Ryanair schließt seine Basen auf den Kanaren

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Wie bereits im August 2019 angedroht, hat der irische Billigflieger Ryanair seine Basen auf den Kanarischen Inseln zum 08.01.2020 geschlossen.

Die neun Flugzeuge, die auf den Kanarischen Inseln stationiert waren, hat Ryanair zu anderen Stützpunkten verlegt. Folglich ist am Morgen des 08.01.2020 kein Ryanair-Flug von den Kanaren gestartet.

Die Ryanair-Flugzeuge, die Flüge zu den Kanaren durchführen, starten von anderen Basen, die Ryanair in Europa betreibt.

Von den neun Flugzeugen waren 4 auf Teneriffa, 3 auf Gran Canaria und 2 auf Lanzarote stationiert. Sie sind täglich jeweils zweimal zwischen den Kanaren und Europa hin und her geflogen und haben dann auf den Kanaren „übernachtet“. Insgesamt fallen damit nun 36 Flüge mit einer Passagierkapazität von 6.804 Sitzplätzen pro Woche weg.

Mitarbeiter sollen Kündigungen noch nicht erhalten haben

Laut Aussagen eines Gewerkschaftsvertreters sollen die Mitarbeiter von Ryanair am 07.01.2020 noch nicht einmal ihre Kündigungen erhalten haben. Den gesetzlichen Vorschriften entsprechend hätten die Kündigungsschreiben jedoch mit einer Frist von 15 Tagen zugestellt werden müssen.

Bis zum 07.01.2020 seien lediglich 6 Mitarbeiter des Kabinenpersonals und 25% der Piloten versetzt worden. Den restlichen rund 300 Mitarbeiter sei ihre Situation dagegen bislang völlig unbekannt.

Am Abend des 07.01.2020 soll Ryanair seinen Mitarbeitern jedoch eine Nachricht gesendet haben, mit dem sie aufgefordert wurden, sich um 17.00h an den Flughäfen einzufinden. Dort sollen sie ihre Zugangsausweise und ihre Uniformen abzugeben, mit der Drohnung, dass man ihnen diese vom Lohn abziehen würde, falls sie dieser Aufforderung nicht nachkämen. Die Gewerkschaft vermutet, dass man den Angestellten bei dieser Gelegenheit die Kündigungen in die Hand drücken würde.

Gewerkschaften gehen gegen Massenentlassungsverfahren gerichtlich vor

Wie die spanische Tageszeitung ABC.es auf ihrer Webseite berichtet, haben die Gewerkschaften, die die Piloten und das Kabinenpersonal vertreten (USO, Sitcpla und Sepla), Unregelmäßigkeiten in dem Massenentlassungsverfahren (ERE), das das Ryanair auf den Kanaren eingeleitet hatte, bereits am 20.12.2019 bei Gericht angezeigt. Daher fordern die Gewerkschaften, dass das ERE für unwirksam erklärt werde.

Laut Gewerkschaften seinen die Rechtfertigungsgründe für ein ERE nicht ausreichend bewiesen oder seien gar gänzlich „inexistent“. Die Gewerkschaften kritisierten, das Ryanair unter anderem die verzögerte Auslieferung der 737-MAX sowie die „Ineffizienz der Basen in Lanzarote, Gran Canaria und Teneriffa wegen niedriger Ticketpreise und hoher Betriebskosten“, sowie den negativen Einfluss des Brexit als Grund für das Massenentlassungsverfahren anführe.

Die Gewerkschaften rechnen für Ende Februar 2020 mit dem Urteil.

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5 Kommentare

  1. Viele Firmen nutzen Steuerschlupflöcher, dann dürften Sie weder bei Amazon bestellen noch Google nutzen usw., usw. Ich hoffe, dass die Gerichte die hier umgesetzte Praktik bei den Entlassungen monieren und wenigstens noch etwas für die Mitarbeiter rausspringt.
    Abgesehen davon – allerdings von Anfang an Off Topic: Man kann die Türkei nicht mit den Kanaren vergleichen, auch nicht als Urlaubsziel, und sie gehören weiterhin zu den günstigsten Urlaubszielen in Europa und bieten auch vor Ort ein extrem gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
    Ich bleibe natürlich bei meinen Urlauben auf den Kanaren – einfach schön, vielfältig, sehenswert und mit viel Flair.

  2. Man sollte keine Flüge mit dieser Gesellschaft buchen, keine vernünftigen Arbeitsvertäge miese Stimmung im Konzern. Sowas sollte man nicht buchen. Wer günstig Urlaub machen will sollin die Türkei reisen und nicht auf die Kanaren.

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