Oberes Gericht der Kanaren urteilt: ohne Alarmzustand keine Ausgangssperre und keine Reiseverbote

TSJC-URTEIL

Das Tribunal Superior de Justicia de Canarias (TSJC / der Obere Kanarische Gerichtshof) hat in seiner Sitzung am Sonntag, 09.05.2021, das Gesetz der kanarischen Regierung bezüglich der Fortführung einiger Coronamaßnahmen teilweise zurückgewiesen.

Das Gericht hat sowohl die nächtliche Ausgangssperre als auch die Beschränkungen für die Ein- und Ausreise auf Inseln, die sich in Stufe 3 oder 4 der Coronaampel befinden, abgelehnt.

Das Tribunal hat in diesen Fragen jedoch nicht einstimmig entschieden. Zwei der sechs Richter hatten zugunsten der Ein- und Ausreisebeschänkungen gestimmt.

Die Beschränkungen bezüglich der maximalen Personenzahl bei Treffen bzw. Versammlungen im öffentlichen und privaten Bereich hat das Tribunal dagegen einstimmig gebilligt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die kanarische Regierung hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen. Das Tribunal Supremo hat dann 5 Tage Zeit um endgültig über die strittigen Fragen zu entscheiden.

Urteilsbegründung

Nächtliche Ausgangssperre

Das TSJS sieht in der nächtlichen Ausgangssperre eine Beschränkung der Mobilität der Personen während der Nacht. Es handele sich aber um eine vollständige Ausgangssperre nur aufgrund der Uhrzeit. Wenn es der eigentliche, stillschweigende Zweck der Norm sei, bestimmte Verhaltensweisen zu verhindern, die ein größeres Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen und die aus gesellschaftlicher Gewohnheit üblicherweise nachts ausgeübt werden, so stünden den öffentlichen Gewalten andere Möglichkeiten zum Eingreifen zur Verfügung, die weniger schädlich seien, hieß es in der Urteilsbegründung.

Der gesamten Bevölkerung jedoch deshalb nur wegen der Uhrzeit periodisch ihr Recht auf Bewegungsfreiheit zu nehmen, sei nicht verhältnismäßig.

In der Frage der Ausgangssperre waren die 6 Richter derselben Auffassung.

Reisebeschränkungen für Inseln in Stufe 3 und 4

Auch bezüglich der Einschränkungen der Reisen zwischen den Inseln bzw. der Ein- und Ausreise von und zu Inseln, die sich in Stufe 3 oder 4 der Corona-Ampel befinden, sahen 4 der 6 Richter keine ausreichende Rechtfertigung der Einschränkung der Grundrechte.

Die Regelung sei diskriminierend, weil sie eine Restriktion auf wichtige Gründe bei der Einreise auf die Kanaren aus anderen Regionen vorsehe, während bei Reisen zwischen den Inseln ein negativer Corona-Test ausreichen soll, ohne dass ein wichtiger Grund vorliege müsse.

Es sei auch nicht nachzuvollziehen, warum eine Person mit einer Hotelreservierung einreisen dürfe, dieselbe Person aber selbst mit einem negativen Test nicht einreisen dürfen soll, wenn sie anstatt in einem Hotel im Haus eines Freundes unterkommt.

„Wir glauben nicht, dass eine touristische Reservierung im Zusammenhang mit dem Zweck des Schutzes der Gesundheit ein ausreichendes Unterscheidungskriterium sein kann“, verkündete das Gericht.

Zwei der Richter hielten die Reisebeschränkungen jedoch für eine „minimale und notwendige Einschränkung des Rechts auf freie Mobilität, die durch den Zweck der Eindämmung einer übertragbaren und für die Gesundheit und das Leben der Menschen höchst schwerwiegenden Krankheit gerechtfertigt sei.

Limitierung der Personenzahl bei Treffen

In Bezug auf die Limitierung der Personenzahl nicht zusammenlebender Personen bei familiären und gesellschaftlichen Treffen in öffentlichen und privaten Bereichen im Inneren und im Freien urteilten die Richter einstimmig, dass die Maßnahme verhältnismäßig sei. Die Maßnahme sei verhältnismäßig, weil sie keine Einschränkung des Kerns des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit sei, sondern ausschließlich Randbereiche desselben betreffe und diese lediglich „moduliere“, nicht aber verhindere.

Kanarische Regierung erklärt, dass Regeln bis zur Entscheidung des TS in Kraft bleiben

Die kanarische Regierung hat in einer Stellungnahme auf ihrer Webseite bestätigt, dass sie gegen das Urteil in Revision gehen werde.

Nach einer ersten Analyse des noch nicht rechtskräftigen Urteils vertritt die kanarische Regierung die Auffassung, dass die Vorschriften bzgl. nächtlicher Ausgangssperren und Reisebeschränkungen weiterhin gültig bleiben, bis das Tribunal Supremo endgültig darüber entschieden hat.

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