Italiener rast mit 221 km/h über die FV1 im Norden Fuerteventuras

Tacho-220

Die Guardia Civil hat einen 40-jährigen italienischen Staatsbürger wegen einer Verkehrsstraftat festgenommen. Wie die Guardia Civil jetzt mitgeteilt hat, war der Mann am 28.05.2020 um 8.57h mit seinem Auto auf der FV-1 in Richtung Corralejo im Norden Fuerteventuras unterwegs.

Die Geschwindigkeitsmessung ergab 221km/h. Erlaubt waren an dieser Stelle jedoch nur 100km/h.

Die Beamten nahmen die Verfolgung auf und stellten den Raser beim Kilometerpunkt 7,5 der FV-1. Noch an Ort und Stelle wurden dem mutmaßlichen Verkehrsstraftäter Handschellen angelegt und die Festnahme erklärt.

Der Beschuldigte wurde wegen eines Verkehrsdeliktes nach Artikel 379 des código penal, des spanischen Strafgesetzbuches, dem Haftrichter vorgeführt. Der Mann soll bereits vorbestraft sein.

Strafrechtsreform von 2007 führt diverse Straftatbestände im Straßenverkehr ein und senkt Zahl der Verkehrstoten deutlich

Fahren mit Überhöhter Geschwindigkeit ist in Spanien seit der Strafrechtsreform vom Dezember 2007 unter gewissen Voraussetzungen einen Straftat.

Der Artikel 379 des código penal klassifiziert eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 60 km/h innerorts und von 80 km/h außerhalb von Ortschaften als Straftat.

Als Strafe droht in jedem Fall ein Fahrverbot für die Dauer von einem bis vier Jahren und dazu noch eine Haftstrafe von 3 bis 6 Monaten oder eine Geldstrafe von 6 bis 12 Monaten oder gemeinnützige Arbeit für die Dauer von 31 bis 90 Tagen.

Der Artikel 379 regelt außerdem Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie die Grenzwerte, ab denen eine Fahrt mit Alkohol am Steuer auch ohne Symptome, Gefährdung oder der Verursachung eines Unfalls in jedem Fall strafbar ist.

Diese Grenzwerte liegen in Spanien im Allgemeinen bei 0,6 mg/L in der Atemluft bzw. bei 1,2g/L im Blut.

Vor der Änderung des Strafrechts bildete Spanien bei der Verkehrstotenstatistik das Schlusslicht Europas. Die Strafandrohungen der ersten Version der Reform 2007 waren drastisch und ließen den Richtern keinen Ermessensspielraum. Sie mussten Haftstrafen verhängen. Als die Gefängnisse überquollen, hat man die Vorschriften etwas entschärft und auch den Richtern die Möglichkeit eingeräumt, auch zu Geldstrafen oder zu gemeinnütziger Arbeit zu verurteilen.

Im Jahr 2006 sind sind in Spanien bei 99.797 insgesamt 3.114 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben gekommen. Im Jahr 2008 waren es nur noch 2.385 Verkehrstote bei 93.161 Verkehrsunfällen. In 2009 sank die Zahl der Unfälle weiter auf 88.251 mit 2.117 Todesopfern.

Verkehrsrechtsexperten führen den Rückgang der Zahl der Verkehrstoten von 2006 bis 2009 um knapp ein Drittel auf die Angst vor einer Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe zurück. Die Verschärfung des Strafrechts dürfte also seit 2007 vielen tausenden Menschen das Leben gerettet haben.

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8 Kommentare

  1. Oder er hat geglaubt, dass in FUE die gleichen Regeln gelten, wie in D.
    Die Sinnhaftigkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 steht für mich auf den überfüllten deutschen Autobahnen ausser Frage.
    – Auf der ansonsten völlig sinnlosen nördlichen FV-1, die lediglich die Landschaft verschandelt und bei den erlaubten 100km/h so gut wie keinen Zeitvorteil ggüber der Landstrasse bietet, ist sie ein Witz.
    p.

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