Guardia Civil ermittelt gegen Cannabis-Club auf Fuerteventura wegen Drogenhandels

Cannabis Corralejo

Beamte der Guardia Civil haben am 29.10.2019 eine Kontrolle in einem Cannabis Social Club in Correlejo im Norden Fuerteventuras durchgeführt.

Anlass für die Ermittlungen waren Beschwerden von Anwohnern über den starken Geruch nach Marihuana, der aus den Räumen des Cannabis Clubs in die Nachbarschaft zog.

Außerdem sollen die Betreiber auch Drogen an Touristen und Minderjährige verkauft haben, anstatt die Abgabe nur auf Clubmitglieder zu beschränken, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Aufgrund der Hinweise aus der Bevölkerung hat die Guardia Civil den Cannabis-Club überwacht und eine Kontrolle durchgeführt, um die Genehmigungen und die ordnungsgemäße Buchführung zu kontrollieren. Auch die Installation für eine ordnungsgemäße Entlüftung mit den vorgeschriebenen Geruchsfiltern war Gegenstand der Inspektion.

Die Verantwortlichen des Cannabis-Clubs, ein Mann und eine Frau ausländischer Nationalität, zeigten sich während der gesamten Kontrolle kooperativ.

Nachdem die Beamten die Vorlage der Genehmigungen und Bücher verlangt hatten, entdeckten sie in einem Nebengelass eine Zone für die Aussaat und eine weitere für die Aufzucht der Marihuana-Pflanzen. In diesen Bereichen befanden sich spezielle Hochleistungslampen, Transformatoren, eine Klimaanlage und eine Wetterstation, Rohrleitungen zur Entlüftung, sowie Chemikalien für den Anbau und die spätere Aufbereitung des Marihuanas.

Die Beamten beschlagnahmten insgesamt 49 Pflanzen in unterschiedlichen Wachstumsstadien und einem Gewicht von rund 3kg sowie die Ausrüstung für den Anbau.

Die Guardia Civil ermittelt gegen die beiden Verantwortlichen des Cannabis-Clubs wegen eines Verstoßes gegen den Artikel 368 des spanischen Strafgesetzbuches.

Rechtsprechung tut sich noch immer schwer mit Cannabis-Clubs

Für die sogenannten Cannabis Social Clubs in Spanien besteht noch immer eine erhebliche Rechtsunsicherheit.

Grundsätzlich ist der gemeinsame Konsum innerhalb der „vier Wände“ eines privaten Cannabis-Club nicht verboten. Auch der Anbau einer geringen Menge für den Eigenbedarf wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt. Doch irgendwo muss der Stoff für einen gemeinsamen Konsum ja herkommen. Und da läge es ja auch nahe, dass eine gemeinsame Produktion für einen späteren gemeinsamen Konsum straffrei möglich wäre. Hierfür hat sich jedoch noch keine einheitliche Linie in der Rechtsprechung herauskristallisiert.

In jeder Hinsicht illegal ist jedoch die Abgabe von Marihuana an Minderjährige und an Personen, die nicht Mitglied in einem Cannabis-Verein sind. Daher ist auch die Abgabe an Touristen in den allermeisten Fällen nicht legal darstellbar. So darf der Verein auch keine Werbung machen, um neue Mitglieder zu gewinnen.

Das Cannabis darf auch in keinem Fall die Räumlichkeiten des Clubs verlassen. Der Konsum muss also an Ort und Stelle erfolgen.

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