Fuerteventuras Einzelhändler und Dienstleister dürfen ab Montag, 11.05.2020, wieder öffnen

Einkaufen

Schuhe oder Kleidung kaufen mit vorheriger Terminvereinbarung. Diese skurile Regelung hatte auf Fuerteventura nur für eine Woche Bestand. Ab dem 11.05.2020 kann man auch wieder „einfach so“ ohne Termin zu einem Geschäft fahren, um andere Produkte als Lebensmittel oder Medikamente zu kaufen.

Am 11.05.2020 kann Fuerteventura, wie auch alle anderen Kanarischen Inseln, zur „Phase 1 der Deeskalation der Ausgangssperre und Rückkehr zur Neuen Normalität“ übergehen.

Das Gesundheitsministerium hat am Samstag, 09.05.2020, einen 29-seitigen Erlass (SND/399/2020) im Staatsanzeiger (BOE) veröffentlicht. Darin widmen sich 3 Seiten den allgemeinen Bestimmungen für alle Aktivitäten, die ab dem 11.05.2020 wieder erlaubt sind, und 4 Seiten den speziellen Bestimmungen für Einzelhändler und Dienstleister.

Wir legen Unternehmern, die ihren Betrieb nach den neuen Regeln wieder eröffnen wollen, daher dringend ans Herz, die Vorschriften im Original sehr genau durchzulesen und sich bei Bedarf juristischen Rat einzuholen.

Bedingungen für die Eröffnung von Einzelhandelsgeschäften und Dienstleistungsunternehmen auf Fuerteventura

Die Vorschriften des Ministerialerlasses gelten für Läden und Geschäfte, die aufgrund des Dekrets über den Alarmzustand vom 14.03.2020 ihre Aktivität einstellen mussten und die maximal eine Verkaufs- und Ausstellungsfläche von 400 Quadratmetern haben. Läden in Einkaufszentren, die keinen direkten und unabhängigen Zugang von außen haben, dürfen jedoch noch immer nicht öffnen.

Die Geschäfte dürfen nur 30% der maximal zulässigen Personenzahl reinlassen. Zwischen den Kunden muss in jedem Fall ein Abstand von 2 Metern gewährleistet sein. Wo dies nicht möglich ist, darf sich immer nur ein Kunde im Geschäft aufhalten.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr erforderlich.

Es müssen gesonderte Öffnungszeiten mit bevorzugter Bedienung von Kunden über 65 Jahren eingerichtet werden.

Autohäuser, ITV-Stationen (TÜV) und Gartencenter dürfen, unabhängig von von ihrer Verkaufs- und Ausstellungsfläche, ebenfalls wieder öffnen, müssen aber mit einem System zur Terminvereinbarung arbeiten.

Fahrt zum Einkaufen auf der ganzen Insel möglich?

„Im Zusammenhang mit dem in diesem Erlass Bestimmten darf man sich … auf der gesamten Insel fortbewegen…“ („…En relación a lo establecido en la presente orden, se podrá circular por la … isla …“).

Dieser Satz dürfte erneut für Verwirrung und Unsicherheit sorgen. In Erlass SND/399/2020 geht es ausschließlich um die Wiedereröffnung von Geschäften, die seit dem Alarmzustand geschlossen bleiben mussten, also z.B. Bekleidungs- und Schuhgeschäfte. Für diese Geschäfte erlaubt der Erlass nun explizit, dass man sich auf ganz Fuerteventura bewegen darf, um dorthin zu kommen.

Doch was ist mit Geschäften, die auch während des Alarmzustands seit dem 15.03.2020 weiterhin geöffnet bleiben durften, wie z.B. Apotheken, Kioske, Baumärkte und Lebensmittelgeschäfte? Die neuen Regelungen des Erlasses 399 gelten nämlich ausdrücklich nur für die Aktivitäten, die in eben diesem Erlass geregelt sind (Esta orden será de aplicación a las actividades objeto de la misma …)

Nach unserer Interpretation des Wortlauts des Erlasses muss man also weiterhin nach denselben Vorschriften wie zuvor im nächstgelegen Supermarkt einkaufen, während man zum Besuch eines Sportgeschäfts ab Montag von Jandía bis nach Corralejo fahren darf. Dies klingt natürlich absurd, ergibt sich aber erst einmal aus dem Wortlaut der Norm. Wir versuchen, diese Frage mit Experten kurzfristig zu klären.

Gemeinden können Märkte unter freiem Himmel wieder erlauben

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, Märkte, die auf öffentlichem Gelände und unter freiem Himmel stattfinden, wieder zu eröffnen. Dabei dürfen die Produkte nicht von den Kunden manipuliert werden. Es dürfen nur 25% der Stände errichtet werden und die Zahl der Besucher darf nur 30% der maximalen Kapazität nicht übersteigen. Die Gemeinden müssen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Vorschriften ergreifen und die Einhaltung von Sicherheitsabständen zwischen Besuchern und Mitarbeitern gewährleisten.

Auf Fuerteventura betrifft diese Möglichkeit in erster Linie die „Afrikamärkte“, die vor dem Alarmzustand z.B. in Costa Calma und Morro Jable stattfanden. Möglicherweise wären diese vorhandenen Einrichtungen eine gute Gelegenheit für Bauern, ihre Produkte zu verkaufen.

Für den Biosphärenmarkt in der Busstation von Puerto del Rosario und den Bauernmarkt in Oasispark in La Lajita dürften diese Möglichkeiten vorerst jedoch nicht bestehen. Der Biosphärenmarkt findet in einem geschlossenen Raum statt. Der Markt im Oasispark befindet sich nicht auf einem öffentlichen Gelände.

Es wird immer komplizierter

Zu Beginn des Alarmzustands waren die Regelungen bezüglich der Ausgangssperre relativ einfach zu erfassen. Alles war in einem einzigen Dokument geregelt.

Mit dem Beginn der Lockerungen für Kinder am 26.04.2020 wurde die Situation mit jedem weiteren Ministerialerlass immer schwerer zu überblicken. Die Vorschriften zu einzelnen Lebensbereichen finden sich nicht mehr nur in einem einzigen Gesetzestext, sondern verteilen sich auf immer mehr Erlasse.

Dieses Problem haben scheinbar auch die Verfasser der Texte, die komplizierte gesetzliche Regelungen innerhalb von wenigen Tagen formulieren müssen, wofür die Ministerien sich unter normalen Umständen Monate Zeit lassen. Dadurch leidet offenbar auch die Qualität der Formulierungen, deren Bedeutung selbst für Juristen immer häufiger unklar bleibt.

Über die Vorschriften zur Eröffnung von Restaurants, Hotels und religiösen Einrichtungen berichten wir in Kürze auf unserer Webseite. Bitte schaut demnächst noch einmal hier vorbei.

Vorschriften für Restaurant-Terrassen in Phase 1

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8 Kommentare

  1. @Oss
    Hier beklagt sich doch niemand, es wird nur leider komplizierter und keiner blickt wirklich durch. Kannst Dir ja mal den boletín durchlesen und uns berichten, wie Du ihn interpretierst.

  2. Weiterhin 6-10 Uhr. / 12-19 / 10-12uhr etc. gültig .??
    Es wird langsam etwas verwirrend.
    Muss man diese Zeiten auch für diverse Einkäufe beachten ?
    Oder gelten diese nur für meine Spaziergänge und Sport ?
    Wie ist diese Phase 1 zu verstehen ?
    Danke für Eure Aufklärung
    Charlotte

  3. Oh je. Wer soll da denn noch durchblicken? Also seh ich das richtig: Die Zeiten um raus zu gehen ( in unserem Fall 6 – 10 Uhr / 1000 Meter / ) haben sich nicht geändert?
    Aber einkaufen ausserhalb dieser Zeiten müsste ja dann möglich sein?
    Oder itv Termin…..warum nur so kompliziert?

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