Rote Corona – Ampel: das sind die Maßnahmen für Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa

Corona-Maßnahmen-Fuerteventura-Ampel-rot-Warnstufe-3

Bereits am 18.03.2021 hatte der kanarische Gesundheitsminister Blas Trujillo angekündigt, dass Fuerteventura gemeinsam mit Gran Canaria und Teneriffa am 22.03.2021 in die rote Ampelphase (Stufe 3) über geht.

Wir haben im Folgenden dann die gültigen Maßnahmen zusammengestellt. Die Änderungen, die im kanarischen Amtsblatt BOC am 20.03.2021 veröffentlicht wurden, sind hier mit aufgeführt.

Wie sehen die Maßnahmen in Stufe 3 (rot) aus? Gilt für Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa

Reisebeschränkungen

Die Reisebeschränkungen gelten NICHT für touristische Reisen aus anderen Ländern also, wenn die Buchung eines Hotels oder eine offizielle Ferienwohnung nachzuweisen ist.

In Stufe 3 (rot) gelten folgende Reisebeschränkungen: Die ein uns Ausreise für Personen von den Inseln ist eingeschränkt auf wichtige Ausnahmen:

a) Das Aufsuchen von Gesundheits-Zentren, -Diensten und Einrichtungen [Arzt, Krankenhaus etc.]

b) Zur Erfüllung von arbeitsrechtlichen, beruflichen, geschäftlichen, behördlichen und rechtlichen Verpflichtungen

c) Das Aufsuchen von Universitäten, Ausbildungsstätten und Schulen, einschließlich Kindergärten

d) Rückkehr zum gewöhnlichen Wohnsitz oder Familienwohnsitz

e) Hilfe und Pflege von Älteren, Minderjährigen, Pflegebedürftigen, Personen mit Behinderung und besonders Verletzlichen.

f) Zum Aufsuchen von Finanzinstituten und Versicherungen oder von Tankstellen in benachbarten Territorien

g) Dringende Akte bzw. Akte, zu denen man geladen wurde, bei Behörden, der Justiz oder in Notariaten

h) Erneuerung von Genehmigungen und öffentlicher Dokumentation, sowie andere unaufschiebbare Behördengänge

i) Durchführung von unaufschiebbaren offiziellen Examen oder Prüfungen

j) Pflege und Hilfe von Haustieren oder Tieren auf Farmen

k) Training oder Wettkämpfe von Profi- oder Verbandssportlern auf nationaler oder internationaler Ebene

l) Aus Gründen höherer Gewalt oder eine Notlage

m) Jede andere Aktivität analoger Natur mit entsprechendem Nachweis

Treffen im öffentlichen und privaten Raum

Die Anzahl von Personen in einer Gruppe, die sich im öffentlichen Raum, sowohl in geschlossenen Räumen, als auch in Bereichen unter freiem Himmel oder in privaten Bereichen treffen dürfen wird für die Ampelstufen 3 auf ein Maximum von 4 Personen festgesetzt.

Ausnahme: alle Personen der Gruppe leben in einem Haushalt.

Nächtliche Ausgangssperre

In Stufe 3 (rot) gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr

Ausnahmen von der Ausgangssperre:

  • Kauf von Medikamenten, Medizinprodukten und anderen lebensnotwendigen Gütern.
  • Das Aufsuchen von medizinischen Einrichtungen/ Ärzten.
  • Das Aufsuchen von Tierärzten aufgrund eines Notfalls.
  • Die Erfüllung von arbeitsvertraglichen, beruflichen, geschäftlichen, behördlichen oder gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Die Rückkehr zur Wohnung nach der Verrichtung der voranstehenden Tätigkeiten.
  • Die Betreuung von Alten oder Minderjährigen, Pflegebedürftigen, Behinderten oder besonders gefährdeten Personen.
  • Aus Gründen höherer Gewalt oder in einer Situation der Notwendigkeit.
  • Tätigkeiten analoger Natur, die ausreichend nachgewiesen werden.
  • Tanken, wenn es zur Realisierung der oben genannten Tätigkeiten erforderlich ist.
  • Pflege und Hilfe von Haustieren oder Tieren auf Bauernhöfen
  • Freiluftevents, die Teil eines internationalen Wettbewerbs sind, der aufgrund seine Charakteristika ganz oder teilweise innerhalb der nächtlichen Ausgangssperre stattfinden ( diese Diese Events bedürfen einer vorherigen Genehmigung durch die kanarische Gesundheitsbehörde.

Gastronomiebetriebe

Gastronomiebetriebe bleiben in Stufe 3 geöffnet, dürfen aber nur die Außenbereiche (Terrassen) nutzen. Auf den Außenbereichen dürfen sich nur maximal 50% der normalerweise zugelassenen Personenanzahl befinden. Die Innenbereiche müssen geschlossen bleiben.

Erlaubt sind maximal 4 Personen pro Tisch (Ausnahme: alle Personen sind aus einem Haushalt)

Buffet und Selbstbedienung ist in geschlossenen Räumen verboten, aber unter freiem Himmel erlaubt. Eine Ausnahme bilden Buffets in Hotels. Diese sind weiterhin erlaubt, müssen aber von Hotelpersonal begleitet sein.

Gastronomiebetriebe müssen vor 22 Uhr (Beginn nächtliche Ausgangssperre) schließen.

Kunden können Essen abholen (nur bis vor 22h)

An den Tischen sind die Stühle sind so anzuordnen, dass die Personen sich nicht gegenüber sitzen, also quasi im Zick-Zack.

Der Abstand von Stühlen von unterschiedlichen Tischen muss mindestens 2 Meter betragen.

Auf den Terrassen oder anderen Bereichen unter freiem Himmel, die zur Bar oder dem Restaurant gehören, ist das Rauchen verboten.

Hotel:

– maximal erlaubte Personenanzahl in Gemeinschaftsbereichen wird auf 33% begrenzt

– nur 4er Gruppen sind erlaubt

– Buffet erlaubt, wenn von Hotelpersonal begleitet

Ausflüge:

– Maximal 20 Personen (in Vierergruppen)
– Bootsausflüge: maximal 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen, Essen und Trinken an Bord nur im Sitzen und im Freien

Strände:

-max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen

Pools:

-max. 33% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen

Sauna und Spa:

– Saunas: geschlossen

– Spas in geschlossenen Räumen: geschlossen

Kinos, Konzertsäle

-bleiben offen, max. Personenanzahl wird auf 55% begrenzt

– Gruppen von max. 4 Personen, zwei Sitzplätze zwischen den Gruppen müssen frei bleiben

Museen, Ausstellungen

Offen, 33% der max. Personenanzahl erlaubt

Fitness-Studio:

Bleiben geöffnet, max. 33% der normalerweise erlaubten maximalen Personenanzahl

Allgemeine Hinweise

Die folgenden allgemeinen Hinweise gelten unabhängig von der Ampelstufe in der sich die Insel befindet:

  • Rauchen im Gehen auf offener Straße ist verboten
  • Der Konsum alkoholischer Getränke offener Straße, in Parks oder sonstigen Bereichen unter freiem Himmel ist verboten
  • Essen und trinken auf offener Straße oder unter freiem Himmel ist nur erlaubt, wenn 2m Abstand eingehalten werden können.

Wer die Maßnahme im Einzelnen (in spanischer Sprache) nachlesen möchte, kann das unter folgendem Link: BOC-A-2021-057-1476

Die Maskenpflicht gilt natürlich weiterhin, alle Informationen zur Maskenpflicht finden Sie unter diesem Link

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10 Kommentare

  1. Ich habe für 01.05.eine 14taegige Pauschalreise nach Iberostar Palace, Jandia gebucht. Ist es ratsam die Reise umzubuchen?
    Muss ich bei der Einreise u.Ausreise einen
    PCR Test vorlegen, muss ich bei negativem Test in Deutschland bei der Einreise in Quarantäne?
    Ich bin voll geimpft habe einen Impfpass!

    • @Johann, ich bitte um Verständis, dass wir keine individuelle Rechtsberatung bieten können. Die Einreise nach Fuerteventura, um in einer eigenen Wohnung, die nicht Hauptwohnsitz ist, zu wohnen, ist nach unserer Einschätzung nicht erlaubt, sofern nicht einer der aufgeführten Ausnahmegründe vorliegt. So dürfen ja z.B. auch Spanier, die eine eigene Wohnung, nicht aber ihren Wohnsitz auf Fuerteventura haben, auch nicht während der Stufe 3 einreisen. Dasselbe gilt auch für Canarios von anderen Inseln, die eine Zweitwohnung auf Fuerteventura haben.

      Wie es in Eurem individuellen Fall aussieht, müsstet Ihr ggfs. einen Anwalt fragen.

  2. Hier auf Teneriffa in „Playa de la Arena“am Strand ist es so,dass es abgesteckte Bereiche gibt.Wer z.b zu zweit kommt hat soundsoviel Fläche. Wer zu viert kommt hat entsprechend mehr Fläche. Abgesteckt wurden diese Kabinen mit Holzstäben und Taue.Das ist super, denn der Auszug nächsten ist immer gewährleistet. Sieht aber lustig aus,so ein Strand dem man Hürdenspringen machen könnte!

    • @Silvia, das ist eine interessante Schilderung der Situation auf Teneriffa. Auf Fuerteventura ist so etwas meines Wissens nicht nötig. Unsere Strände sind ja schon zu „normalen“ Zeiten eher schwach bevölkert.

    • @Karin
      Ja, es ist tatsächlich so, dass Du „nur zu Besuch“ nicht zu Deiner Mutter fahren darfst
      Wenn aber Deine Mutter älter ist und „Hilfe braucht“ hättest Du einen wahrscheinlich ausreichenden Grund… „cuidado de mayores“
      Ist Mama aber erst 40 Jahre alt und fit, also nicht grade ein Bein gebrochen oder tatsächliche psychische oder physische Probleme hat zieht das natürlich nicht…
      Ansonsten: Übernachtung im billigsten Hotel/ offizielle FeWo buchen, das Du finden kannst.
      In der Zeit vom 26.03. bis einschließlich 09.04.2021 dürftest Du dann nach dem Buchstaben des Gesetztes nicht mal mehr Deine Mutter Zuhause besuchen, selbst wenn Du z.B. im Hotel oder einer offiziellen Fewo wohnst…
      Sorry, aber ich überbringe die schlechten Nachrichten nur…

  3. Strände:
    -max. 50% der gesamt-zulässigen Personenzahl, Vierergruppen

    Woher weiß ich denn für wieviel Personen ein Strand zugelassen ist?
    Stehen da neuerdings Schilder am Meer?

    Kann mich da Bitte einer aufklären

    • @Willi
      Nach der Verordnung muss an die Gemeinde für jeden Strand bzw. Strandabschnitt die maximal erlaubten Personenanzahl kalkulieren und die Anzahl der erlaubten Personen auch kontrollieren. Dazu muss die Nutzfläche berechnet werden (Ebbe und Flut verändern diese). Für jeden Strandbesucher soll es laut Gesetzestext „etwa 4 Quadratmeter Platz“ geben.

      In der Praxis wird es auf Fuerteventura aber nur sehr wenige Strände geben, an denen dieses Limit überhaupt erreicht wird.
      Wer sicher gehen will, hält den Mindestabstand von 1,5m zu anderen Personen ein. Aber wer legt sich an Fuerteventuras Stränden schon mit einem Abstand von „nur“ 1,5m zum Liegeplatz einer anderen Gruppe? Schon in „normalen“ Zeiten ist der Abstand zwischen Gruppen am Strand in der Regel größer…
      Und selbst für Strandabschnitte, in denen das tatsächlich ein Problem darstellen könnte, gibt es zum Glück Alternativen. Beispiel Morro Jable: Wird es unten am „Stadtstrand“ rund um den ersten Strandwachturm zu voll, geht man einfach zu Fuß etwas weiter, dann wird es ganz schnell leerer…

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