Gerichtsurteil zum Tod einer jungen Frau wegen mangelhafter Behandlung im Krankenhaus von Fuerteventura

Mit gerade einmal 21 Jahren verstarb im Jahr 2011 eine junge Frau auf Fuerteventura. Seit ihrem 7 Jahr litt das Mädchen an epileptischen Anfällen. Bis zu ihrem Tod wurde nicht diagnostiziert, was die Ursachen für die Epilepsie und andere pathologische Befunde waren, aber nicht etwa, weil die Untersuchungen nicht möglich gewesen wäre, sondern weil sie einfach nicht durchgeführt worden sind.

Obwohl es Empfehlungen der Spanischen Gesellschaft für Neurologie und der Internationalen Liga gegen Epilepsie für bestimmte Diagnoseverfahren, wie unter anderem das Video-Elektroenzephalogramm gibt, wurden diese Verfahren für die junge Frau im Krankenhaus von Fuerteventura nicht angeordnet. Mit dem Verfahren hätte man möglicherweise die Ursache für die Epilepsie feststellen, und sie dann entsprechend mit Medikamenten oder durch eine Operation behandeln können.

Nachdem der „Verein zur Verteidigung der Patientenrechte“ die Eltern der Verstorbenen bei ihrem juristischen Kampf unterstützt hatte, liegt nun knapp 7 Jahre später ein rechtskräftiges Urteil vor.
Die 6. Verwaltungsgerichtskammer von Las Palmas hat den Kanarischen Gesundheitsdienst zu einem Schadenersatz von 52.774 Euro verurteilt, weil es als erwiesen ansah, dass der jungen Frau nicht alle in ihrer Situation erforderlichen medizinischen Möglichkeiten geboten wurden, über die der Kanarische Gesundheitsdienst verfügte, um die Diagnose zu stellen und so eine korrekte Behandlung zu ermöglichen.

Das Urteil kann die junge Frau weder lebendig machen, noch den Schmerz der Eltern auch nur ansatzweise lindern. Und so kann man nur hoffen, dass sich durch dieses Urteil im kanarischen Gesundheitswesen etwas ändert, damit in Zukunft Patienten eine bessere und vor allem menschenwürdige Behandlung erfahren können.

Der Betrag von nicht einmal 53.000 Euro zeigt zudem, wie gering ein Menschenleben im spanischen Rechtssystem bewertet wird. Vielleicht müsste man auf politischer Ebene auch einmal darüber nachdenken, ob ein höheres Haftungsrisiko nicht auch ein höheres Risikobewusstsein, ein besseres Risikomanagement und somit eine effizientere Risikovermeidung in allen Lebensbereichen nach sich ziehen könnte. Man muss ja nicht gleich in das andere Extrem verfallen, wie es bei der Höhe von Schadenersatzansprüchen z.B. in den USA der Fall ist.

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