Fuerteventura: Hafenbehörde will Schadenersatz für in Gran Tarajal gesunkene Lastkähne einklagen

gesunken GT Rettungsboot

Der 28. Februar 2018 war vielleicht einer der schwärzesten Tage in der Geschichte des Hafens von Gran Tarajal im Süden von Fuerteventura.

Das Sturmtief Emma sorgte aufgrund der ungünstigen Windrichtung zu so heftigem Wellengang innerhalb des Hafenbeckens, dass insgesamt 9 Lastkähne und Arbeitsschiffe mitsamt ihrer Ladung und vollen Treibstoffbunkern versanken.

Das Unglück erforderte den sofortigen Einsatz von Ölbarrieren und Spezialteams, um eine drohende Umweltkatastrophe zu verhindern bzw. deren Auswirkungen möglichst klein zu halten.

Sogar ein Schiff der spanischen Marine musste den Katastrophenschutzeinsatz unterstützen. Es brachte nicht nur Spezialgeräte zur Ölbekämpfung sondern auch Marine-Taucher, die unter anderem die Schiffe unter Wasser abdichteten, um das Austreten von Treibstoff zu verhindern, oder den ausströmenden Treibstoff direkt an der Austrittsstelle absaugten.

Die anschließende Bergung der Schiffswracks und deren Ladung aus dem Hafenbecken sowie die Reinigung des Meeresbodens zog sich über Monate hinweg. Die Lastkähne hatten unter anderem Baumaschinen wie Bagger und Kräne geladen, die für den Export nach Afrika bestimmt waren.

Die Wracks selbst mussten vor dem Abtransport zerlegt werden, um ihrerseits auf Lastkähne verladen zu werden. Hunderte Tonnen Schrott wurden anschließend nach Gran Canaria verschifft.

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Die Kosten für die Beseitigungsmaßnahmen dürften in die Millionen gehen Über die genaue Schadenssumme machte die Hafenbehörde keine Angaben.

Hinzu kommt noch ein Bußgeld, dass die kanarische Hafenbehörde sowohl der Reederei, als auch dem Auftraggeber, auferlegt hat.

Auflagen der Hafenbehörde zum Festmachen und Sichern der Schiffe missachtet

Die Hafenbehörde führt an, dass sie das Festmachen der Lastkähne nur unter Auflagen erteilt hatte. Außerdem habe man in Anbetracht des drohenden Sturmtiefs Emma zusätzlich Anweisungen zur Sicherung der Schiffe erteilt. Weder die Auflagen noch die Sicherheitsanweisungen seien von der koreanischen Reederei und vom Auftraggeber erfüllt worden, was die Hafenbehörde als grob fahrlässig bewertet. Auch an den Bergungsarbeiten hätten sich beide nicht beteiligt.

Daher hat die Hafenbehörde nun die rechtliche Situation begutachten lassen und entschieden, die Reederei und den Auftraggeber für die entstandenen Kosten und Umweltschäden auf Schadenersatz zu verklagen. Auch das verhängte Bußgeld soll eingeklagt werden.

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