Einschränkungen für den Flug- und Fährverkehr vom spanischen Festland und zwischen den Kanaren

Fred-Olsen-Fähren-verboten

Das spanische Transportministerium hat massive Einschränkungen für den Flugverkehr und Schiffsverkehr zwischen den Kanaren und dem spanischen Festland sowie zwischen den einzelnen Inseln angeordnet.

Die Anordnung erfolgte auf Grundlage des Alarmzustands, den die spanische Regierung am 14.03.2020 für ganz Spanien für die Dauer von zunächst 15 Tage erklärt hat. Sie gilt bis auf weiteres für die Dauer des Alarmzustands.

Die Anordnung des Verkehrsministers enthält folgende Verbote:

  1. Ab 00:00 Uhr des 19.03.2020 ist die Durchführung jeder Art von Flug, egal ob kommerziell oder privat, von jeglichem Flughafen im Staatsgebiet zu jeglichem Zielflughafen auf kanarischen Territorium verboten.
  2. Ab 00:00h des 18.03.2020 ist in den Häfen der Autonomen Region der Kanaren das von Bord Gehen von Passagieren von Autofähren und Passagierfähren, die vom spanischen Festland kommen, verboten. Eine Ausnahme gilt für die Fahrer von Zugmaschinen beim Warentransport.
  3. Ab 00:00 Uhr des 19.03.2020 ist der Zugang zu sämtlichen kanarischen Häfen für Jachten, Sport- und Freizeitboote und Charterboote unabhängig von ihrer Herkunft verboten.
  4. Ab 00:00h des 18.03.2020 ist die Landung von Privatflügen, Lufttaxis und ähnlichen Operationen auf den Kanarischen Flughäfen unabhängig von ihrer Herkunft verboten.

Allerdings bleibt eine Grundversorgung von Flugverbindungen sowohl zum spanischen Festland als auch zwischen den Kanarischen Inseln bestehen, um die notwendige Mobilität von Passagieren zu garantieren, für die Ausnahmegründe im Dekret über den Alarmzustand vorgesehen sind.

Selbstverständlich handelt es sich dabei nicht um Flüge zu touristischen Zwecken. Es gibt auf den kanarischen Inseln viele Menschen, die regelmäßig aus medizinischen Gründen beispielsweise zu lebensnotwendigen Untersuchungen oder Behandlungen zwischen den Inseln oder sogar zum spanischen Festland reisen müssen.

Auch Fähren, die sich bei Inkraftreten der Anordnung bereits auf See befanden, dürfen ihren Zielhafen noch ansteuern.

Weitere Ausnahmen können aus medizinischen, humanitären oder sonstigen wichtigen Gründen autorisiert werden.

Auch Frachtflüge und der Transport von Waren bleiben von den Verboten ausgenommen.

Für alle, die Spanisch können und selbst im Gesetz nachlesen wollen, hier der Link zum offiziellen Gesetzestext

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

c556dfec30a6401d9549effe6ac4c91a
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

4 Kommentare

  1. Am 14.03.2020 sind wir mit dem letzten TUI-Flug von Fuerteventura nach Hannover geflogen. Das war unser geplanter Abflugtag. Der Flug war dann verspätet und es gab im Luftraum keine geplanten Abflüge mehr, aber wir konnten mit 3,5 Stunden Verspätung fliegen. Wir waren sehr froh darüber. Wir konnten unseren Urlaub noch machen. (07.03.20 bis 14.03.20) Ich war immer wieder erstaunt, dass noch gar nichts passierte auf den Kanaren in Sachen Corona. Gesund sind wir auch geblieben. Ich werde auf jeden Fall wieder auf die Kanaren kommen, denn das Klima und der tolle Atlantik sind für mich das Grösste.

  2. Auf eine Action gibt es immer ein Reaktion!
    Du sagst zu spät!
    Dein Nachbar sagt zu früh ‼️
    Der Urlauber sagt was für ein blödsin ‼️‼️
    Es ist immer einfach Ja oder nein zusagen
    Wenn es man nicht selbst die Verantwortung
    Tragen muß.
    Ich bitte euch die Anweisungen zu befolgen ‼️
    Es ist schwer für uns ,das zu befolgen da wir ja erwachsen sind aber wir stellen uns momentan
    mehr wie Kinder an.

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten