Unbekannter schießt auf Fuerteventura mit Luftgewehr auf Hund

Luftgewehr-Hund-Fuerteventura

Mit einem erschütternden Brief hat sich eine Familie aus Antigua auf Fuerteventura an die Öffentlichkeit gewendet und vom Leid ihres Hundes Toto berichtet.

Am 25. Oktober, vermutlich zwischen 12 und 13 Uhr, spielte unser Hund auf der Terrasse [unseres Hauses], als „irgendjemand die makabre Idee hatte, sich über die Grundstücksbegrenzung zu lehnen und auf den Hund zu schießen und ihm so eine lange und qualvolle Agonie zu verursachen, die nach vier Tagen mit dem Tod endete“, berichtete die Familie in ihrem Brief.

Die Familie brachte ihren angeschossenen Hund zu einem Tierarzt, der 4 Tage lang versuchte, das Leben des Tieres zu retten, was aber letztlich unmöglich war.

Anwohner des Ortes Antigua und die betroffene Familie selbst hoffen, dass der Täter zur Verantwortung gezogen werden kann, damit sich so etwas nicht wiederholt.

„Wir haben Strafanzeige erstattet und hoffen zu erfahren, wer zu so einer Tat fähig war“, erklärte die Familie in dem Brief.

Tierquälerei im spanischen Strafrecht

Die körperliche und psychische Unversehrtheit von Haustieren ist ein vom spanischen Strafrecht geschütztes Rechtsgut.

Wer ein Haustier ohne Rechtfertigungsgrund misshandelt und ihm dabei Verletzungen zufügt, die seine Gesundheit schwer beeinträchtigen, wird nach Artikel 337.1 des código penal (CP) mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten und einem Tag bis zu einem Jahr bestraft.

Wenn die Misshandlung den Tod des Tieres verursacht, so wie im oben geschilderten Fall, steigt die Strafandrohung auf 6 Monate bis 1,5 Jahre.

Luftgewehr im spanischen Waffenrecht

Luftdruck-Gewehre und -pistolen unterliegen dem spanischen Waffengesetz (reglamento de armas).

Wenn die Geschossenergie an der Mündung mehr als 24,2 Joule beträgt, fällt eine Luftdruckwaffe in die Kategorie 3 und ist genauso geregelt wie Kleinkaliber-Sportwaffen und Jagdgewehre. Für ihren Besitz ist eine Waffenlizenz erforderlich, die man als Sportschütze oder Jäger erhalten kann. Die Waffen werden bei der Guardia Civil registriert. Sie dürfen nur zur Jagd oder bei einer Schießsportveranstaltung benutzt werden, ansonsten aber nicht „geführt“ werden.

Wenn die Geschossenergie einer Luftdruckwaffe unter 24,2 Joule beträgt, fällt diese in die Waffenkategorie 4. Dann ist für ihren Erwerb und Besitz keine Waffenlizenz erforderlich. Allerdings muss der Erwerb der Waffe bei der Wohnsitzgemeinde und der Guardia Civil registriert werden. Allerdings darf die Waffe nicht außerhalb des Wohnsitzes geführt werden, wenn der Besitzer nicht über die dafür erforderliche, vom Bürgermeister ausgestellte Waffenkarte verfügt.

Verstöße gegen diese Vorschriften des Waffenrechts gelten jedoch nicht als Straftat, sondern als schwere Ordnungswidrigkeit und sind mit einem Bußgeld geahndet.

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