Fuerteventura: Festnahme wegen Drogenschmuggels

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Am 20.10.2020 hat die Guardia Civil in Morro Jable im Süden Fuerteventuras eine 31-jährige Frau wegen Drogenschmuggels festgenommen. Sie war in Morro Jable mit einer Fähre angelandet und hatte 415 Gramm Heroin im Gepäck.

Bei einer routinemäßigen Kontrolle von Passagieren und Gepäck war die Guardia Civil auf die 31-jährige aufmerksam geworden. Sie hielten ihr Auto an und wurden dann tatsächlich im Kofferraum in einem Koffer der Frau fündig. Die Drogen waren in vier Pakete aufgeteilt, mehrfach in Plastik eingerollt und fein säuberlich verpackt.

Die Frau, die keine spanische Staatsbürgerin ist, wurde umgehend festgenommen, die Drogen beschlagnahmt.

Es wird nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Personen in den Schmuggel verwickelt waren. Es könnte also auch noch zu weiteren Festnahmen kommen.

Die Frau war zuvor nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Dennoch wurde aufgrund der Schwere des Vergehens vom zuständigen Gericht die Einweisung ins Gefängnis angeordnet.

Drogenschmuggel – Drogenhandel

Im Spanischen ist das Delikt des „tráfico de drogas“ hauptsächlich im Artikel 368 des Spanischen Strafgesetzbuches (Código Penal) reguliert. Das Delikt „Trafico de drogas“, übersetzt also „Drogenverkehr“ beinhaltet mehrere Delikte, gegen die öffentliche Gesundheit wie den Anbau, die Herstellung, den (reinen) Drogenhandel und den Drogenschmuggel, sowie das Bereitstellen von Drogen oder die Förderung des Drogenkonsums.

Handelt es sich um sogenannte „harte“ Drogen, sieht das spanische Gesetz Hafstrafen von drei bis sechs Jahren, sowie eine Geldstrafe vom dreifachen Wert der Drogen vor.

Bei „weichen“ Drogen liegen die Strafen bei einem bis drei Jahren Haft und einer Geldstrafe vom einfachen bis doppelten Wert der Drogen vor.

Liegen verschärfende Umstände vor, wie zum Beispiel einschlägige Vorstrafen, liegen die Strafen eher im oberen Bereich der angegebenen Spannen.

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