Corona Ampel für Fuerteventura auf Stufe 2 (gelb) angehoben

Coronaampel-Fuerteventura-gelb

Die kräftigen Anstiege in der 7-Tage Inzidenz auf Fuerteventura haben dazu geführt, dass die Insel bei der wöchentlichen Neueinschätzung vom 04.03.2021 der Corona-Ampel auf Stufe 2 (gelb) angehoben worden ist.

Corona–Ampel für alle Kanaren im Überblick:

Teneriffa und Gran Canaria: bleiben auf Stufe 2 (gelb). Gilt ab 0.00h des 05.03.2021 bis einschließlich 11. 03.2021

Fuerteventura geht von grün auf gelb über. Stufe 2 (gelb) gilt ab 0.00h des 05.03.2021 bis einschließlich 18. 03.2021

Lanzarote bleibt in Stufe 3 (rot). Stufe 3 gilt hier bereits seit 0.00h des 02.03.2021 und noch bis einschließlich 18.03.2021.

La Palma, La Gomera und El Hierro bleiben auf Stufe 1 (grün). Die Verlängerung gilt ab 0.00h des 05.03.2021 bis einschließlich 11.03.2021

Was bedeutet Stufe 2 für Fuerteventura?

Ab 0.00h am 05.03.2021 gelten damit folgende Regeln aus Stufe 2 (gelb):

Im öffentlichen und privaten Bereich dürfen sich nur noch maximal 6 Personen treffen. Ausnahme: Personen aus einem Haushalt. Kommt jedoch auch nur eine Person aus einem anderen Haushalt dazu, gilt die maximale Personenanzahl (6 in Stufe 2).

Nächtliche Ausgangssperre von 23.00h bis 6.00h. Ausnahmen nur in folgenden Fällen:

Restaurantbetriebe:

Außenterrassen dürfen nur mit 75% der maximalen Auslastung belegt werden. Maximale Tischbelegung Außenterrassen: 6 Personen

In geschlossenen Räumen dürfen nur 50% der sonst maximal möglichen Personen anwesend sein. Pro Tisch im Innenbereich: maximal 4 Personen

Bar: Gruppen von max. 2 Personen, Bereiche müssen markiert sein

Buffet und Selbstbedienung sind in den Innenbereichen verboten, in Außenbereichen erlaubt.

Restaurantbetriebe müssen vor 23 Uhr schließen.

Anmerkung: Das Verbot für Buffet und Selbstbedienung in Innenräumen gilt nicht für Hotelbetriebe!

Nicht neu, aber dennoch erwähnenswert

Abstand halten:

Auf offener Straße muss man den Abstand von 1,5m einhalten.

Maskenpflicht:

Alle Personen ab 6 Jahren sind verpflichtet, im öffentlichen Raum eine Maske zu tragen.

Die Betreiber von Geschäften, Lokalen etc. sind verpflichtet, die Einhaltung der Maskenpflicht zu gewährleisten.

In Restaurantbetrieben oder Bars darf die Maske nur zum Verzehr abgenommen werden.

In Bereichen der freien Natur, außerhalb geschlossener Ortschaften (nucleos urbanos), wenn man den Abstand von 2 Metern garantieren kann, muss keine Maske getragen werden.

Am Strand und an den (Hotel-)Pools muss man während des Badens oder wenn man an seinem festen Platz (Handtuch / Liege) bleibt, keine Maske tragen.

Beim Individualsport im Freien, wenn der Abstand von 2 Metern garantiert werden kann, muss keine Maske getragen werden.

Rauchen und Verzehr von Nahrungsmitteln im öffentlichen Bereich

Das Rauchen oder die Nutzung von E-Zigaretten oder anderen Inhalationsgeräten ist in allen Lokalen anderen Einrichtungen und auch auf deren Terrassen verboten.

Auf offener Straße ist es nur dann erlaubt, wenn eine Distanz von 2 Metern zwischen den Personen nicht unterschritten wird.

Rauchen beim Laufen auf der Straße ist verboten.

Essen und Trinken auf offener Straße und in Bereichen unter offenen Himmel sind nicht erlaubt, wenn nicht ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden kann.

Diese und weiter Einschränkungen kann man unter hier in spanischer Sprache nachlesen:

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