Am 14.07.2021 gab das obere kanarische Verwaltungsgericht sein Urteil zu den von der kanarischen Regierung beantragten nächtlichen Ausgangssperren bekannt.
Die kanarische Regierung hatte für die Corona-Warnstufen 3 und 4 (rot und braun der kanarischen Corona-Ampel) eine Ausgangssperre in der Zeit von 0.30h bis 06.00h beantragt.
Auch wenn die Staatsanwaltschaft sich für den Antrag der kanarischen Regierung ausgesprochen hatte, erteilte das obere kanarische Verwaltungsgericht dem Antrag eine Absage.
Ablehnung unter anderem wegen nicht ausreichenden Rechtfertigungsgrundes
Nach dem Urteil des kanarischen Verwaltungsgerichts gibt es „keinen ausreichenden Rechtfertigungsgrund“ für die nächtlichen Ausgangssperren.
Das Gericht sah außerdem „kein Motiv für die Begründung, dass riskante Verhaltensweisen noch gefährlicher sind, wenn sie nachts ausgeführt werden, oder dass die unbedenklichen Verhaltensweisen nicht mehr unbedenklich sind, weil es Nacht und nicht mehr Tag“ sei.
Außerdem handle es sich um einen „echten Lockdown aufgrund der Uhrzeit“. Weiterhin ließ das Gericht verlauten, dass „wenn es darum ginge, unerwünschte Verhaltensweisen, die ein erhöhtes Risiko für die Volksgesundheit darstellen zu vermeiden, den öffentlichen Kräften andere juristische Interventionsinstrumente zur Verfügung stünden, die weniger schädlich seien.“
Das obere kanarische Verwaltungsgericht halte nächtliche Ausgangssperren zwar grundsätzlich für tauglich, um die Zahl von Ansteckungen zu reduzieren, ohne die ökonomische Aktivität zu beeinträchtigen, aber „der Grund heilige nicht jedes Mittel; der Beschluss sei unverhältnismäßig und ginge auf Kosten der Mehrheit der Bevölkerung inklusive der jungen Bevölkerung, die die Normen einhalte…“
Das Gericht hält daher die „Beschränkung der Freiheit der Bewegung, um Trinkgelage in öffentlichen Bereichen zu unterbinden, als nicht verhältnismäßig.“
Kanarische Regierung will gegen die Entscheidung in die nächste Instanz gehen
Der Präsident der kanarischen Regierung, Ángel Víctor Torres kündigte noch am 14.07.2021, direkt nach dem Bekanntwerden des Urteils an, dass die kanarische Regierung in der morgigen Sitzung die Entscheidung des Gerichts juristisch analysieren lassen werde. Er selbst werde ein Revisionsverfahren vor dem nächst höheren Gericht, dem Tribunal Supremo vorschlagen. Dieses habe dann drei (natürliche) Tage Zeit für eine Entscheidung.
Damit ist ein Inkrafttreten von möglichen nächtlichen Ausgangssperren auf den Kanaren definitiv um ein paar Tage und damit bis nach dem Wochenende aufgeschoben.
Corona-Ampel auf Fuerteventura
Bei der morgigen Sitzung der Regierung wird außerdem die Einstufung der Ampelstufen auf den Kanaren erneuert. Fuerteventura befindet sich bis einschließlich 15.07.2021 ins Stufe 2 (gelb) der kanarischen Corona-Ampel.
Nach dem täglichen Situationsbericht der kanarischen Gesundheitsbehörde liegt am 14.07.2021 (mit Daten bis einschließlich 13.07.2021) die 7-Tage Inzidenz auf Fuerteventura bei 172,05 pro 100.000 Einwohnern und die 14 Tage Inzidenz bei 293,99 pro 100.000 Einwohnern. Beide dieser Indikatoren entsprechen einer Einstufung in Stufe 4 (braun). Allerdings sind Belegungen im Krankenhaus mit 0,72% und die der Intensivstation mit 0 im grünen Bereich (Stufe 1). Auch die Nachverfolgbarkeit ist mit 73,3% im gelben Bereich. Eine Heraufsetzung von Fuerteventura in die nächste Stufe der Corona-Ampel (rot) scheint damit möglich. Es bleibt nur, die Entscheidung der kanarischen Regierung am 15.07.2021 abzuwarten.
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Was mich interessieren würde was bedeutet die Stufe braun ?
Kann dazu kaum bis gar nichts dazu finden. Legendlich immer die drei Stufen grün, gelb und rot.
Wäre toll wenn ihr da eine Info hättet:)
Grüße
Jazz Kredel
Alarmstufe 4 („braun“) ist das höchste Niveau der Corona-Ampel.
Im Juni gab es dazu einen Beitrag:
https://www.fuerteventurazeitung.de/2021/06/coronaampel-auf-kanaren-teneriffa-rot-lanzarote-
gelb-fuerteventura-und-alle-anderen-gruen/
Braun = Kacke 💩 🤔
Stufe Braun?…das ist ja diskriminierend…
🙂
👍