Ministerium für Territorialpolitik stellt klar: Treffen in Privatwohnungen sind in Phase 1 erlaubt

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Offenbar waren die Redakteure der Fuerteventura-Zeitung nicht die einzigen, die Zweifel an den Regelungen des Erlasses SND/399/2020 bezüglich der Möglichkeit zu Treffen in privaten Wohnungen mit bis zu 10 Personen hatten.

In einem 11-seitigen Dokument, das der Redaktion vorliegt, beantwortet das Ministerium für Territorialpolitik und Öffentlichen Dienst (MPTFP) die Fragen der Regierungsdelegationen in den einzelnen Autonomen Regionen zu diesem Erlass.

Der Umfang des Fragenkatalogs von 11 Seiten spricht dafür, dass die Regelungen des Erlasses des Gesundheitsministeriums für den Übergang zur Phase 1 selbst bei den Juristen in den Regionalregierungen zu viel Verwirrung geführt hat.

Einige Fragen muss selbst das MPTFP unbeantwortet lassen, mit dem Hinweis darauf, dass die Formulierung konfus sei.

Schon die erste Frage des 11-seitigen Dokuments kommt genau zu dem Punkt, der uns interessiert:

„Dürfen die Versammlungen mit bis zu 10 Personen in Wohnungen stattfinden?“, fragt die Delegation der spanischen Regierung in Asturien.

Die Antwort ist kurz und knapp: „Es gibt keine Beschränkungen des Versammlungsortes“.

Die Subdelegation der Regierung in der Provinz Pontevedra fragte: „Müssen die Treffen von maximal 10 Personen aus derselben Gemeinde sein oder dürfen sie aus verschiedenen Gemeinden innerhalb desselben Territoriums sein?“

Auch hier ist die Anwort des MPTFP kurz: „Die Herkunft innerhalb desselben Territoriums ist nicht limitiert (Art 2 OM).“

Warum die unklare Formulierung?

Nach den Erläuterungen des Ministeriums für Territorialpolitik, das für die Koordination zwischen Autonomen Regionen und der spanischen Regierung zuständig ist, scheint klar zu sein, dass die spanische Regierung sehr wohl die Versammlung von bis zu 10 Personen erlauben wollte.

Es bleibt jedoch die Frage, warum das Gesundheitsministerium diesen Punkt im Text seines Erlasses nicht ausdrücklich und unmissverständlich geregelt hat?

Warum war dieser Punkt im Erlass SND/386/2020, der den Beginn der Phase 1 auf Formentera und den drei kleinen Kanareninseln einleitete, noch so unmissverständlich aufgeführt: se autorizan las reuniones de hasta un máximo de diez personas“ (Versammlungen von maximal 10 Personen sind erlaubt)“

Und warum fehlt ausgerechnet dieser Satz im Dekret, das die Phase 1 in weiten Teilen Spaniens einführt?

Frage von verfassungsrechtlicher Relevanz

Diese Frage könnte von verfassungsrechtlicher Bedeutung sein. Der Alarmzustand ermöglicht nämlich nur die Einschränkung verfassungsmäßig garantierter Rechte, wie z.B. der Bewegungsfreiheit. Die vollständige Aussetzung von Grundrechten, wie z.B. der Versammlungsfreiheit, wäre dagegen nur im sogenannten Ausnahmezustand möglich.

Die Vorschriften der Ausgangssperre, die auf dem Alarmzustand basieren, haben aber de facto ein Versammlungsverbot bewirkt. Zwar waren Versammlungen nicht ausdrücklich verboten, die Fortbewegung zu einem Versammlungsort dagegen sehr wohl. Diesbezüglich liegen bereits Klagen beim Verfassungsgericht vor.

Folglich könnte es gut sein, dass die Regierung die „Erlaubnis zu Versammlungen“ nicht mehr ausdrücklich zu Papier bringen wollte, weil sie damit zweifelsfrei zugegeben hätte, dass die Versammlungsfreiheit seit dem 15.03.2020 de facto vollständig aufgehoben war, und sie dadurch einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Verfassung begangen haben könnte.

Durch die weitgehende Freigabe der Fortbewegungsmöglichkeiten nicht nur, aber auch, zum Zwecke von Versammlungen, sind diese nun de facto wieder möglich, ohne dass man das verfassungsrechtlich gefährliche Wort in den Mund nehmen musste.

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5 Kommentare

  1. Danke für die super Recherche. Was passiert nun?

    Habe gestern die Polizei angerufen.

    091 Nationalpolizei sagt: Treffpunkt egal. Nur Treffen; kein Picknick. Drinnen und draussen und auch in Parks. Strand oder Roque Nublo (lebe auf GC) geht wahrscheinlich nicht, wusste er aber nicht genau. Das wäre kompliziert, meinte er. Ich sollte mal die 112 anrufen. 112 sagt, dass sie keine Infos geben, da sie der Notruf sind. War mir vorher schon klar.

    092 Lokalpolizei sagt: Man darf sich nur auf Terrassen treffen. Entweder in einer Bar oder zuhause. Aber es muss auf einer Terrasse sein. Sonst nirgendwo.

    Klar: Wenn etwas erlaubt ist, was nicht im Gesetz steht, erstellt jeder Polizist seine eigenen Regeln.

    Ihr habt geschrieben, dass das MPTFP geantwortet hat: „Es gibt keine Beschränkungen des Versammlungsortes“. Das heisst für mich, dass ich mich auch auf einer Lichtung in einem Wald auf „meiner“ Insel verabreden darf, zu dem ich erst einmal mit dem Auto fahren muss und dann 20 Minuten durch den Wald laufen darf, um an dieser Lichtung anzukommen. Seht ihr das auch so? Dann dürfte man ja eigentlich auch zum Strand, um sich zu versammeln.

    Dürft Ihr das zitierte 11-seitige Dokument herausgeben? Wenn ja, könnt Ihr es mir bitte per email zuschicken?

    Hier haben wir einen Fall, wo etwas von den Behörden (mit Interpretationsfreiheit) geduldet wird, was eigentlich nicht erlaubt ist.

    Ich bin kein Paragraphenreiter aber ich habe mich zu einem anderen Thema etliche Male an die Nationalpolizei und unsere Gemeinde gewendet. Seit 60 Tagen Schweigen. Thema Hund. Umgekehrter Fall. Klare Regeln (so, wie ich sie verstehe) aber nicht gerechtfertigtes Verhalten der Polizei:

    Sánchez sagte in einer Pressekonferenz zu Beginn des „Hausarrestes“, dass der Spaziergang mit dem Hund eine Ausnahme ist wie Einkaufen, Apotheke etc. Das RD 463/2020 sagt, dass man für diese Ausnahmen das Auto benutzen darf.

    Fernando Simón, der in Spanien inzwischen berühmter als Anonio Recio ist, meinte damals, dass man mit seinem Hund den paseo habitual machen darf.

    Das Innenministerium weist die Gemeinden an, dass sie für Hundespaziergänge keine Distanzen von zuhause und keine zeitlichen Beschränkungen festlegen dürfen.

    Was macht die Polizei? Sie stellen propuestas de sanción aus, wenn jemand mit seinem Hund in ein abgelegenes Gebiet innerhalb der gleichen Gemeinde fährt, wo sich sonst keiner aufhält (und die Gefahr der Ansteckung minimal ist). Sie verhängen Strafen, wenn sich jemand mehr als 20, 50 oder 100 Meter von seinem Portal bewegt. Begründung: Das Gesetz sagt, der Hund darf sich nur entleeren, nicht aber bewegen.

    Frage: Wo steht das? Welches Gesetz? Welche Norm? Polizei: Du willst diskutieren? Zack, fette Strafe, mit der Begründung „463/2020“ und Nichtbefolgung unserer Anweisungen. Wie vor 50 Jahren, als die „grises“ auch machen konnten, was sie wollten.

    Links und Material kann ich Euch, wenn Ihr einen Bericht darüber machen wollt, gerne zur Verfügung stellen.

    Es ist erlaubt, was verboten ist und verboten, was erlaubt ist.

    Generell muss ich sagen, dass ich es nicht logisch finde, dass wir jetzt in Fase 1 viele Aktivitäten in Gruppen durchführen dürfen, dass man uns in geschlossene Orte wie Bibliotheken, Museen, oder Theater schickt, aber alles was gesund ist (vor allem nach 60 Tagen herumsitzen) und das Ziel der orden SND/399/2020, „minimizando el riesgo que presenta la epedemia“ verfolgen würde, zum Beispiel individuelle Wanderungen (ohne eingetragenen Führer in Gruppen) in barrancos oder Wäldern, verboten ist.

    Wie gesagt, ich wäre Euch sehr zu Dank verpflichtet, wenn ihr mir das 11-seitige Dokument mit den Antworten des MPTFP schicken könnten.

    Viele Grüsse, bleibt gesund und zuhause und macht weiter so!
    Michael

  2. Bei uns in Deutschland treibt der Föderalismus ja auch so seine Blüten, aber was ich hier lese toppt doch vieles davon.

    Bei uns haben immer noch nicht alle kapiert wie gut es uns im Lockdwon und auch jetzt schon wieder geht.

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