18-Jähriger raubt Jugendlichen 10€ mit vorgehaltenem Messer auf Fuerteventura

Messer-Raub-Fuerteventura

Beamte der Nationalpolizei haben in Puerto del Rosario, der Hauptstadt Fuerteventuras, einen 18-jährigen Mann festgenommen. Dieser soll für einen Raubüberfall auf eine Gruppe von Jugendlichen verantwortlich sein.

Die Beamten kamen nach einen Notruf zum Tatort. Dort gab das Opfer an, dass kurz zuvor ein Mann sich ihm und einer Gruppe von Freunden genähert hatte und dann ein Messer zeigte und Geld von ihnen verlangte. Aus Angst gab das Opfer dem Mann 10 Euro, dies es bei sich hatte. Daraufhin drohte der Täter erneut und verlangte, dass sie Geld holen und zurückkommen sollten.

Dank der Täterbeschreibung durch das Opfer und die Zeugen konnte die Polizei den Mann in der Umgebung finden und festnehmen. Bei der Leibesvisitation fanden die Beamten zwei Messer und zwei 5€-Scheine, die er mutmaßlich zuvor von den Jugendlichen geraubt hatte.

Der Tatverdächtige war bereits polizeibekannt.

Trotz leicht steigender Zahl der Straftaten ist Fuerteventura sehr sicherer

Die Zahl der angezeigten Strafttaten ist auf Fuerteventura in den ersten 6 Monaten 2019 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 13,2% auf insgesamt 3.161 gestiegen.

Die Zahl der Raubdelikte auf den gesamten Kanarischen Inseln lag im selben Zeitraum bei 713. Damit ist die Zahl der Raubtaten sogar um 2,3% gesunken.

Das Risiko, auf Fuerteventura Opfer eines Raubüberfalls oder eines anderen Gewaltverbrechens zu werden, ist also nach wie vor äußerst gering.

Raub im spanischen Strafrecht

Der „Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Einschüchterung von Personen“ ist im Artikel 242 des Código Penal (Spanisches Strafgesetzbuch) geregelt. Das Strafmaß für einfachen Raub liegt bei 2 bis 5 Jahren.

Wenn der Straftäter für die Tat eine Waffe, wie z.B. im oben beschriebenen Fall ein Messer, benutzt, liegt das Strafmaß in der oberen Hälfte der Spanne für Raub, also zwischen 3 Jahren und 6 Monaten und 5 Jahren.

Die geringe Höhe der Beute dürfte dagegen im vorliegenden Fall bei der Bemessung ds Strafmaßes keine Rolle spielen.

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