Spanien lockert Ausgangssperre für Kinder unter 14 Jahren

Vater-Kind-Sonnenuntergang

Im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado/ BOE) vom 25.04.2020 hat das spanische Gesundheitsministerium die genauen Bedingungen für die erste Lockerung der Ausgangssperre für Kinder bekannt gegeben.

Die Fuerteventura-Zeitung hat bewusst nicht vor dieser Veröffentlichung im BOE darüber berichtet, weil verschiedene Minister in den vergangenen Tagen mindestens drei verschiedene Versionen preisgegeben hatten, die offenbar innerhalb der Regierung nicht abgesprochen waren. Dies zeigt einmal mehr, dass offenbar weder die Kommunikation der Regierungsmitglieder untereinander noch die Kommunikation nach außen funktionieren. Vieles spricht dafür, dass die Regierung eher improvisiert als planvoll und koordiniert vorgeht.

Lockerung der Ausgangssperre für Kinder nach Aufforderung des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes

In der Präambel des Ministerialerlasses erklärt das Gesundheitsministerium, dass die Lockerung der Ausgangssperre für Kinder aufgrund einer allgemeinen Aufforderung des „UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes“ an die Staaten erfolge.

Der UN-Ausschuss warnt vor körperlichen, psychischen und emotionalen Effekten durch die Covid-19-Pandemie und ist der Ansicht, dass Kindern tägliche Aktivitäten im Freien unter Aufsicht und bei Aufrechterhaltung der Hygieneregeln und des sozialen Abstands erlaubt werden müssten.

Was genau bedeutet die Lockerung der Ausgangssperre?

Die Lockerung der Ausgangssperre modifiziert die allgemeinen Vorschriften des Dekrets über den Alarmzustand vom 14.03.2020 bezüglich der Freizügigkeit.

Ab wann gilt die Lockerung für Kinder?

Die Lockerung tritt am Sonntag, 26.04.2020, in Kraft.

Bis zu welchen Alter gelten die Lockerungen?

Die Lockerungen gelten nach dem Wortlaut des Ministerialerlasses für Kinder unter 14 Jahren (…personas menores de 14 años…), also mit anderen Worten für Kinder bis einschließlich 13 Jahre bzw. für Kinder, die noch nicht ihren 14. Geburtstag gefeiert haben.

Was genau ist nach der Lockerung erlaubt?

Kinder unter 14 Jahren dürfen einmal am Tag für maximal eine Stunde rausgehen. Sie dürfen sich maximal einen Kilometer von ihrer Wohnung entfernen. Das ganze gilt für die Zeit von 9.00h bis 21.00h. von 12.00h bis 19.00h.

Die Kinder müssen dabei von einer Aufsichtsperson betreut werden, die für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.

Welche Kinder dürfen trotzdem nicht raus?

Kinder unter 14 Jahren, die Symptome aufweisen oder wegen einer Covid-19-Diagnose in häuslicher Isolation sind, oder die sich nach dem Kontakt zu einer Person mit Symptomen oder Covid-19-Diagnose in häuslicher Quarantäne befinden, dürfen natürlich trotz der Lockerung nicht die Wohnung verlassen.

Maßnahmen zur Vermeidung von Ansteckungen

Kinder dürfen maximal in Gruppen von drei plus einer Aufsichtsperson rausgehen.

Sie müssen einen Abstand zu Dritten von mindestens zwei Metern einhalten.

Die Aufsichtsperson ist eine volljährige Person, die mit dem Kind gegenwärtig im selben Haushalt wohnt, oder um eine für die Kinderbetreuung hausangestellte Person. Wenn es sich bei der Aufsichtsperson nicht eine Erziehungsberechtigten handelt, muss sie eine Vollmacht mitführen.

Wo dürfen die Kinder und Aufsichtspersonen sich bewegen?

Die Freizügigkeit gilt für alle Straßen und öffentlichen Räume, einschließlich Naturparks und zugänglicher Grünzonen, solange die maximale Entfernung von einem Kilometer von der Wohnung eingehalten wird.

Die Nutzung von Kinderspielplätzen und Sportplätzen ist dagegen weiterhin ausdrücklich verboten.

Da Strände öffentliche Räume sind, sollte nichts dagegen sprechen, dass Kinder auf Fuerteventura, die weniger als 1.000 Meter von Strand entfernt wohnen, auch an den Strand gehen, solange dabei die oben aufgeführten Regeln eingehalten werden.

Wer gut Spanisch kann, findet hier den Text des Ministerialeralasses im Original.

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11 Kommentare

  1. @ S

    Bin allein erziehend,2 Kinder und hab auch wie andere meine Arbeit verloren.
    Wir haben absolut nichts mehr und ich kann bald auch die Miete nicht mehr zahlen.Ja ich bin auch einer von denen der seine Kinder zum Lidl schicken muss um zu betteln.Niemand hätte jemals an so etwas gedacht.
    Aber so läufts jetzt,denn sonst haben wir nicht mal was zu fressen.
    Besser vielleicht nicht so über Sabine herziehen.Die sagt nur ihre Meinung,ja manchmal vielleicht bisschen heftig,aber sind halt turbulente Zeiten.

  2. Für mich ist es unverständlich, dass das Grundrecht auf Erziehung von Kindern dadurch eingeschränkt wird, dass nur ein Elternteil mit dem Kind ausgehen darf.
    Für mich ist es unverständlich, dass mein Grundrecht auf Bewegungsfreiheit mehr als unbedingt erforderlich eingeschränkt wird. Sobald die Begründung der Einschränkung in meinem Umfeld entfällt, ist diese aufzuheben und nicht mit der Situation in 1500 Kilometer Entfernung gleichzusetzen.
    Völlig unverständlich für mich ist es, dass Kinder einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt werden als andere Personen. Wäre dieses Infektionsrisiko nicht vorhanden, dürften schließlich auch Erwachsene auf die Straße.
    Die Ausgangssperre haben wir bis jetzt ganz gut verkraftet. Was uns zu schaffen macht, ist die permanente Polizei- und Militärpräsenz, sowie die mangelnde Perspektive auf Veränderung und die Behandlung durch die Politik.

    LG aus Costa Calma und bleibt gesund!

  3. Also ich denke, dass uns, die wir wohnen, jetzt bewusst geworden ist, dass unsere Regierung hier ( Cabildo ) nichts eigenständig entscheiden will. Oder aber nicht darf. Ohne die Freigabe durch Madrid. Selbstverständlich freut es mich, dass die Kinder bis 14 Jahren jetzt wenigstens raus dürfen. Aber für alle anderen hätte man das mit den notwendigen Maßnahmen auch machen können. ( Abstand usw. ) Beim Padilla kommt man anderen Leuten mit Sicherheit näher, als beim spazieren gehen.

  4. AH
    Und immer wieder Sabine von Berghofen!
    Ihre Kommentare haben meistens überhaupt nichts mit der eigentlichen Thematik, nämlich der aktuellen Situation auf Fue zu tun!
    Sie greifen generell andere Kommentatoren in recht unverschämter Art und weise an, dass es zum Himmel schreit!
    Holger Jensen, hat in seinem Kommentar vom 24. April es genau auf den Punkt gebracht!
    Was heißt den schon Sabine von……….
    Ich Denke, es könnte eventuel auch bedeuten…..von Frechheit, von Dummheit, von Unverschämtheit, von Unwissenheit, von Unerträglichkeit, von großer Arroganz, von geistigem Unverstand umnebelt!

  5. Sach mal FZ, wird hier jeder Kommentar freigeschaltet, sei er auch noch so unter der Gürtellinie? Sabine von Berghofen tritt hier beleidigend und aggressiv auf, muss das denn sein? Also wenn das so weitergeht, kann ich Ihre bisher so interessante Publikation echt niemandem mehr empfehlen und bin hier weg.

  6. Auf den Kanaren, insbesondere Fuerteventura ist für mich nicht nachvollziehbar, wo das Problem mit dem Stränden ist. Von mir aus könnte man da auch 5 oder mehr Meter Abstand lassen. Gut Kontrolle bzw. Dass sich keiner daran hält, ist für mich eigentlich der einzige Grund den ich mir vorstellen kann.

  7. Liebe Sabine von Berghofen,
    warum so aggressiv (Müll usw.)? Vielleicht liest du noch einmal den kommentierten Artikel? Und vielleicht wird dir dann klar, dass nicht ich, sondern die UN Spanien die Verletzung der CRC vorgehalten haben. Ratifizierte völkerrechtliche Verträge stehen im Rang VOR nationalem Recht. Für dich etwas einfacher: das Recht der Kinder geht dem Alarmzustand VOR. Nicht ohne Grund hat die Regierung darauf umgehend reagiert.
    Zudem: der Alarmzustand berechtigt NICHT zur Grundrechtsaufhebung, sondern nur zur Grundrechtseinschränkung. Zur vollständigen Aufhebung hätte vom Parlament ZUVOR der Ausnahmezustand beschlossen werden müssen.
    Und schließlich: Hunde sind keine Überträger des Virus, aber ist dir mal in den Sinn gekommen, dass Herrchen es sein könnte?

  8. Sagmal Sabinchen, fehlt dir ein wenig der Wind um die Ohren?

    Ist ja schlimm, jedesmal wenn man sich die Kommentare anschaut, bist wohl eine richtige Unruhestifterin 🙂

    Was bewegt dich eigentlich dazu, Menschen zu demontieren die ihre Meinung vertreten und nicht ganz so glücklich sind mit der aktuellen Lage sind wie du es bist?

    Fankt ist, hier stehen existenzen auf dem Spiel, Lösungsansätze gibt es wenige bis keine…. Wenn es so weiter geht ist die Kanarische Bevölkerung stark gebeutelt, und hier wird es viel armut geben..

    aber wie sabine so schön sagte, alle ab vor dem Lidl und Betteln.. ich fass es nicht..

  9. @ Observador

    Was für einen Müll gibt er da von sich???————Ausnahme Regelungen und Alarm Zustände heben Grundrechte auf.Das steht in jeder Verfassung eines demokratischen Staates.—-„State of emergency“ auf englisch.
    So etwas wird nicht ohne Grund deklariert und jeder Bürger hat sich daran zu halten.Übrigens….Hunde gelten noch nicht als Überträger dieses Virus.

  10. Wie peinlich für Spanien, von den Vereinten Nationen zur Einhaltung der auch vom Königreich ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention (Convention of the Rights of the Child, CRC) ermahnt zu werden. Mit dem jetzt sechswöchigen Hausarrest hat Spanien Art. 31 Abs.1 CRC verletzt.
    Darin heißt es u.a.: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung…“
    Natürlich ist unvermeidbar, dass auch Kinder durch notwendige Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beeinträchtigt sind. Aber offensichtlich ist für die Regierung das psychische und physische Wohl der Kinder sechs lange Wochen eher nachrangig gewesen.
    Denn was für eine Werteskala:
    Die Interessen der Hunde waren vom ersten Tag an gewahrt, indessen die Kinder (wenn sie nicht erkrankt waren) ständig im Hause zu bleiben hatten…

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