Bis mindestens 6. Juni: PCR Testpflicht bei Einreise nach Spanien und Fuerteventura bleibt

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Seit 17.05.2021 ist klar, dass die PCR-Testpflicht zur Einreise nach Spanien und damit auch nach Fuerteventura bestehen bleibt.

Spanische Regierung veröffentlicht Liste der Risikogebiete

Die am 17.05.2021 von der spanischen Regierung veröffentlichte Liste von Risikogebieten ist bis 0.00 Uhr des 06.06.2021 gültig. Wie auch Deutschland wird die Liste der Risikogebiete periodisch überarbeitet. In Spanien passiert das alle 14 Tage. Die herausgegebene Liste gilt dann im Anschluss an die bisher gültige Liste. Anders als in Deutschland kann man sich also zumindest etwas langfristiger auf die Testpflicht einstellen.

Deutschland sowie seine umliegenden Nachbarländer sind weiterhin auf der Liste der Risikogebiete. Damit bleibt die PCR-Testpflicht bei Einreise nach Spanien bis mindestens 06.06.2021 bestehen.

Die neue Liste der von Spanien als Risikogebiete deklarierten Länder und Regionen kann unter diesem Link eingesehen werden (in spanischer Sprache): Liste Risikogebiete Spanien

Derzeit keine Aussetzung der Testpflicht bei Einreise nach Spanien für Genesene oder Geimpfte

Anders als in Deutschland sind in Spanien Genesene oder Geimpfte getesteten Personen gegenüber nicht gleichgestellt. Es gibt derzeit also keine Aussetzung der Testpflicht bei Einreise nach Spanien für Geimpfte oder Genesene. Da die Testpflicht bei Einreise nach Spanien nach einem spanischen Gesetz erfolgt, könnte auch nur die spanische Regierung dieses ändern.

Die Gleichstellung von Geimpften und Genesenen mit Getesteten in Deutschland ist für den Einreisetest nach Spanien also irrelevant.

Testpflicht bei Rückreise nach Deutschland aus Fuerteventura

Bezüglich der Testpflicht bei der Rückreise nach Deutschland per Flugzeug hingegen, sind Geimpfte oder Genesene den Getesteten gleichgestellt, da es sich hier um eine deutsche Verordnung handelt.

Bei der Rückreise von Fuerteventura nach Deutschland erfüllt man die Testpflicht also entweder mit

  • einem negativen Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) oder
  • dem Nachweis der vollständigen Impfung, oder
  • dem Genesenennachweis

Unsicher? Wir helfen!

Da viele Unsicherheiten bezüglich der jeweils gültigen Regelungen bei Ein- und Rückreise nach Fuerteventura gelten, haben wir für alle Urlaubswilligen eine Sonderseite erstellt, die ständig aktualisiert wird.

Auf Urlaub auf Fuerteventura in Corona-Zeiten: Alles was man für die Reise wissen muss! finden sich alle Informationen, die man für eine Reiseplanung braucht. Welchen Test und welche Dokumente brauche ich zur Einreise, Tipps und Tricks zum Ausfüllen des Einreiseformulars um den QR-Code zu erhalten, welches Hotel ist offen und vieles mehr.
Außerdem gibt es weitere Unterseiten, die genau die Corona-Maßnahmen auf Fuerteventura erklären (Maskenpflicht, Corona-Ampel).
Auch nicht fehlen darf hier die Information zur Testpflicht bei Rückreise nach Deutschland.

Zugegeben, es mag ein wenig Zeit kosten, sich all diese Informationen durchzulesen, aber die schönste Zeit des Jahres ist das ja wohl alle Mal wert!

Insofern: Wir freuen uns auf Euch auf Fuerteventura!

Lesen Sie auch: Kanarische Hoteliers fordern Zulassung von Antigen-Schnelltests für Einreise nach Spanien

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19 Kommentare

  1. Hi,
    ich hätte noch eine Frage, bei der ich mir nicht sicher bin. Gilt die Testpflicht auch bei einem Flug von Fuerteventura nach Südspanien? Fuertaventura gehört zwar zu Spanien, ist aber der Flugweg^^. Frage mich, ob die Spanier dann wie in Deutschland von allen Passagieren ein negatives Ergebnis erwarten 🤷. Freue mich auf Rückmeldung.
    Schönen Gruß

    • @roman, im Artikel geht´s um Reisen von Deutschland nach Spanien. Für Dich wären dann die Bestimmungen in der Autonomen Region maßgeblich, in die Du fliegen willst. Daher können wir Deine Frage nicht beantworten.

    • Die spanische und kanarische Gesetzgebung sieht Ausnahmen von der Maskenpflicht aus medizinischen Gründen ausdrücklich vor. Allerdings ist das Bestehen des Ausnahmegrunds nachzuweisen. Nach Auffassung der Ärztekammer von Toledo reicht dazu eine eidesstattliche Versicherung des Betroffenen. Ein ärztliches Attest wäre danach nicht erforderlich und spanische Ärzte wären nicht verpflichtet, ein solches auszustellen. Achtung: Fluggesellschaften verlangen möglicherweise ein Attest und einen negativen PCR-Rest, wenn man keine Maske Tragen kann (siehe z.B. Lufthansa). Wenn ein Attest von einem deutschen Arzt vorliegt, ist es sicher sinnvoll, davon eine bestätigte Übersetzung anfertigen zu lassen.

  2. Wo kann man dann den Schnelltest für die Rückreise machen? Selber das test-Kit aus Deutschland mitbringen für kleines Geld und dann irgendwo unter Aufsicht machen? Oder braucht man eine ärztliche oder sonstige offizielle Bescheinigung?

  3. PCR Test für die Einreise ist prinzipiell kein Problem, das Problem ist jemanden zu finden der einen PCR Test macht und die Ausweisnummer mit auf das Ergebnis druckt. Da können schon mal bis zu 130€ Pro Test fällig werden. Es würde ja schon reichen den Test ohne die Ausweisnummer zu zu lassen

  4. Hallo Herr Wolf
    Ich reise morgen zurück nach Deutschland.
    Bin angemeldet für ein antigentest Schnelltest
    Jetzt sagen die Leute das reicht nicht
    Easyjet verlangt pcr Test
    Jetzt bin ich verunsichert
    Für einen schnelle Antwort vielen Dank und Gruß Gaby

  5. Es ist schon Mist das wenn man zweifach geimpft ist immer noch bei der Einreise von Deutschland zurück nach Fuerteventura einen PCR Test machen muss das hält doch auch wieder die Touristen ab, oder wie ich die gerne mal zu Besuch nach Deutschland fliegen und dann zurück wieder zahlen dürfen.

    • Ja, das ist Mist. Noch.
      Denn noch ist die Mehrheit in DE leider nicht zweifach geimpft (ich habe noch nict einmal eine erste Impfung) und von daher müssen die „glücklichen Geipften“ halt noch ein paar Wochen durchhalten, bis alle, die wollen (wie ich z.B.) auch geimpft werden konnten.
      Ich denke, das dauert nicht mehr lang und sobald die zweifach Geimpften keine Ausnahme mehr sind, sondern der Regelfall, dann wird sich das schnell ändern. Ganz sicher.

    • Doch, bei Einreise per FLUGZEUG besteht immer noch eine Testpflicht, egal ob Risikogebiet oder nicht. Der Wegfall des Risikogebiets bedeutet nur, dass keine Digitale Einreise-Anmeldung und keine Quarantäne mehr gemacht werden muss.

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