Geschiedene Eltern uneinig: spanisches Gericht muss über Covid-Impfung der Tochter entscheiden

Covid-Impfung-Gericht

Lassen wir unser Kind gegen Corona impfen? Vor der Zulassung des Corona-Impfstoffes für Kinder ab 5 Jahren war diese Frage eher theoretischer Natur. Doch diskutiert wurde sie sicher in allen Familien mit Kindern.

Nach der Zulassung der Impfstoffe und dem Beginn der Impfkampagne in Spanien für die 5- bis 11-Jährigen und dem Auftreten der Omikron-Variante dürfte diese Frage aktueller denn je sein.

Doch was geschieht in Familien, in denen die Eltern unterschiedlicher Auffassung darüber sind, ob die gemeinsamen Kinder geimpft werden sollen.

In Familien, in denen keine Einigkeit zu dieser Frage besteht, sind Konflikte vorprogrammiert. Wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben, lässt sich das Problem unter Umständen nur durch Hilfe von außen lösen.

Im Zweifel muss dann ein Richter entscheiden, ob das Kind geimpft wird oder nicht. Doch ein Gericht anzurufen, ist natürlich in einer ansonsten intakten Familie ein sehr extremer Schritt.

Gericht in Andalusien muss über Impfung einer 15-Jährigen entscheiden

Anfang Dezember musste ein Gericht in Andalusien über genau so einen Fall entscheiden. Die geschiedenen Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht für ihre 15-jährige Tochter konnten sich nicht über die Impffrage einigen.

Die Mutter war für die Impfung. Der Vater hielt die Impfung für „zu früh“.

Ende September 2021 beantragte die Mutter mit Unterstützung einer Anwältin beim zuständigen Gericht in Torremolinos eine Genehmigung für die Impfung ihrer Tochter.

Der Richter lud beide Elternteile am 02.12.2021 sowie die Staatsanwaltschaft zur Anhörung vor.

Der Vater erklärte, dass er es für zu früh hielt, die Tochter impfen zu lassen. Seiner Ansicht nach gebe es noch nicht genug Informationen über mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffes.

Er versicherte, kein Corona- oder Pandemie-Leugner zu sein, aber legte dar, dass er es bevorzuge zu warten, um den Verlauf der Impfung bei Kindern zu beobachten. Als der Richter ihn fragte, wie lange er warten wolle, antwortete er: „mindestens 5 Monate“.

Die Mutter argumentierte dagegen, dass die Tochter im Interesse ihrer eigenen Gesundheit, aus sozialer Verantwortung – um Herdenimmunität zu erreichen – und zur Vermeidung von möglichen Problemen, die sie bei einer Nicht-Impfung in der Schule bzw. bei schulischen Aktivitäten haben könnte.

Außerdem führte sie an, dass sie selbst wegen einer schweren Erkrankung in Behandlung war und daher immunsupprimiert sei, weshalb eine hypothetische Corona-Ansteckung erhebliche Komplikationen für ihren Gesundheitszustand bedeuten könnte.

Nach der Anhörung beider Elternteile und einer Beratung mit der Staatsanwaltschaft kam der Richter zu dem Schluss, dass es keinen Grund gebe, die Minderjährige nicht zu impfen. Er erklärte, dass er bei der Entscheidung sowohl Erkrankung der Mutter als auch den Willen der Tochter stark berücksichtigt habe.

Der Richter erteilte noch in der Verhandlung seine mündliche Zustimmung zur Impfung der Tochter. Da der Vater erklärte, auf Rechtsmittel zu verzichten, erhielt das Urteil sofortige Rechtskraft.

Am 10.12.2021 wurde das Mädchen geimpft.

Urteilsbegründung

In der schriftlichen Urteilsbegründung legte der Richter dar, dass die Ansichten des Vaters keinesfalls absurd oder irrational seien, da schließlich jede Impfung … Nebenwirkungen erzeugen kann, die manchmal schwer sein können.

Er räumte ebenfalls ein, dass die Covid-Impfstoffe mit ungewöhnlicher Schnelligkeit entwickelt wurden, weshalb es nicht allzu viel Informationen über die Langzeitwirkungen gebe.

Allerdings bedeute, so der Richter, dass auch das Nichtgeimpftsein ein gleich großes oder gar größeres Risiko bedeute, weil der Organismus dem Virus ohne Verteidigung gegenübersteht, da auch keine anderen, weniger invasiven Behandlungsmöglichkeiten bestünden.

Außerdem habe er der Minderjährigen Gehör schenken müssen, die sich absolut entschlossen zeigte, sich impfen zu lassen. Außerdem habe sie versichert, von niemandem beeinflusst worden zu sein, sondern sich aus freien Stücken für die Impfung entschieden zu haben.

Außerdem habe er Erkrankung der Mutter berücksichtigt, wegen derer eine Ansteckung ein überdurchschnittlich hohes Risiko bedeuten würde.

Der Richter sah auch keine Indizien dafür, dass ein Abwarten von 5 Monaten, wie von Vater gefordert, dazu geeignet gewesen wäre, die gegenwärtigen Zweifel zu zerstreuen.

Daher habe er im vorliegenden Fall der Mutter die Entscheidungsgewalt zugesprochen.

Bestimme den Lohn für unsere Arbeit!

Wenn Du unsere Inhalte nützlich, unterhaltsam oder informativ findest, kannst Du den Lohn für unsere Arbeit selbst bestimmen. Das geht ganz einfach über diesen Link:

b2fe9ac9a14549f1a27099cc20c0ea72
https://www.fuerteventurazeitung.de/du-bestimmst-den-lohn-fuer-unsere-arbeit/ banner 300x250 Bestimme den Lohn

5 Kommentare

  1. @Theo,
    Bitte berichten Sie hier möglichst haarklein, wie es gelaufen ist? Ob Sie den Booster im Centro de Salud erhalten konnten? Ob der gelbe Impfausweis nur Kopfschütteln hervorgerufen hat? (So die Erfahrung einer Freundin auf Gran Canaria selbst mit Residenzia) Sowie, ob es zuguterletzt auch den QR code in Papierform wenigstens gab?
    Ich bin mehr als gespannt!
    Toi toi toi

    • Unsere persönliche Erfahrung mit Langzeitaufenthaltler aus der eigenen Familie: Termin im Centro de Salud in Costa Calma gemacht. Dazu waren dt. Impfausweis und Pass (Ausweis wäre auch gegangen) nötig.
      Langzeitaufenthalt angegeben, wurde kein Nachweis erfragt.
      Termin für nächsten Tag in Morro, da Alter und Impfstatus der aktuellen Impfkampage auf den Kanaren entsprachen
      Bei Termin in Morro: Ausweis und Impfbuch, in das gleich Aufkleber und Datum der Impfung eingetragen wurden.
      Termine und Codes der ersten und zweiten Impfung wurden vor Ort notiert. Ab einem Tag nach der Impfung soll man sich im Centro de Salud den QR-Code ausdrucken lassen können. Das haben wir aber noch nicht probiert….

  2. Ich nehme den Threed Mal als Anlass folgende Frage zu stellen.
    Bin Langzeiturlauber und habe eine Unterkunft in Jandia.
    Würde mich gerne, wenn möglich, hier zum dritten Mal Impfen lassen.
    Ist das überhaupt möglich?
    Habe einen gelben Impfpass, bekommt man hier den Nachweis abgestempelt?
    Bekommt man einen QR-Code?

    Evtl. kann die Redaktion weiter helfen!

    • Ausweis oder Pass, Impfausweis sowie eine Bestätigung der Langzeit-Miete mitnehmen und zum Centro de Salud gehen. Wer bereits in das aktuelle Booster-Schema auf den Kanaren passt (ab 50 wird hier jetzt geboostert), bekommt dann einen Termin
      Der gelbe Impfausweis wird direkt bei der Impfung ausgefüllt. Den QR Code kann man dann (in der Regel ab dem ersten Tag nach der Impfung) im Centro de Salud abholen

Antworten

Weitere Beiträge im Bereich Fuerteventura Nachrichten