Strengere Corona-Maßnahmen auf den Kanaren zu Ostern

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Ostern ist – auch für die Canarios – ein Fest, zu dem die ganze Familie mit Freunden und Anhang zusammenkommt. Zu Zeiten von Covid-19 ist das aber nicht erwünscht. Zu viel Gefahr geht nach Meinung der Behörden von den Familientreffen bezüglich einer möglichen Ansteckung aus. Daher greift die kanarische Regierung für ihre eigene Bevölkerung zu Ostern hart durch und hat eine Reihe neuer Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Vorweg ist wichtig zu wissen, dass touristische Reisen aus anderen Ländern also zum Beispiel aus Deutschland, Österreich, Schweiz, Luxemburg etc. von den Reisebeschränkungen ausgenommen sind. Wer ein Hotel oder eine offizielle Ferienwohnung gebucht hat, ist von den Reisebeschränkungen nicht betroffen. Die Maßnahmen, die auf den Inseln gelten, müssen aber natürlich auch von Urlaubern eingehalten werden.

Diese Maßnahmen gelten zeitlich begrenzt ab 0.00 Uhr des 26.03. bis einschließlich 09.04.2021.

Einreiseverbot vom spanischen Festland

Auch wenn die spanische Regierung die Kanaren in den für ganz Spanien vorgesehenen Maßnahmen ausgenommen hatte, war es schon absehbar, dass zumindest Festlandspanier keinen Osterurlaub auf den Kanaren verbringen können. Die autonomen Regionen hatten die Ausreise der eigenen Bevölkerung zu Ostern für Urlaubsreisen zwischen den spanischen Autonomen Regionen bereits verboten.

In dem am 20.03.2021 im kanarischen Amtsblatt (BOC) veröffentlichten Dekret BOC1475 16/2021 hat die kanarische Regierung auch der Einreise vom spanischen Festland in der Zeit vom 26.03. bis 09.04.2021 einen Riegel vorgeschoben. Nur Reisen aus folgenden wichtigen Gründen sind erlaubt:

a) Zum Aufsuchen von Gesundheits-Zentren, -Diensten und Einrichtungen [Arzt, Krankenhaus etc.]

b) Zur Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, behördlichen und rechtlichen Verpflichtungen

c) Das Aufsuchen von Universitäten, Ausbildungsstätten und Schulen, einschließlich Kindergärten

d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz

e) Hilfe und Pflege von Älteren, Minderjährigen, Pflegebedürftigen, Personen mit Behinderung und besonders Verletzlichen.

f) Zum Aufsuchen von Finanzinstituten und Versicherungen oder von Tankstellen in benachbarten Territorien

g) Dringende Akte bzw. Akte, zu denen man geladen wurde, bei Behörden, der Justiz oder in Notariaten

h) Erneuerung von Genehmigungen und öffentlicher Dokumentation, sowie andere unaufschiebbare Behördengänge

i) Durchführung von unaufschiebbaren offiziellen Examen oder Prüfungen

j) Aus Gründen höherer Gewalt oder eine Notlage

k) Jede andere Aktivität analoger Natur mit entsprechendem Nachweis

Reisebeschränkungen zwischen den Kanarischen Inseln

Auch Reisen zwischen den einzelnen Kanareninseln sind im Zeitraum vom 26.03. bis 09.04.2021, unabhängig von den Corona-Warnstufen der Inseln, nur aus den oben aufgeführten und den im folgenden genannten zusätzlichen Gründen erlaubt.

Wenn man keinen Ausnahmegrund hat, dann darf man auch „einfach so“ reisen, wenn man einen negativen Coronatest vorweisen kann.

Für Reisen zwischen den Kanarischen Inseln gelten die oben aufgeführten Ausnahmen und zusätzlich die folgenden:

c) Das Aufsuchen von Universitäten, Ausbildungsstätten und Schulen, einschließlich Kindergärten, sowie von Sprachschulen und Nachhilfeschulen für Fächer, die in den Lehrplänen der regulierten Schulbildung enthalten sind, Konservatorien und Musikschulen oder für die Vorbereitung von Auswahlverfahren in Berufsakademien und Ausbildungszentren.

j) Betreuung und Pflege von Haustieren oder Farmen

k) Training oder Wettkämpfe von Profi- oder Verbandssportlern auf nationaler oder internationaler Ebene

Was zunächst nach einem Urlaubsreiseverbot zwischen den Kanaren klingt, wird jedoch durch folgende Bestimmung relativiert:

Man kann auch außerhalb der oben genannten Ausnahmen reisen, wenn man einen negativen Corona-Test vorlegt. Im Amtsblatt wird darauf hingewiesen, dass vom kanarischen Gesundheitsamt noch eine Resolution veröffentlicht wird, die genau festlegen wird, welche Tests akzeptiert werden, ab welchem Alter die Tests vorgelegt werden müssen etc.

Jedoch ist jetzt bereits klar, dass diese Tests privat bezahlt werden müssen und Tests aus dem kanarischen Gesundheitssystem für diesen Zweck nicht gültig sein werden.

Weitere Corona-Maßnahmen auf den Kanaren zu Ostern

Die im folgenden aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen sind in der Resolution 1476 am 20.03.2021 im BOC veröffentlicht worden. Diese gelten vom 26.03.2021 bis 09.04.2021 (beide einschließlich)

Beschränkung der Anzahl von Personengruppen

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel treffen dürfen wird für die Ampelstufen 1,2 und 3 auf ein Maximum von 4 Personen festgesetzt.

Stufe 4: max. 2 Personen.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Für den Aufenthalt im Privaten gilt, das ausschließlich Personen aus einem Haushalt sich gemeinsam in diesem aufhalten dürfen. Das gilt in allen Ampelphasen.

Nächtliche Ausgangssperre

Die nächtlichen Ausgangssperren gelten wie folgt:

Auf Inseln in Stufe 1: 23.00 bis 06.00 Uhr

aus Inseln in den Stufen 2,3 (Fuerteventura) und 4: 22.00 – 06.00Uhr

Besonderheiten für Gastronomiebetriebe

Zusätzlich zu den durch die Ampelphase bestimmten Maßnahmen gilt Folgendes:

Verzehr nur an einem festen Platz (Tisch).

Verbot von Maßnahmen, die Menschenansammlungen hervorrufen oder den nicht ordnungsgemäßen Gebrauch der Masken oder des persönlichen Abstands propagieren könnten: Feiern von Festen, Tänzen, Karaoke, Wettbewerben, Konzerte oder „ambientale“ Musik, die zum Singen oder Tanzen einladen könnten.

In den Ampelphasen 1 und 2 werden wird die Anzahl der Personen, die gemeinsam an einem Tisch sitzen dürfen auf 4 Personen beschränkt. Gilt innen und außen.

In den Inseln mit Ampelphase 3 (rot) dürfen nur die Terrassen genutzt werden (max 50% der Gesamtbelegung). Innenbereich müssen geschlossen werden. Das ergibt sich allerdings bereits aus den Bedingungen für Phase 3 (rot) und ist keine spezielle Ostermaßnahme.

Gastronomiebetriebe müssen jeweils vor Beginn der nächtlichen Ausgangssperre schließen.

Wer die Maßnahmen im spanischen Original nachlesen möchte, kann das hier tun.

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17 Kommentare

  1. Hi, könnt ihr mir sagen ob diese Regelung auch für deutsche Touristen gilt, die vom spanischen Festland auf die Kanaren fliegen? Oder gilt das Reiseverbot über Ostern nur für Spanier?
    Danke und grüße 🙂

    • @Franzi, die Regelung zielt nicht auf die Nationalität ab. Sie gilt für alle, die von anderen Regionen Spaniens auf die Kanaren fliegen, egal ob Spanier, Deutsche, Chinesen, … Hinzu kommt natürlich, dass man auch die Regelungen der jeweiligen Autonomen Regionen beachten muss. Etwas anderes ist es wohl, wenn der spanische Flughafen nur Transit-Flughafen ist, man also z.B. Berlin-Madrid-Fuerteventura fliegt. Allerdings können wir keine Rechtsberatung im Einzelfall machen. Im Zweifel also bitte einen Anwalt konsultieren.

  2. Hallo Zusammen, uns würde dennoch interessieren wer das prüft, ob man bei Freunden, oder in einem Hotel bzw. Ferienwohnung untergekommen ist. Und ist es richtig, das die Beschränkungen erst mal bis einschließlich 9. April gelten sollen?
    LG

    • @Caro, am Flughafen könnte nach der Buchungsbestätigung für Hotel/ Ferienwohnung gefragt werden. Bis wann die „rote Ampel“ gelten wird, ist zurzeit nicht bekannt. Jeden Donnerstag wird neu bewertet.

  3. Sansibar lässt alle rein. Ohne Stress. Wenn das nicht bald besser wird, verkaufe ich meine Immobilie auf Fuerte und das wars dann. Das ist eine versteckte Enteignung. Es wird die volle IBI verlangt, man darf nicht hin aber gemolken wird man.

    Das müsste man mal durchprozessieren!

  4. Vielen Dank für die schnelle Antwort!
    Unsere Sorge bezieht sich sowieso mehr auf gemeinsame Autofahrten. Aber wenn wir alle Maske tragen, ist das zu viert ja sowieso in Ordnung (wenn ich das richtig verstanden habe)!

    Jedenfalls wollte ich schon lange richtig Danke sagen! In der schweren Zeit vor einem Jahr war eure Zeitung für mich eine so wichtige Verbindung zur Außenwelt, mein Hoffnungsbringer und Trost! Danke!

  5. Eine weitere Frage….
    Wenn unser Neffe und eine Freundin schon seit über einer Woche bei uns, in unserem Haus hier auf Fuerte, wohnen, gelten wir dann als ein Haushalt? Oder dürfen wir offiziell gar nicht mehr gemeinsam wohnen 🤔?
    Vielen Dank für die Unterstützung durch eure Arbeit!!

    • @KiKa37, über die Auslegung von „convivientes“ = „zusammen Lebende“ müsste im konkreten Einzelfall wohl ein Richter entscheiden. Es wird sicher niemand kommen, um die beiden rauszuschmeißen. Aber der Nachweis des Zusammenwohnens durch entsprechende Dokumente bei einer eventuellen Kontrolle in einer Situation, in der es darauf ankommt, dürfte schwierig zu erbringen sein.

  6. @Hena Kless, vom 26.03. bis 09.04. ist nach unserem Verständnis für Reisen zwischen den Inseln ein Corona-Test erforderlich, wenn kein anderer wichtiger Ausnahmegrund vorliegt. Allerdings bitten wir um Verständnis, dass wir keine individuelle Rechtsberatung durchführen können.

    • @Anna, es kommt nicht auf die Buchungsplattform an, sondern darauf, ob es sich um eine legale Ferienwohnung handelt. Wenn der Vermieter eine ordnungsgemäße Buchungsbestätigung ausstellt bzw. es einen schriftlichen Mietvertrag gibt, ist es kein Problem.

  7. Hallo,
    Verstehe ich es richtig dass ich als Deutsche auch nur offiziellen Urlaub auf den Kanaren machen darf, also in einem Hotel oder einer Ferienwohnung? Ich darf nicht bei Freunden übernachten?
    Es heißt im Beitrag ja:
    – Wer ein Hotel oder eine offizielle Ferienwohnung gebucht hat, ist von den Reisebeschränkungen nicht betroffen.
    – Für den Aufenthalt im Privaten gilt, das ausschließlich Personen aus einem Haushalt sich gemeinsam in diesem aufhalten dürfen.
    Danke für eine Rückmeldung

    • @Bine:
      Richtig, nur die Buchung einer offiziellen touristischen Unterkunft (Hotel, offizielle Ferienwohnung) ist von der Reisebeschränkung ausgenommen.
      Freunde oder Familie besuchen und bei diesen wohnen geht in der Zeit vom 26.03. bis 09.04.2021 nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht.

  8. Wie ist den das genau zu verstehen? Darf ich als Schweizer ohne Test von Insel zu Insel reisen, da Schweizer, Östereicher und Deutsche von den Reisebeschränkungen ausgenomen sind? Was denkt Ihr?

    • @Manfred
      Deutsche, Österreicher und Schweizer sind nicht per se von den Tests ausgenommen, sondern nur, wenn sie aus ihrem Heimatland in eine touristische Unterkunft auf die Kanaren fliegen.
      Alles weitere kommt auf verschiedene Aspekte an. Bist Du auf den Kanaren resident(kann man ja auch als Deutscher, Österreicher etc sein), kannst Du nicht ohne Test zwischen den Inseln reisen (auf den Zeitraum 26.03.-09.04.2021 bezogen!)
      Wenn Du z.B. nicht auf den Kanaren resident bist (Wohnsitz in D, Ö,…) und z.B. erst auf Fuerteventura und dann auf Lanzarote ein Hotel gebucht hast, dann z.B. von Lanzarote auch wieder heimfliegst, brauchst Du keinen Test für den Flug.
      ABER: wenn Du in ein anderes Hotel / offizielle Fewo umziehst, und noch keine 15 Tage auf den Kanaren bist, musst Du einen Test nachweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist (das gilt dann sogar außerhalb der Osterbeschränkungen). De facto brauchst Du dann also doch einen Test…
      An dieser Stelle wird aber dann ein Antigen-Schnelltest ausreichen.

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