Von der „Neuen Normalität“, wie Spaniens Präsident Pedro Sánchez den Zustand nach der vollständigen Aufhebung der Ausgangssperre nennt, sind wir auf Fuerteventura noch meilenweit entfernt.
Doch mit einem neuen Ministerialerlass des Gesundheitsministeriums vom 04.05.2020 (SND/388/2020) können Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen und auch das Baugewerbe in ganz Spanien wieder einen, wenn auch sehr kleinen, Schritt in Richtung dieser „Neuen Normalität gehen.
Zuvor hatte die spanische Regierung die Ausgangssperre am 26.04.2020 für Kinder und am 02.05.2020 auch für Erwachsene gelockert, sodass seitdem auch wieder Spaziergänge und sportliche Aktivitäten eingeschränkt möglich sind.
Obwohl die Zahl der aktiven Corona-Fälle auf Fuerteventura auf 3 zurückgegangen ist und insgesamt nur 46 Coronafälle seit Beginn der Pandemie aufgetreten sind, bekommt die Insel, anders als die Kanareninseln El Hierro, La Gomera, La Graciosa und die Baleareninsel Formentera, keine Sonderbehandlung. Diese vier Inseln sind die bisher einzigen Regionen Spaniens, die sofort in die Deeskalationsphase 1 übergegangen sind. Alle anderen Regionen, so auch Fuerteventura, befinden sich in „Phase 0“.
Kritik an später Veröffentlichung
Obwohl viele der vorgeschriebenen Maßnahmen einiges an Vorbereitung seitens des Unternehmens erfordern, hat sich das Gesundheitsministerium mit der Veröffentlichung seines Erlasses im Staatsanzeiger wieder sehr lagen Zeit gelassen. Obwohl die Maßnahmen schon seit Tagen angekündigt wurden, erfolgte die Veröffentlichung auf den letzten Drücker am Sonntag Nachmittag. Nun hängt es von der Voraussicht oder der Flexibilität der Unternehmer ab, wie schnell sie tatsächlich ihre Geschäfte wieder öffnen können.
Auch im Marketing sind nun neue Wege gefragt, da zwingend eine Terminvereinbarung oder vorherige Bestellung erforderlich ist. Nun rächt es sich, wenn Unternehmen es versäumt haben, ihre vollständigen Kontaktinformationen auf Visitenkarten, Flyern und auf sonstigen Werbemitteln anzubringen.
Einzelhandel und Dienstleistungen mit Vorbestellung bzw. nur nach Termin
Der Versand- bzw. Onlinehandel war von Anbeginn des Alarmzustands am 15.03.2020 weiterhin erlaubt. Ab dem 04.05.2020 dürfen Einzelhandelsgeschäfte und Dienstleister wie z.B. Friseure, Nagelstudios oder Immobilienbüros wieder eröffnen. Dies gilt jedoch zunächst nur für Geschäfte mit einer Fläche von maximal 400m².
Einkaufszentren sowie die Läden, die sich ohne direkten Zugang von außen in einem solchen befinden, dürfen dagegen nicht öffnen.
Der Zugang zu den Läden darf nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Es dürfen sich gleichzeitig nur maximal so viele Kunden im Geschäft befinden wie Mitarbeiter, die diese bedienen. Die Einrichtung von Wartezonen innerhalb des Ladens ist nicht erlaubt.
Diese Vorschriften gelten nicht für Geschäfte und Dienstleister, die während des Alarmzustands ab 15.03.2020 weiterhin geöffnet bleiben durften.
Die Bedienung muss individuell und mit ausreichendem körperlichen Abstand erfolgen. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Tresen oder Schutzabtrennungen eingerichtet werden.
Für Kunden über 65 Jahren werden spezielle Öffnungszeiten eingerichtet, die mit den Zeiten übereinstimmen, die für das Sporttreiben für diese Altersgruppe vorgesehen sind (10-12h und 19-20h). Diese Vorschrift wird wohl sicher wieder für Verwirrung sorgen, denn die Zeitfenster für das Sporttreiben wurden für Personen über 70 Jahren definiert. Es ist also unklar, was für Personen im Alter von 66 bis 70 Jahren gilt.
Die Unternehmen dürfen auch einen Abholservice für gekaufte Waren einrichten, wenn sie einen stufenweise Abholung gewährleisten können, um Menschenansammlungen in oder vor dem Geschäft zu vermeiden.
Die Fahrten zu den Geschäften dürfen nur innerhalb der Wohnsitzgemeinde erfolgen, es sei denn das Produkt oder die Dienstleistung ist dort nicht erhältlich.
Hygienevorschriften im Einzelhandel und Dienstleistungssektor
Die Geschäfte müssen mindestens zweimal am Tag gereinigt und desinfiziert werden. Dabei soll besonderes Augenmerk auf häufig berührte Oberflächen wie Türklinken, Tresen, Möbel, Handläufe, Verkaufsautomaten, Böden, Telefone, Bügel, Einkaufswagen- und Körbe und ähnliches gelegt werden.
Eine dieser Reinigungen muss obligatorisch am Ende des Tages durchgeführt werden. Zum Reinigen muss eine frisch angemischte Chlorbleiche-Lösung (lejía) (1:50) oder kommerzielle Desinfektionsmittel mit Virus tötender Wirkung eingesetzt werden.
Nach der Reinigung sind die verwendeten persönlichen Schutzausrüstungen zu entsorgen.
Die weitere Reinigung kann vorzugsweise während einer kurzen Schließung zur Mittagszeit erfolgen.
Nach jedem Personalwechsel müssen auch die Arbeitsplätze und Werkzeuge wie Tastaturen, Touchbildschirme, Kreditkartengeräte und andere Gegenstände, die von mehreren Personal angefasst werden müssen, gereinigt und desinfiziert werden. Die Reinigungsvorschriften gelten auch für nicht öffentliche Bereiche wie Pausenräume, Umkleiden und Spinde der Mitarbeiter, Küchen usw.
Uniformen und Arbeitsbekleidung müssen täglich bei 60 bis 90 Grad gewaschen werden. Wenn keine spezielle Arbeitskleidung verwendet wird, muss die Kleidung der Mitarbeiter, die Kundenkontakt haben, ebenfalls täglich gewaschen werden.
Die Benutzung von Toiletten durch Kunden soll möglichst unterbleiben, es sei denn, es ist unbedingt notwendig.
Alle Geschäfte müssen über Abfalleimer, möglichst mit Deckel und Pedal, verfügen, in denen Taschentücher und anderes Einwegmaterial entsorgt werden kann. Diese müssen häufig, mindestens einmal pro Tag, gereinigt werden.
Schutzmaßnahmen für Kunden
Die Kunden dürfen sich nur solange im Geschäft aufhalten, wie es für den Einkauf oder die Erbringung der Dienstleistung unbedingt erforderlich ist.
In den Geschäften müssen Markierungen für den Sicherheitsabstand von 2 Metern beispielsweise auf dem Fußboden angebracht werden. Ein Mitarbeiter darf nicht gleichzeitig mehrere Kunden bedienen.
Den Kunden müssen am Eingang des Geschäfts Handdesinfektionsmittel zur Verfügung gestellt werden.
In Geschäften mit Selbstbedienungsbereichen muss ein Mitarbeiter die Waren herausgeben, um zu vermeiden, dass Kunden die Waren direkt anfassen.
Den Kunden dürfen keine Produktproben (z.B. „Tester“) in Parfümerien zur Verfügung gestellt werden.
Umkleidekabinen in Bekleidungsgeschäften dürfen nur von einer Person benutzt werden und müssen nach Benutzung gereinigt und desinfiziert werden.
Wenn eine Kunde Kleidung anprobiert und diese hinterher nicht erwirbt, muss der Geschäftsinhaber Maßnahmen implementieren, um diese anschließend zu desinfizieren.
Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter
Der Arbeitgeber ist für die Einhaltung der allgemeinen und speziellen Arbeitsschutzvorschriften im Zusammenhang mit Covid-19 verantwortlich.
Den Mitarbeitern müssen für das Risikoniveau der Aktivität geeignete persönliche Schutzausrüstung sowie Handdesinfektionsmittel und Wasser und Seife zur Verfügung gestellt werden.
Bei engem Kundenkontakt wie z.B. beim Friseur, müssen Masken getragen werden. Das gilt auch, wenn ein Abstand zu Kunden oder Kollegen von zwei Metern nicht garantiert werden kann.
Zeiterfassung durch Fingerabdruck muss durch ein kontaktloses Verfahren ersetzt werden.
Mitarbeiter, die Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen, müssen den Arbeitsplatz sofort verlassen, bis ihre Situation von einem Arzt eingeschätzt wurde.
Wie immer bieten wir Euch hier den Link zum Originaldokument des Ministerialerlasses im Staatsanzeiger BOE.
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https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/
Ich verstehe auch nur Bahnhof?
Aber da ich ja über 70 bin und sowieso wie eine Aussätzige behandelt werde…passt das ja.
Drücken euch allen die Daumen für ein wenig Normalität 🤞 Bleibt gesund und wir hoffen das wir uns bald wieder sehen 😀👍
Selbst wenn man den Artikel mehrmals liest, diese Anordnungen kann man nicht verstehen.
Widerspruch in sich ohne Ende !
Selbst Menschen mit einem hohen IQ werden sie nicht begreifen !
Aber es paßt ja, sie sind von Menschen ohne IQ gemacht worden !
Heißt schmerzlindernd, Politiker verfassen etwas ohne Kontrolle ihres eigenen tun’s , egal was dabei rauskommt !!
Hallo liebe Leser,
wir kommen jetzt schon einige Jahre als Touris nach Fuerteventura. Eine wunderbare Insel mit super freundlichen Menschen. Wir waren schon dieses Jahr auf der Insel und sind im März prompt in die Ausgangssperre hineingeraten. Trotz Corona und der Umstände sind alle freundlich und hilfsbereit geblieben. Wir hatten auch schon für August gebucht und hoffen, dass wir kommen können. Nur Mut und bleibt alle gesund. In dem Sinne bis August. Hoffentlich. Es grüsst aus Deutschland Ernst nebst Gattin.
Allen ganz viel Erfolg 👍Ein wenig Normalität 👏