Geh mal mit Deiner Mama in die Parfümerie-Abteilung, damit Dein Papa für sie eine Uhr als Weihnachtsgeschenk kaufen kann“, ist das kleine Mädchen am Boden zerstört und ihr Vorgesetzter muss sich beschämt den Vorwürfen der Eltern aussetzen.

Zwar hat die Verkäuferin bezüglich der Herkunft der Weihnachtsgeschenke höchstwahrscheinlich die Wahrheit gesagt. Trotzdem war das völlige Fehlen von Fingerspitzengefühl und Empathie in diesem Fall für ihren Arbeitgeber der Tropfen, der das Fass zu Überlaufen brachte, und ihr eine Kündigung einbrachte.

Die Sozialkammer des Obersten Kanarischen Gerichts (TSJC) hat nur entschieden, dass die Kündigung gerechtfertigt war.

Allerdings war die zerstörte Weihnachtsillusion nicht der einzige Rechtfertigungsgrund. Die Verkäuferin hatte sich schon zuvor diverse Disziplinarmaßnahmen eingehandelt, darunter Abmahnungen und sogar eine Suspendierung des Arbeitsverhältnis für die Dauer von 16 Tagen ohne Lohnzahlung, wegen „eines negativen und passiven Verhaltens und mangelnder Sorgfalt, weit weg von der Professionalität, die ihr Arbeitsplatz erforderte“. Außerdem war sie intern aus der Schmuckabteilung in die Parfümerie-Abteilung versetzt worden.

Der Arbeitgeber hielt seiner Mitarbeiterin außerdem mangelhafte Bedienung der Kunden, Abwesenheit vom ihrem Arbeitsbereich und fehlenden Respekt den Kollegen gegenüber vor. Beim Verpacken von Weihnachtsgeschenken soll sie sogar beinahe ein Kind verletzt haben, als sie eine Schere auf die Verkaufstheke schleuderte.

Das Gericht kam in seinem Urteil zu der Erkenntnis, dass es die Angestellt regelrecht darauf angelegt habe, gekündigt zu werden, allerdings in der Hoffnung, nach 10 Jahren im Unternehmen eine dicke Abfindung für eine ungerechtfertigte Kündigung zu kassieren. Dies soll sie im Streit mit einer Kollegin geäußert haben.

Zwar erkannte das Gericht, dass die einzelnen Vorfälle jeweils nur als leichte oder schwere, aber nicht als sehr schwere Verstöße zu bewerten seien. Aber die Kontinuität der Verstöße über 3 Monate hinweg zeige das Fehlen von guten Absichten bei der Ausübung ihrer Funktionen. Das Gericht bestätigte, dass das Unternehmen alle milderen Maßnahmen bis hin zur Suspendierung ausgeschöpft hatte, bevor es „wegen zerstörten Vertrauens“ die Kündigung aussprach.

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