Studentin fliegt trotz positivem Coronatest auf die Kanaren

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Die Guardia Civil hat am 10.07.2021 eine junge Frau identifiziert, die trotz positivem Coronatest wissentlich von Granada nach Gran Canaria geflogen ist.

Die Studentin wurde am Flughafen von Gran Canaria bei ihrer Ankunft isoliert und das entsprechende Sicherheitsprotokoll der kanarischen Gesundheitsbehörde aktiviert. Die Beamten konnten bestätigen, dass die Frau zwei Tage zuvor ein positives Testergebnis nach einem PCR-Test erhalten hatte.

Die Guardia Civil hatte zuvor einen telefonischen Hinweis darauf bekommen, dass die Passagierin trotz des positiven Testergebnisses ihre Reise angetreten haben und in das Flugzeug gestiegen sein soll.

Für die anderen Passagiere, die in der Nähe der Frau im Flugzeug gesessen haben, hat das rücksichtslose Verhalten unangenehme Folgen. Als unmittelbare Kontakte müssen sich sich entsprechend der Gesetzeslage nun für mindestens 10 Tage isolieren und hoffen, dass sie sich nicht angesteckt haben.

Für Inlandsflüge ist ein negatives Testergebnis erforderlich

Seit dem 10.05.2021 und noch mindestens bis zum 31. Juli 2021 müssen Personen, die vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen, einen negativen Coronatest vorweisen. Wenn überhaupt, wird dies jedoch erst nach der Landung auf den Kanaren überprüft.

Sollte ein Passagier im Ausnahmefall ohne Test von einer anderen Region Spaniens auf die Kanaren fliegen, kann dieser innerhalb von 72 Stunden nach Ankunft nachgeholt und bei der Gesundheitsbehörde eingereicht werden. Bis zur Vorlage des negativen Testergebnisses muss der Reisende sich in seiner Unterkunft isolieren.

Schwere oder sogar sehr schwere Ordnungswidrigkeit?

Uns ist nicht bekannt, ob im oben beschriebenen Fall nach dem Vorliegen des positiven Testergebnisses eine Quarantäne von einem Arzt angeordnet worden ist. Falls ja, wäre das Brechen der Quarantäne eine schwere Ordnungswidrigkeit im Sinne des kanarischen Corona-Bußgeldkatalogs.

Wer wissentlich für 16 bis 100 Personen eine Ansteckungsrisiko herbeiführt, begeht ebenfalls eine schwere Ordnungswidrigkeit. Sind weniger Personen in Gefahr, wäre der Verstoß als leichte Ordnungswidrigkeit klassifiziert. Sind es mehr, wäre es sogar ein sehr schwerer Verstoß.

Der Bußgeldkatalog sieht Bußgelder von 100 bis 3.000 für leichte Verstöße vor.

Für schwere Ordnungswidrigkeiten werden 3.001 bis 60.000 Euro fällig.

Für sehr schwere Ordnungswidrigkeiten drohen 60.001 bis 600.000 Euro Bußgeld.

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8 Kommentare

  1. Das arme Mädchen. Der PCR Test wurde 1990 erfunden, wie konnte die Menschheit nur 1 Million Jahre überleben ohne. In den 90ern haben wir den in der Praxis für ganz spezielle Fragestellungen eingesetzt, z.B. Borreliose im Liquor. Er kostete 400 Franken, dauerte tagelang bis das Resultat da war und es wäre unmöglich gewesen, das in grösserer Stückzahl zu machen, war alles manuell.

    Ich hätte nie gedacht, dass mich mal so denke, aber ich glaube auf manchen technischen Fortschritt könnten wir sehr gut verzichten…

  2. Da war doch mal die Info, dass man ohne negativen Test von Spanien auf die Kanaren reisen kann, wenn man stattdessen eine Buchung in einer touristischen Unterkunft vorweist (weil die davon ausgehen dass man dann dort getestet wird). Mich würde mal interessieren ob das wirklich funktioniert, wann/wo muss man die Hotelbuchung vorzeigen, beim Boarding? Bei der Ankunft in Fuerte?

    • Die Buchung muss bei Ankunft vorgewiesen werden. Es finden zumindest stichprobenartige Kontrollen statt. Die Bußgelder können empfindlich sein, wenn man versucht zu tricksen und erwischt wird. (siehe Artikel)

  3. Guten Morgen,

    ist das Datum im nachfolgenden Absatz korrekt?

    Noch mindestens bis zum 10. Mai 2021 müssen Personen, die vom spanischen Festland auf die Kanaren reisen, einen negativen Coronatest vorweisen. Wenn überhaupt, wird dies jedoch erst nach der Landung auf den Kanaren überprüft.

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