Flugverspätung nach Fuerteventura: wenn der Autovermieter das bezahlte Auto einfach weitervermietet

Mietwagen-grau

Wer mit dem Flugzeug nach Fuerteventura reist, muss damit rechnen, dass ein Flug auch mal Verspätung haben kann. Oft sind er nur ein paar Minuten, kaum der Rede wert. Aber manchmal landen die Flieger auch viele Stunden nach der geplanten Ankunftszeit, wie es z.B. die Passagiere des Condorflugs DE1402 von Frankfurt nach Fuerteventura am 11.11.2023 erlebt haben, nachdem ein medizinischer Notfall an Bord eine Zwischenlandung in Lyon erforderlich gemacht hatte.

Jeder hat wohl Verständnis für Verspätungen, die sich wegen eines medizinischen Notfalls ergeben. Schließlich möchte ja wohl jeder so gut und schnell wie möglich medizinisch optimal versorgt werden, wenn man selbst einmal zum medizinischen Notfall werden sollte.

Nur der Autovermieter Turisprime und die Buchungsplattform Booking.com, bei der Fluggäste des betroffenen Fluges ein Auto gemietet hatte, zeigten kein Verständnis für die Situation.

Die Leserin M.M., die an Bord des Condorfluges DE1402 war, schilderte uns ihre Erlebnisse:

„Als wir in Lyon gelandet waren und abzusehen war, dass wir unser reserviertes und bereits voll bezahltes Mietauto nicht zur vereinbarten Zeit abholen könnten, setzten wir uns mit dem Autovermieter Turisprime unter der in den Buchungsunterlagen angegebenen Telefonnummer in Verbindung. Wir schilderten die Situation und baten darum, die Uhrzeit für die Abholung unseres gebuchten Mietwagens zu ändern. Man erklärte uns, dass es aus technischen Gründen nicht möglich sei, die Buchung zu ändern.

Auch auf der Buchungsplattform war es nicht möglich, die Reservierung für denselben Tag zu ändern.

Also riefen wir bei Booking.com an. Auch dort sagte uns der sehr freundliche Mitarbeiter, dass er die Reservierung nicht updaten konnte. Er konnte uns nur eine neue Reservierung anbieten, die über 1.000€ teurer war als meine ursprüngliche Buchung.

Nach der Landung bin ich sofort zum Avis Schalter[, wo die Übergabe stattfinden sollte] mit der Hoffnung auf Verständnis… weit gefehlt. Die Dame teilte mir mit, dass meine Reservierung storniert wurde und auch kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Auf meine Frage, welche Alternativen es gäbe, meinte sie, ich solle den Bus nehmen.“

Letztlich konnte die Leserin bei einem anderen Autovermieter noch ein Auto bekommen, dass allerdings auch rund 500€ teurer war als die ursprüngliche Buchung.

Mietwagen weitervermietet, obwohl er bereits voll bezahlt war

Die AGB von Tourisprime, die von Booking.com übermittelt wurden, sehen Folgendes vor:

Toleranzfrist
Sie müssen zur Abholzeit an der Anmietstation sein: Wenn Sie sich verspäten, kann es sein, dass das Auto nicht mehr verfügbar ist und Sie haben keinen Anspruch auf eine Rückerstattung. Wenn Sie befürchten, sich zu verspäten, müssen Sie sich mindestens 30 Minuten vor der Abholzeit mit der Mietwagenfirma in Verbindung setzen, auch wenn es sich um eine Flugverspätung handelt und Sie Ihre Flugnummer angegeben haben.

Im Falle einer Verspätung werden Buchungen für 30 Minuten aufrechterhalten. Dies gilt nur, wenn die Flugnummer zum Zeitpunkt der Buchung angegeben wurde. Wenn keine Flugnummer angegeben wurde, warten die Mitarbeiter an der Anmietstation nicht und die Buchung wird als Nichterscheinen gewertet.

In den AGB auf der Webseite von Tourisprime ist dagegen, auch bei bereits im voraus gezahltem Mietpreis, nur eine „Belastung“ („cargo“) von 65€ vorgesehen, wenn der Kunde nicht erscheint oder die Buchung am Tag der vereinbarten Abholung storniert. Wer über booking.com mietet, wird also scheinbar schlechter gestellt, als wer direkt bei Tourisprime mietet.

Im oben geschilderten Fall wäre zu prüfen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überhaupt Vertragsbestandteil geworden sind und, falls ja, ob die Klausel in den AGB nicht unwirksam ist. Bei einer gewöhnlichen Flugverspätung um etwas mehr als 30 Minuten dürfte es in den meisten Fällen sogar unmöglich sein, den Vermieter vorher darüber zu informieren, da sich solche Verspätungen meist erst ergeben, wenn der Passagier im Flugzeug sitzt und gar nicht mehr mit der Außenwelt kommunizieren kann.

Bei einem Mietwagen, der bereits voll bezahlt ist, erscheint es überraschend und unbillig, dass der Vermieter laut AGB das Mietauto bereits nach einer halben Stunde Verspätung nicht mehr vorhalten muss und der Mieter trotzdem sein Geld nicht wiederbekommt, auch denn der Vermieter das Auto offensichtlich anderweitig vermieten konnte und dafür möglicherweise sogar noch einen höheren Preis erzielt hat. Welcher Schaden sollte dem Vermieter bei einem im voraus voll bezahlten Mietauto entstehen, wenn es ein paar Stunden später übergeben wird?

Letztlich hat der Vermieter im vorliegenden Fall doppelt kassiert, was alles andere als seriös erscheint.

Wir haben der betroffenen Leserin empfohlen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und prüfen zu lassen, ob sie den gezahlten Mietpreis zurückfordern und die Mehrkosten als Schadenersatz verlangen kann.

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