Bußgeld gegen Präsidenten des Hotelverbands ASOFUER wegen illegaler Strandnutzung in Corralejo

galera Beach Bar Corralejo w

Die Strände in Spanien sind ein öffentliches Gut. Für jegliche Art der gewerblichen Nutzung ist daher eine staatliche Konzession erforderlich.

Weil er 100 Stühle, 35 Tische und 24 Sonnenschirme ohne eine solche Genehmigung vor seiner Bar Galera Beach in Corralejo im Norden Fuerteventuras auf den Strand gestellt haben soll, verhängte die Küstenbehörde ein Bußgeld von 4.600 Euro gegen Antonio Hormiga. Er ist nicht nur der Eigentümer der Bar sondern auch der Präsident der Vereinigung der Tourismusunternehmer auf Fuerteventura ASOFUER (Asociación de Empresarios Turisticos de Fuerteventura).

Außerdem droht ihm ein Strafverfahren wegen Missachtung einer behördlichen Anordnung. Er, oder seine Mitarbeiter in seinem Auftrag, soll die behördlichen Siegel gebrochen haben, die die Küstenbehörde an dem beanstandeten Mobiliar angebracht hatte.

Dabei war die Anordnung der Küstenbehörde eindeutig. Die Behörde stellte fest, dass Hormiga Stühle, Tische und Sonnenschirme auf dem Strand aufgestellt und dort aus seiner Bar heraus Speisen und Getränke serviert hatte. Daraufhin ordnete sie im April 2019 an, das Mobiliar und die einbetonierten Sonnenschirme innerhalb von vier Tagen zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Außerdem setzte die Küstenbehörde ein Bußgeld von 4.600 Euro fest.

Hormiga soll die die behördliche Anordnung jedoch missachtet haben. Zuerst legte er Widerspruch gegen den Bescheid der Küstenbehörde ein. Diesen wies die Behörde jedoch zurück, weshalb Hormiga versuchte, mit einer einstweiligen Anordnung den Vollzug des Bescheids der Küstenbehörde auszusetzen, bis die Angelegenheit gerichtlich geklärt ist. Das Gericht wies jedoch auch diesen Antrag bereits im Juni 2019 zurück.

Daraufhin brachte die Küstenbehörde am 20.06.2019 amtliche Siegel auf dem Strandmobiliar und den Sonnenschirmen an und dokumentierten dies mit Fotos.

Am nächsten Tag mussten die Inspektoren der Küstenbehörde feststellen, dass die einbetonierten Sonnenschirme mitsamt den Siegeln entfernt worden waren. Außerdem fanden sie andere Tische, Stühle und Sonnenschirme in ähnlicher Anzahl wie vorher an derselben Stelle vor. Der Barbetrieb am Strand wurde unverändert fortgeführt.

Weitere 6 Tage später war der Betrieb noch immer nicht eingestellt. Stattdessen fanden die Inspektoren noch mehr Tische, Stühle und Schirme vor.

Strafanzeige im Juli 2019

Im Juli 2019 erstattete die Küstenbehörde Strafanzeige bei der für Fuerteventura zuständigen Staatsanwaltschaft wegen der Ausübung eines Restaurantgewerbes auf dem Strand La Goleta in Corralejo, ohne die dafür erforderliche staatliche Konzession.

Die Staatsanwaltschaft sei die „Besetzung von öffentlichen Land ohne Genehmigung mit illegal aufgestellten Tischen offensichtlich“.

Die Entfernung der Siegel und die Fortsetzung der Aktivität entgegen der behördlichen Anordnung erfülle darüber hinaus den Straftatbestand der Missachtung der Behörde.

Daher hat die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht in Puerto del Rosario auf Fuerteventura die Einleitung eines Strafverfahrens beantragt.

Das alleinige Aufstellen von Tischen und Stühlen am Strand, auch wenn es illegal erfolgte, sei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft entgegen dem Standpunkt der Küstenbehörde dagegen kein Umweltdelikt.

Für die Missachtung in einem schweren Fall sieht das spanische Strafrecht eine Haftstrafe von 3 bis 12 Monaten sowie eine Geldstrafe vor.

Hormiga fühlt sich „verfolgt“

Antonia Hormiga erklärte, dass er bereits in 2008 eine Konzession bei der Küstenbehörde beantragt habe. Er glaubt, das er ein „Recht darauf“ habe, weil sein Gebäude schon vor Inkrafttreten des Küstengesetzes im Jahr 1988 existierte. „Jetzt haben wir 2020 und ich finde es ungerecht, dass sie mir die nicht geben. Der Delegierte der Küstenbehörde auf den Kanaren hat eine Obsession mit mir. Ich hatte schon eine Klage wegen Verfolgung in Betracht gezogen. Außerdem gibt es von meinem Lokal bis zum alten Hafen fünf andere Lokale in exakt derselben Situation“, beschwert sich Hormiga.

Das Schweigen der Behörde auf einen Antrag gilt nach dem Küstengesetz übrigens als Ablehnung. Hormiga hätte also gegen die „Ablehung durch administratives Schweigen“ innerhalb einer bestimmten Frist Klage auf Erteilung der Genehmigung erheben müssen, wenn er glaubte, einen Rechtsanspruch darauf zu haben.

Business am Strand: ein Segen für den Tourismus oder um jeden Preis zu verhindern?

Es gibt viele Kritiker, die die Regelungen des Küstengesetzes für zu restriktiv und kontraproduktiv für die Entwicklung des Tourismus halten. Auf der anderen Seite hat das Prinzip der allgemeinen Zugänglichkeit der Küsten Spaniens viele Befürworter. Die allgemeine Zugänglichkeit ist aus ihrer Sicht nur durch die Verhinderung von ausschließlicher Nutzung durch private Unternehmen aufrechtzuerhalten.

Mittelweg Konzession

In manchen Fällen ist eine gewerbliche Aktivität am Strand jedoch gewünscht. Ohne Ausnahmen gäbe es keine Vermietung von Liegen und Sonnenschirmen, keine Surfschulen, keine Wassersportstationen oder gar Sporthäfen usw.

Daher kann die Küstenbehörde für solche Aktivitäten eine Genehmigung in Form einer staatlichen Konzession erteilen. Dies erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung. Das Unternehmen, das das beste Angebot macht, erhält den Zuschlag für die gewerbliche Nutzung. Die Einnahmen aus der Konzession fließen in die Staatskasse.

Eine Nutzung von öffentlichem Eigentum ohne eine entsprechende Konzession wäre dagegen eine persönliche Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit.

Gastronomiebetriebe kennen solche Verfahren übrigens schon lange. Wer Tische oder Stühle vor seinem Lokal auf einem Bürgersteig, in einer Fußgängerzone oder in einem sonstigen öffentlichen Bereich aufstellen will, muss dafür auch eine Gebühr bezahlen.

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5 Kommentare

  1. Super tolle Beach Bar, angenehme Musik, leckere Cocktails, freundliche Bedienung, schöne Aussicht auf Strand und Meer, einfach ein Highlight von Corralejo. Ist sehr schade wenn das abgewürgt würde,
    für alte Tanten die das rauschen der wellen hören möchten sollen doch bitte an die Westküste reisen.

  2. Die ständige Musik von dieser Bar ausgehend tönt bis hinüber zum Hoplaco. Und das den ganzen Tag. Total nervig! Sogar das Rauschen der Wellen hört man kaum noch. Gut wenn das eingeschränkt wird.

  3. Vielleicht sollten die Mitarbeiter der Behörden mal überlegen, wer ihre Gehälter bezahlt.
    Die fallen nämlich nicht vom Himmel, sondern werden aus Steuergeldern finanziert, die auch ein Gastwirt erwirtschaftet wenn er denn Tische raus stellen darf…
    Darüber hinaus ist gerade das Galera Beach ein Ort, der viele Gäste anlockt.
    Und von diesen Gästen lebt das ganze Dorf!

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