Die deutsche Regierung hat am 30.07.2021 die Coronavirus- Einreiseverordnung geändert. Diese Änderungen treten ab Sonntag, den 01.08.2021 in Kraft.
In diesem Artikel erklären wir, was sich im Bezug auf die Rückreisen aus Fuerteventura nach Deutschland ändert.
Abschaffung der „einfachen“ Risikogebiete
Risikogebiete werden ab 01.08.2021 in zwei Kategorien eingeteilt: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Die „einfachen“ Risikogebiete entfallen.
Fuerteventura ist mit ganz Spanien am 27.07.2021 zum Hochinzidenzgebiet erklärt worden. Ab 01.08.2021 wird Fuerteventura dementsprechend automatisch zum Hochrisikogebiet.
Nachweispflicht bei Einreise nach Deutschland
Ab 01.08.2021 müssen alle Einreisenden, die aus einem Hochrisikogebiet oder einem Virusvariantengebiet nach Deutschland einreisen, unabhängig von der Art des Verkehrsmittels über einen Nachweis über Test, Impfung oder Genesung verfügen.
Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht befreit.
Für Reiserückkehrer aus Fuerteventura ändert sich daher nichts, da für Flugreisende auch vorher schon eine Nachweispflicht bestand.
Die digitale Einreiseanmeldung (DEA) muss vor der Einreise nach Deutschland abgegeben worden sein. Der Beförderer (Fluggesellschaft) prüft die DEA vor dem Einchecken.
Absonderung (häusliche Quarantäne)
Die Absonderungspflicht gilt vorerst für Einreisen bis 30.09.2021.
Bei Einreise nach Deutschland nach Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet besteht automatisch eine Absonderungspflicht von 10 Tagen.
Die Absonderungspflicht kann durch die Übermittlung des Nachweises der Impfung oder Genesung im Rahmen der digitalen Einreiseanmeldung bereits vor der Einreise abgebrochen werden.
Bei Abbruch der häuslichen Quarantäne durch einen Test, darf dieser erst ab dem 5. Tag ab Einreise durchgeführt worden sein. Dieser Test ist bitte nicht zu verwechseln mit dem Test vor der Einreise!
Der negative Test vom 5. Tag nach Einreise kann dann in der digitalen Einreiseanmeldung hochgeladen werden. Ab diesem Moment gilt das Ergebnis als übermittelt und man darf die Quarantäne beenden.
Neu ist, dass für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht beendet haben, die häusliche Quarantäne automatisch fünf Tage nach der Einreise endet. Kinder unter 12 Jahren müssen also weder zur Einreise, noch um die häusliche Quarantäne nach 5 Tagen zu beenden einen Test nachweisen.
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Okay alles schön und gut, aber zählt Fuerteventura jetzt als Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet? Denn die volle Impfung habe ich nur wenn es ein Virusvariantengebiet ist muss ich danach ja in Quarantäne und diese Info was es nun ist, finde ich nirgends.
Es steht im kommentierte Artikel ausdrücklich drin: „…Ab 01.08.2021 wird Fuerteventura dementsprechend automatisch zum Hochrisikogebiet….“ Klarer kann man es doch nicht sagen, oder?
Ja Top, genau die Stelle hab ich natürlich übersehen. Danke
Hallo,
Aber wie weise ich denn die DEA nach?
Screenshot auf dem iPhone reicht
Super das man hier immer so auf dem laufenden gehalten wird. Danke dafür.
Kinder unter 12 brauchen keine Tests mehr um nach Deutschland einzureisen. Die Fluggesellschaften müssen sich auch danach richten oder können die einen verlangen?
Wir fliegen am 10.10. – 25.10.21 nach Fuerteventura ( Jandia )..was muss man beachten..
Das kann Dir jetzt noch keiner sagen. Ständig aktualisierte Infos findest Du hier: https://www.fuerteventurazeitung.de/urlaub-auf-fuerteventura-in-corona-zeiten-alles-was-man-fuer-die-reise-wissen-muss/
Danke an Euch, immer wieder bestens informiert. Wir freuen uns auf Fuerte und halten alle Regeln ein.
Wieder mal neues aus dem Komödienstadl