Quasi-Aufhebung der Quarantänepflicht durch Test bei Rückkehr von Fuerteventura

freitesten-möglich-ab-13052021

Jetzt ist es amtlich: Personen, die ab 13.05.2021 aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, können ihre Quarantäne durch Übermittlung des Testdokuments, ihrer Impfnachweis oder des Genesennachweises direkt nach der Einreise beenden.

Damit fällt eine der stärksten Barrieren, die für viele Urlaub auf Fuerteventura und den Kanaren unmöglich gemacht haben, ab 13.05.2021 weg.

Da die neue Verordnung bundesweit und einheitlich gilt, ist der Flickenteppich, der bisher bezüglich der Quarantäne herrschte, nun wieder einheitlich.

Absonderungspflicht und Ende der Absonderungspflicht

Nach Paragraf 4 der neuen Einreiseverordnung besteht bei Personen, die in den letzten 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland in einem Risikogebiet waren eine Absonderungspflicht (Quarantänepflicht). Sie müssen sich nach der Einreise auf direktem Weg zu ihrer Wohnung oder an den Ort begeben, an dem sie ihre Absonderung durchführen. Besuch von Personen, die nicht zum Hausstand gehören, darf in dieser Zeit nicht empfangen werden. Außerdem besteht die Verpflichtung, bei typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 die Behörden zu informieren.

Die guten Nachrichten für alle Fuerteventura-Rückkehrer kommen dann in Absatz 2:

Die Absonderung endet nach 10 Tagen. Die Absonderung endet abweichend von Satz 1 vor dem Ablauf von zehn Tagen für genesene, geimpfte oder getestete Personen, wenn diese den Genesenennachweis, den Impfnachweis oder den Testnachweis nach § 7 Absatz 4 Satz 1 an die zuständige Behörde übermitteln.

Wer also aktiv seinen Impfnachweis, seinen Genesenennachweis oder sein negatives Testergebnis bei der zuständigen Behörde einreicht, beendet seine Quarantäne.

Kinder, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, können sich ebenfalls per Übermittlung des Tests von der Absonderungspflicht befreien.

Das Testzertifikat gilt als übermittelt, wenn es auf dem Portal der digitalen Einreiseanmeldung (siehe unten) hochgeladen wird.

Testpflicht vor Einreise nach Deutschland aus Fuerteventura bleibt, Ausnahme: Geimpfte und Genesene

Die Testpflicht für Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschland einreisen, bleibt weiterhin bestehen. Die Beförderer (in diesem Fall die Fluggesellschaften) sind verpflichtet, sich das Testzertifikat, den Impfnachweis oder den Genesnennachweis vor dem Flug vorlegen zu lassen. Damit ist auch klar, das Geimpfte und Genesene keinen zusätzlichen Test vor dem Flug machen müssen.

Kinder, die das sechste Lebensjahr beendet haben, müssen weiterhin auch ein negatives Testergebnis vorlegen.

Die Testpflicht bei Einreise aus Fuerteventura nach Deutschland fällt selbst dann nicht weg, wenn die Kanaren nicht mehr als Risikogebiet deklariert sind. Die Testpflicht ist nämlich nicht wie die Absonderungsregeln an den Aufenthalt in einem Risikogebiet, sondern an die Art der Einreise nach Deutschland auf dem Luftweg gekoppelt.

Digitale Einreiseanmeldung

Die digitale Einreiseanmeldung muss ebenfalls weiterhin vor Einreise nach Deutschland von Fuerteventura vorgenommen werden.

Diese Verpflichtung ergibt sich daher, dass ein Aufenthalt innerhalb der letzten 10 Tage vor Rückreise in einem Risikogebiet stattgefunden hat. Solange Spanien als Risikogebiet gilt, ist die Einreiseanmeldung verpflichtend.

Die digitale Einreiseanmeldung findet sich unter folgendem Link: Digitale Einreiseanmeldung

Auch erfolgte digitale Einreiseanmeldung müssen die Beförderer kontrollieren.

Planungssicherheit

Die neue Einreiseverordnung gilt im Bezug auf die Absonderung bis maximal 30. Juni 2021 (verlängert bis 28.07.2021), wie in den Erläuterungen erklärt wird. Damit gibt es zunächst bis Ende Juni (neu Juli) aber auch eine gewisse Planungssicherheit für Urlauber. Denn selbst wenn die Kanaren weiterhin Risikogebiet bleiben sollten, kann man eben damit rechnen, die Absonderungspflicht durch Vorlage eines Tests oder des Impf- oder Genesungsnachweiseses abkürzen.

Auf folgender Seite haben wir alle Informationen zusammengefasst, die Ihr für die Rückreise von Fuerteventura und den Kanaren nach Deutschland braucht: Testpflicht, DEA alles was man für die Rückreise von Fuerteventura nach Deutschland wissen muss

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

5c4ac3b3210c4d78b2eced8e369d00ea
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

15 Kommentare

  1. @Thomas und FZ-Team:
    Ein riesengroßes DANKE für Eure super aufbereiteten Infos. Sitze gerade auf Fuerte in der Sonne und konnte dank Eurer vielfältigen Infos mich nicht nur unkompliziert testen lassen sondern auch ganz entspannt meine Einreiseanmeldung für meinen Rückflug morgen machen. Hat alles super geklappt 🙂
    LG, Fuertegirl

    • @Fuertegirl, Danke für Deine lobenden Worte. Schön, dass Du Deine Zeit auf der Insel auch mit unserer Hilfe genießen konntest. Wir wünschen eine gute Heimreise und hoffen, dass Du bald wieder hierher zurückkommst. Liebe Grüße. Thomas

  2. Da die alte Verordnung außer Kraft ist und durch die neue ersetzt wurde, verwundert mich die Formulierung „Personen, die ab 13.05.2021 aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen“ etwas. Der Zeitpunkt der Einreise ist doch dann egal, oder nicht? D.h. jemand der mit negativem Test per Flugzeug vor 4 Tagen eingereist ist aus einem Risikogebiet kann nun die Quarantäne beenden.

  3. Und wie sieht es umgekehrt aus? Wie lange benötigen geimpfte für die Einreise von Deutschland nach Fuerteventura noch einen PCR Test? Gibt es da Hinweise das dies demnächst auch entfallen könnte?

    • @Christian
      Es gibt zur Zeit keine offizielle Information, ob es geplant ist, die Testpflicht bei Einreise nach Spanien aus Risikogebieten für Geimpfte auslaufen zu lassen. Sollte diesbezüglich etwas kommen, werden wir selbstverständlich darüber berichten.

  4. Das ganze funktioniert in der Praxis genau so wie Thomas Wolf das geschrieben hat vollkommen reibungslos, incl. des Hochladen des Antigentest.
    Für nach Nordrhein-Westfalen Einreisende war das schon seit Januar 2021 möglich und ich
    bin inzwischen 3 mal ohne Probleme eingereist. Nun gilt das wohl für alle deutschen Flughäfen.

    • @Stephan:
      Doch, der Beitrag ist korrekt. Lies den Absatz 2 noch mal genau durch: Für Rückkehr nach Aufenthalt in einem Risikogebiet reicht das Hochladen des Testergebnisses auf das Portal der digitalen Einreiseanmeldung.
      Die 5-Tage Regel gilt nur bei Aufenthalt in Hochinzidenzgebeten:
      „Bei Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Hochinzidenzgebiet eingestuftem Gebiet aufgehalten haben, darf die zugrunde liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein“

  5. Jetzt wird es langsam undurchsichtig. Vor dem Rückflug nach Deutschland macht man in Fuerteventura einen Antigen Schnelltest. Und füllt das Einreiseformular aus. Kann man dann diesen Test gleich hochladen? Reicht das dann? Oder muss man am nächsten Tag, wenn man wieder zuhause ist in Deutschland nochmal einen Test machen? Um diesen dann hochzuladen? Schwierig…..Aber wisst das bestimmt. Danke

    • @Gerhard
      Der auf Fuerteventura gemachte Test Antigen-Schnelltest reicht aus. Man kann den Test im Portal bei der digitalen Einreiseanmeldung hochladen und hat ihn damit übermittelt.
      In Deutschland muss dann kein weiterer Test gemacht werden

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten