Die sexuellen Äußerungen über zwei Kellnerinnen kommen den ehemaligen Maitre des Hotels Sensimar Royal Palm im Süden Fuerteventuras und das Betreiberunternehmen teuer zu stehen.
Die 4. Sozialkammer des Gerichts von Puerto del Rosario hat den ehemaligen Maitre und das Unternehmen Canarias Trusística 2000 zur Zahlung von 17.000€ Schmerzensgeld an zwei Kellnerinnen wegen sexueller Belästigung in den Jahren 2017 und 2018 verurteilt.
Das Urteil bestätigt damit die Klage der beiden Angestellten gegen das Unternehmen und den Vorgesetzten teilweise. Die Klägerinnen hatten zuvor eine Entschädigung von 50.000€ gefordert.
Das Gericht hat erkannt, dass die Grundrechte der Klägerinnen auf Würde sowie körperliche und psychische Unversehrtheit durch das fortgesetzte Erleiden von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz verletzt wurden.
Beide Angestellten, die als Kellnergehilfinnen beschäftigt sind, mussten sich mehrfach wegen Panikattacken infolge des Drucks, dem sie wegen der sexuellen Kommentare ihres Vorgesetzten ausgesetzt waren, krank schreiben lassen.
Anzeige im März 2018 bei der Arbeitsinspektion
Im März 2018 zeigten die beiden Geschädigten, gemeinsam mit anderen Kolleginnen, die Belästigungen bei der Arbeitsinspektion an. Diese beurteilte die Vorkommnisse als „sehr schwerwiegend“, da sie der Ansicht war, dass das Unternehmen nicht die erforderlichen Vorsorgemaßnahmen ergriffen hatte, um den ihm zuzurechnenden Verhaltensweisen sexueller Belästigung vorzubeugen.
Die Arbeitsinspektion hatte daraufhin ein Bußgeld über 6.251€ gegen das Hotel verhängt. Gegen dieses Bußgeld hatte das Unternehmen im Verwaltungsweg Einspruch eingelegt, der jedoch abgelehnt wurde. Darauf hin hat das Unternehmen gegen den Verwaltungsbescheid geklagt. Das Verwaltungsgerichtsverfahren ist noch anhängig.
Vorher, bereits im Februar 2018, hatte die Gewerkschaft „Alternativa Sindical“ die fortgesetzten sexuellen Belästigungen durch den Maitre beim Unternehmen angezeigt.
Unternehmensinterne Untersuchung
Es wurde im Unternehmen ein technischer Ausschuss gebildet, der den Fall untersuchen sollte. In den Anhörungen verschiedener Kollegen der Klägerinnen bestätigten diese, von „gewissen Handlungen“ des Maitre Kenntnis zu haben, die dieser jedoch als „unangebrachte Scherze“ einschätzte.
Eine Kollegin erklärte, dass der Maitre Kommentare über den Körperbau der Frauen abließ wie z.B. „mir gefallen Deine Titten in dieser Bluse“ oder „mir gefallen die weißen Hosen, weil man den Hintern so schön sieht“. Außerdem bestätigte sie, auch selbst Kommentare über ihren Körper und „unangenehme Blicke“ erlitten zu haben.
Der Maitre bestritt diese Erklärungen.
Eines der Mitglieder des Ausschusses kam zum dem Schluss, dass der Maitre „seiner Position unangemessene, sexuelle Kommentare gegenüber seiner Untergebenen geäußert habe, dass er aber fest davon überzeugt sei, dass er dies im Spaß getan habe, und dass er nicht glaube, dass er irgendeine sexuelle Gegenleistung erwartet habe, dass es aber auch sicher sei, dass seine Handlungen bei den Frauen zu schweren Beeinträchtigungen geführt haben“.
Andere Mitglieder des Ausschusses hielten die Äußerungen für „despektierliche Kommentare oder beleidigende Scherze eines Vorgesetzten gegenüber Kolleginnen“. Ein weiterer schloss, dass der Maitre „seine Position missbraucht“ habe, und dass „ er sich eine Handlung dieser Größenordnung nicht erlauben dürfe“.
Psychologisches Gutachten
Die Geschädigten wandten sich im März 2018 ebenfalls an den „Dienst für Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt“ und erstatteten Anzeige wegen sexueller Belästigung. Danach wurden psychologische Gutachten erstellt, die bestätigten, dass eine der Frauen Folgeschäden im Zusammenhang mit einem offensiven, entwürdigenden, einschüchternden und feindlichen Arbeitsumfeld, das sich in schwerer Form auf die körperliche und psychische Gesundheit auswirkte, erlitten habe. Dies stimme mit den Charakteristika einer Frau überein, die in ihrem Arbeitsumfeld mit andauernder sexueller Belästigung ausgesetzt ist.
Im März 2018 hatte das Unternehmen gegen den Maitre wegen eines „schweren Verstoßes“ Disziplinarmaßnahmen verhängt und sein Arbeitsverhältnis und seine Lohnzahlung für 16 Tage suspendiert. Seine Kündigung erhielt er jedoch erst im Januar 2019.
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