144 junge Erwachsene haben in den Gemeinden Tuineje und Pájara im Süden von Fuerteventura eine Ausbildung zum Rettungsschwimmer absolviert. Offenbar bestand großes Interesse unter der jungen Zielgruppe des Ausbildungsangebots, das die Beschäftigung im Bereich der Sicherheit und Notfalldienste fördern sollte. Sämtliche 144 zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze wurden genutzt.
Auf dem Lehrplan standen Erste-Hilfe-Maßnahmen, Techniken der Wasserrettung, der Umgang mit halbautomatischen externen Defibrilatoren sowie der Umgang mit bzw. die Unterstützung von behinderten Menschen beim Baden.
Die Regierungsrätin der Inselregierung von Fuerteventura, Lola García, die unter anderem für das Ressort Beschäftigung zuständig ist, erklärte: „Wir fördern weiterhin die Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt, in diesem Fall mit einem Ausbildungsprogramm im Bereich der Sicherheit im bzw. am Wasser. Wir haben dieses Programm gestartet, weil viele Unternehmen sich mit dem Problem konfrontiert sahen, in diesem Bereich Personal mit einer Ausbildung auf dem aktuellen Stand zu finden“. „Für viele junge Menschen ist dieser Sektor die Zugangspforte zum Arbeitsmarkt“, erläuterte García weiter.
Die Absolventen des Kurses erhielten ein offizielles Zertifikat der „kanarischen Schule für Gesundheits- und Sozialdienste“ (ESSSCAN). Die Ausbildung fand in den öffentlichen Gemeindeschwimmbädern in Tuineje und Morro Jable mit Unterstützung der Abteilungen für Sport der Gemeindeverwaltungen von Pájara und Tuineje statt.
Praktisch jeder touristisch genutzte Gemeinschaftspool auf den Kanaren braucht mindestens einen Rettungsschwimmer
Der hohe Bedarf an Rettungsschwimmern auf Fuerteventura bzw. allgemein auf den Kanaren ergibt sich aus Artikel 34 des Dekrets 212/2005, vom 15. November, über die Gesundheitsvorschriften von gemeinschaftlich genutzten Pools auf den Kanaren.
Danach müssen gemeinschaftlich genutzte Pools, wie z.B. die Pools von Hotels, während ihrer Öffnungszeiten über mindestens einen Rettungsschwimmer verfügen, der einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorweisen muss.
Davon ausgenommen sind nur Pools in nicht touristischen Wohnanlagen, sowie Pools in touristisch genutzten Anlagen mit weniger als 40 Unterkunftseinheiten, sofern deren Becken über eine Schutzbarriere verfügen, die den Zugang von Kindern unter 6 Jahren verhindert, die nicht von einem Erwachsenen begleitet werden.
Wenn nicht alle Poolbereiche gleichzeitig von einem Rettungsschwimmer eingesehen werden können, müssen entsprechend mehrere Rettungsschwimmer eingesetzt werden. Alternativ kann ein Videosystem zum Einsatz kommen, dass einen simultanen Blick auf alle Poolbereiche ermöglicht.
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Es muß natürlich immer alles reglementiert werden. Es braucht
für die Deutschen , auch wenn sie im Urlaub sind immer genaue Vorgaben
was zu tun ist. Und in jeder Lebenslage einen sogenannten Experten, der einem erklärt was denn nun richtig wäre.
…für die Deutschen…?! Im Bericht geht es um Rettungsschwimmer, die nach SPANISCHEN Rechtsvorschriften eingesetzt werden müssen. Manch einer sollte mal von seinem hohem Ross runterkommen zu glauben, dass sich immer alles nur um deutsche Urlauber dreht!
Hallo, wo muss man sich als Rettungsschwimmer bewerben? Was sind die genauen Anforderungen? Beste Grüße Stefan Ehlen
Schilder, auf denen steht „Baden auf eigene Gefahr “ wären erheblich billiger. Aber natürlich nicht als Arbeitsbeschaffungsmassnahme geeignet. Ausserdem gehört es zum Narrativ, dass der moderne Mensch stets vom Staat beaufsichtigt werden muss. Eigenverantwortung ist in der Agenda 2030 nicht vorgesehen.